— 402 —
Gruppe 42.
5400 — 5700 — 6000 H#.
Aufrückung nach je 3 Jahren.
Direktoren der Gefangenanstalten (Kap. 40).
Die Direktoren der Gefangenanstalten in Dresden und Leipzig, solange sie in diesen
Orten je zwei Gefangenanstalten leiten, je 900 ./4 Stellenzulage.
Gruppe 43.
3000 — 3600 — 4200 4800 — 5400 — 6000 6600 fK.
Aufrückung nach je 3 Jahren.
1. Bibliothekare, Kustoden bei den Königlichen Sammlungen für Kunst und Wissenschaft
(Kap. 24).
Bibliothekar des Landtags (Kap. 29).
Gefängnisgeistliche bei den Gefangenanstalten (Kap. 40).
Geistliche bei den Landesanstalten (Kap. 70).
Bibliothekare, Observatoren bei der Universität (Kap. 91).
#
O1
Gruppe 44.
3600 — 4200 — 4800 — 5400 — 6000 — 6600 .„K.
Aufrückung nach je 3 Jahren.
1. Mitglieder des Stenographischen Landesamts (Kap. 30).
2. Tierarzt als Vorstand des Veterinärpolizei-Laboratoriums in Dresden (Kap. 56); Tier-
ärzte bei der staatlichen Schlachtviehversicherung und staatlichen freiwilligen Vieh-
versicherung (Kap. 56 a). «
Stelleninhaber, die die staatstierärztliche Prüfung nicht abgelegt haben, rücken in der
Regel nur bis 6000 M auf.
Gruppe 45.
5400 — 5800 — 6200 — 6600 /K.
Aufrückung nach je 3 Jahren.
Zweiter Betriebsdirektor bei den Erzbergwerken (Kap. 12).
Gruppe 46.
5700 — 6150 — 6600 K.
Aufrückung nach je 3 FJahren.
1. Transportoberinspektor, Verkehrsoberinspektor, Hauptkassierer bei den Staatseisen-
bahnen (Kap. 16).