Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. (81)

Lehrziel. 
Verteilung des 
Lehrstoffes. 
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(8) Die Schüler sind fortschreitend zur Selbsttätigkeit beim Gebrauche des Lehr- 
buches und eines der Veranschaulichung dienenden Quellenbuches zu erziehen, in den 
oberen Klassen auch bei Einführung in einige besonders wichtige Quellen zu deren Be— 
wertung anzuleiten. 
(„) Die Verwendung von Karten, Skizzen, Faustzeichnungen und Bildern zur 
Gewinnung der rechten Orts= und Sachvorstellungen ist nicht außer acht zu lassen. 
(no) Auf freie Wiedergabe des Gehörten und Gelesenen seitens der Schüler ist 
Wert zu legen. Regelmäßige größere Wiederholungen sind in mannigfaltigen Grup- 
pierungen und nach bestimmten Richtlinien (Längs= und Querschnitten usw.) vorzu- 
nehmen. Kurze schriftliche Wiederholungen innerhalb der Unterrichtsstunde, die ein 
vergleichendes Urteil ermöglichen, sind nicht ausgeschlossen. Vor allem aber ist durch 
planmäßige Verwendung des geschichtlichen Wissens bei der Erwerbung neuer Er- 
kenntnisse für Sicherheit, Beweglichkeit und Anwendbarkeit der erworbenen ge- 
schichtlichen Kenntnisse zu sorgen. 
(u1) Für jede Klasse ist eine knapp bemessene Reihe wichtiger Geschichtszahlen 
zusammenzustellen, fest einzuprägen und von Zeit zu Zeit auch in höheren Klassen zu 
wiederholen. Bei den einzelnen Zeitangaben muß die Bedeutung der Ereignisse und 
Persönlichkeiten leicht und sicher ins Bewußtsein gerufen werden können. 
Erdkunde. 
§ 32. Kenntnis der Stellung der Erde im Weltganzen und der wichtigsten 
physischen Verhältnisse der Erdoberfläche; Bekanntschaft mit den physikalischen und 
kulturell bedeutsamsten Landschaften der Erde, vor allem mit Deutschland, dabei 
namentlich Einsicht in die Beziehungen zwischen den natürlichen und den kulturellen 
Erscheinungen; besondere Vertrautheit mit der Landeskunde Sachsens (seiner natür- 
lichen Beschaffenheit, seinen wirtschaftlichen Bodengrundlagen, den Erwerbs= und 
Lebensverhältnissen der Bewohner, den Siedelungen, den Verkehrsbeziehungen zum 
In= und Auslande); Fähigkeit zu selbständigem Erwerbe geographischer Vorstellungen 
und Erkenntnisse, Interesse für Land und Leute, besonders des engeren und weiteren 
Vaterlandes; Fähigkeit zur Erteilung eines anschaulichen, die Liebe zur Heimat 
fördernden Unterrichtes. 
8 33. Klasse VII. 2 Stunden. 
Vertiefte Landeskunde von Sachsen (physikalisch, landschaftlich, siedelungs- 
geographisch, kulturell) mit Berücksichtigung des Seminarortes. Wetter= und Himmels- 
beobachtungen. Einführung in den Gebrauch von Meßtischblättern. Kartenfskizzen
	        
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