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A. Höhere Mädchenschule.
Klasse VIII: 1 Stunde.
§ 61. Freies Zeichnen im Anschluß an den Anschauungs= und heimatkundlichen Verteilung des
Unterricht; Erfassen der Hauptmerkmale eines Gegenstandes; Nachbilden einfacher Lehrstoffes.
Flächenformen in verschiedenen Techniken (Kohle, Bleistift, Buntstift, Wasserfarbe).
Biel Zeichnen aus dem Gedächtnis.
Klasse VII: 1 Stunde.
Zeichnen einfachster Flächenformen mit Zurückführung auf die geometrischen
Grundformen. Anlehnung an Natur und Kunstgebilde.
Klasse VI: 1 Stunde.
Genaueres Auffassen der Formen, Verhältnisse und Farben; Darstellung flächen-
hafter Blatt= und Blütenformen, einfacher Schmetterlinge.
Klasse V: 2 Stunden.
Zeichnen und Malen von Naturformen; ihre Verwendung in einfachen orna-
mentalen Gebilden (Reihungen, Füllungen); Beziehung zur Nadelarbeit. Farben-
zusammensetzung und -mischung; Silhouettieren.
Klasse IV: 2 Stunden.
Empirische Flächen= und Körperperspektive; Licht und Schatten.
Klasse III: 2 Stunden.
Zeichnen und Malen schwierigerer Natur-, Gebrauchs= und Kunstgegenstände in
verschiedenen Stellungen, einzeln und in Gruppen.
Klasse II: 2 Stunden.
Stilisieren von Pflanzen; figürliche Studien. Einführung in das Linearzeichnen
(Maßstabzeichnen und geometrische Darstellung einfacher Körper= und Gebrauchs-
gegenstände).
Klasse I: 2 Stunden.
Malerische Auffassung, Zeichnen und Malen von Pflanzen, Tieren, Figuren,
Innenräumen, Landschaften. Fortsetzung des Linearzeichnens.
B. Studienanstalt.
862. Obersekunda bis Oberprima je 2 Stunden.
Fortgesetztes Zeichnen und Malen nach schwierigeren Natur- und Kunstformen.
Ornamentales Entwerfen. Figürliche Studien.