Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

Lehrziel. 
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Betätigung der europäischen Staaten, bei Nordamerika unter anderem auch die Ge— 
schichte der Nordpolarforschung, bei Mittelamerika die Einwirkungen des Vulkanis— 
mus. Die besondere Hervorhebung der deutschen Kolonien und Schutzgebiete und 
überhaupt der deutschen Kultur im Auslande ist eine selbstverständliche Forderung. 
6. Die Grundlage für die physische Erdkunde der Obersekunda ist eine wieder— 
holende Übersicht über das Bodenrelief der ganzen Erde und die Stromgebiete. 
Während im Geologieunterricht die rein naturwissenschaftlichen Gesetze abgeleitet 
werden, soll hier ausgeführt werden, wie weit Erscheinungen, wie Vulkane, Gletscher, 
Brandung, Monsune u. a. auf der Erde verbreitet sind, und inwieweit sie den Land- 
schaftscharakter und das wirtschaftliche Leben beeinflussen. 
Aus der Kartenlehre lassen sich auf dieser Stufe nur diejenigen Fragen beantworten, 
die keine tiefergehende Kenntnis der Projektionslehre und Stereometrie voraussetzen; 
der Abschluß gehört, soweit für ihn Zeit und Bedürfnis ist, nach Unterprima, die mathe- 
matische Erdkunde der Oberstufe in den mathematischen Unterricht. 
7. Bei der Behandlung der Anthropogeographie in den Primen empfiehlt es sich, 
auszugehen von den einfachen Lebensformen der primitiven Völker und der älteren 
Kulturvölker in den amerikanischen Hochebenen und den Bewässerungsgebieten 
der Alten Welt (Nil, Euphrat-Tigris, Pandschab, Bengalen), die die Abhängigkeit 
der Völker von den Naturbedingungen in bezug auf Nahrungserwerb, Kleidung, 
Wohnung und Hausrat, soziales und wirtschaftliches Leben am deutlichsten erkennen 
lassen, daran die besonderen Lebensformen der ostasiatischen und südasiatischen 
Kulturvölker mit ihren Ausläufern anzuschließen, um schließlich das wirtschaftliche, 
soziale und geistige Leben Europas zu behandeln, das bei dem weltumspannenden 
Charakter der modernen Kultur am schwersten verständlich ist. Sowohl praktische 
Rücksichten, wie auch das Streben, die Beobachtungsfähigkeit zu schulen, erfordern 
hier eine besondere Hervorhebung der Heimat (Bürgerkunde in Oberprima). Die 
Verkehrskunde ist in die Wirtschaftskunde eingeschlossen. 
Die Geschichte der Geographie kann nur gelegentlich, soweit der Lehrstoff von 
selbst darauf führt, berührt werden, ebenso die geographische Literatur, die den Schüle- 
rinnen Anregung zur Weiterarbeit geben soll. 
Naturgeschichte und Ebemie. 
§ 30. Aufgabe des naturwissenschaftlichen Unterrichts ist es, die Schülerinnen 
mit der Organisation und Lebensweise von Pflanzen und Tieren, mit den gegenseitigen 
Beziehungen zwischen den Organismen, ihrer Umwelt und dem Menschen, sowie mit 
häufig vorkommenden und wichtigen Naturvorgängen, außerdem mit der Geschichte 
unserer Erde und mit den wichtigsten anorganischen Naturkörpern bekannt zu machen,
	        
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