Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. (81)

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voll  erscheinen  besonders  physiologische  Versuche  als  Mittel,  die  Schüler  zu  genauer,
fortgesetzter  Beobachtung  und  begründetem,  folgerichtigem  Urteile  anzuleiten.  Wo-Mmöglich
  sind  die  Naturgegenstände  selbst,  sonst  gute  Modelle  und  bildliche  Darstellungen
zu  benutzen.  Bei  Besprechung  der  Kleinwesen  und  des  inneren  Baues  der  Pflanzen
dürfen  die  erforderlichen  Apparate  (Lupe,  Mikroskop,  Projektionsapparat)  nicht
fehlen.  Ein  gut  angelegter  und  gepflegter  Schulgarten,  die  Aufstellung  von  Keimtöpfen,
  Terrarien,  Aquarien  usw.  an  Orten,  die  eine  andauernde  Beobachtung  ermöglichen,
  kleine,  nach  verschiedenen  Gesichtspunkten  vorgenommene  und  wechselnde
Schulausstellungen  (z.  B.  von  Frühlingsblumen,  Pilzen,  Kernobst,  von  Roh-,  Halbund
  Ganzerzeugnissen  einer  Industrie)  dienen  der  unmittelbaren  Anschauung.

(6)  Wanderungen  oder  Unterrichtsgänge  durch  die  heimatliche  Natur  sowie  Besuche
  von  botanischen  und  zoologischen  Gärten  und  naturgeschichtlichen  Museen  sind
planmäßig  vorzubereiten  und  entsprechend  auszuwerten.  Es  empfiehlt  sich,  jeder
Klasse  bestimmte  Unterrichtsgänge  mit  fest  umrissenen  Zielen  zuzuweisen,  wie  es  auch
wünschenswert  ist,  daß  die  Schüler  die  Sammlungen  des  Seminars  nach  und  nach
genau  kennen  lernen.

(6)  Zugunsten  der  biologischen  Betrachtungsweise  sollen  genauere  Kenntnisse
morphologischer  Art  nicht  hintangesetzt  werden.  Eine  sichere  Grundlage  für  die  Unterscheidung
  der  einzelnen  Vertreter  der  Pflanzen=  und  Tiergattungen  und  für  das  Verständnis
  der  Zusammengehörigkeit  gewisser  Gruppen  muß  gelegt  werden.  Beschreibung
  einzelner  sowie  Vergleichung  verschiedener  Naturkörper  und  Beobachtung
der  Lebenserscheinungen  sind  also  gleichmäßig  zu  betonen.  Wenn  es  gilt,  Bauund
  Lebensweise  der  Organismen  erkennen  zu  lassen,  so  kann  mit  gleichem  Rechte
von  dem  einen  wie  von  dem  anderen  ausgegangen  werden.  Die  Wahl  des  Weges
im  einzelnen  Falle  wird  davon  abhängen,  welche  Vorgänge  und  Gegenstände  sich
der  Anschauung  jeweilig  eindrucksvoller  darbieten.

(:)  Die  übliche  Stoffverteilung,  nach  der  dem  Sommerhalbjahre  die  Botanik
und  dem  Winterhalbjahre  die  Zoologie  zugewiesen  wird,  ist  im  allgemeinen  aus  Zweckmäßigkeitsgründen
  beizubehalten.  Doch  sind  das  ganze  Jahr  hindurch  Anregungen
zur  Beobachtung  von  Pflanzen  und  Tieren  zu  geben  und  nach  Bedürfnis  auch  im
Sommer  Tiere  und  im  Winter  Pflanzen  zu  behandeln.  Der  mineralogische  und
petrographische  Stoff  wird,  wenn  nicht  Gesichtspunkte  besonderer  Art,  etwa  der  Konzentration,
  andere  Einordnung  erfordern,  zweckmäßig  ans  Ende  des  Schuljahres
gelegt.

(s)  Wie  im  ganzen  Gebiete  des  naturgeschichtlichen  Unterrichtes,  so  ist  auch  bei
Behandlung  der  Mineralogie  und  Geologie  nicht  systematische  Vollständigkeit  das  Ziel
der  Unterweisungen.  Im  Mittelpunkte  stehen  die  heimatlichen  Verhältnisse;  die  sorg-