Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

Lehrziel. 
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kennen lassen, daß die Aufgabe verstanden und das Wesentliche selbständig und klar 
aufgefaßt und wiedergegeben worden ist. Eine sorgfältigere Ausführung bleibt (in den 
beiden Sekunden) dem wahlfreien Unterricht oder freiwilliger Hausarbeit überlassen. 
Die Schnelligkeit und Sicherheit der Auffassung soll auf allen Stufen durch plan— 
mäßige Übungen im Gedächtniszeichnen entwickelt und gesteigert werden. 
Das Darstellen in vergrößertem Maßstabe ist an Wandtafeln oder aufstellbaren 
Zeichenflächen zu üben. 
Bei jeder Gelegenheit ist auf die Abhängigkeit der Formgestaltung von Zweck und 
Lebensbedingung hinzuweisen. 
Vorlagen dürfen nur als Anschauungsmittel für die künstlerische Auffassung und 
Darstellungsweise verwendet werden. 
Alle Aufschriften sollen leserlich geschrieben sein und sich als dekorativer Bestand— 
teil in geschmackvoller Weise dem Gesamtbilde einordnen. 
Sämtliche Schülerarbeiten sind, nach Aufgaben geordnet, während des Schul- 
jahres zu sammeln und aufzubewahren. 
Die Schülerinnen sind zur Anschaffung von Skizzenbüchern anzuhalten, die ge- 
legentlich auch in anderen Unterrichtsfächern verwendet werden können. Die Ein- 
träge sind von dem Lehrer zu beaufsichtigen. 
2. Mit dem Zeichenunterricht sollen kunstgeschichtliche Belehrungen verbunden 
werden. Es handelt sich dabei weniger um die Vermittelung eines systematischen kunst- 
geschichtlichen Wissens, als um die Weckung und Erziehung des Verständnisses für 
künstlerische Auffassung und künstlerischen Ausdruck. Die Werke heimischer Volkskunst 
sollen dabei gebührende Berücksichtigung finden. Ergänzt werden diese Belehrungen 
von der geschichtlichen Seite durch den Religionsunterricht (§ 8, 4), durch den Sprach- 
unterricht (§ 15, 10) und die Geschichte (8 25, 5). 
Gesang. 
§ 43. Weckung und Wahrung der Freude am Gesange; Beherrschung der Ton- 
schrift und des Tonsystems; scharfes Gefühl für Rhythmus und Takt; genaue Auffassung 
der Höhenunterschiede sowie der harmonischen Verhältnisse der Töne; Verständnis 
für den Bau gehörter Melodien. — Gewöhnung der Stimme an einen durch Ton- 
reinheit, Ausdruck und Aussprache gleich befriedigenden Vortrag. — Selbständiges 
Vomblattsingen mittelschwerer Tonsätze. — Vermittelung und Einprägung von 
Chorälen und Volksliedern nach Wort und Ton; Einführung in die klassische 
Chorliteratur. — Vertrautheit mit den Hauptformen und Ausdrucksmitteln der 
Musik, mit ihren Stilarten und mit den bedeutsamsten Daten ihrer Geschichte.
	        
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