Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. (81)

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Treffsingen nach Ziffern und Noten in allen Tonarten; Blattsingen; leichte Modula— 
tionen; rhythmische Übungen mit Bewegung in gemischten Werten. 
Laut= und Stimmbildung: Atemgymnastik; Rezitation geeigneter Vortragsstücke 
in Prosa und Poesie; Erweiterung des Stimmumfanges. 
Übungsstücke: Leichte Vokalisen, 12 Choräle, 12 Volkslieder, Liturgie Form A, 
B, C. 
N-B. Für die Bildung von Abteilungen usw. gilt die Bestimmung bei Klasse VII 
und VI. 
Klasse IV. 2 Stunden. 
Klassen= und Einzelgesang. Gehörbildung auf Grund des angeeigneten Akkord- 
materiales (sämtliche Drei= und Vierklänge); Verwendung harmoniefremder Töne; 
Musikdiktat (auch mehrstimmig); Ausbildung des Tongedächtnisses an Perioden in 
Dur und Moll; Treffsingen nach Ziffern und Noten; Blattsingen (Chorliederbuch); 
Mehrdeutigkeit der Dreiklänge und ihre Weiterführung zur Tonika; Modulationen; 
rhythmische Ubungen in Bewegung durch Unterteilung; Erfassen und Erfinden von 
Rhythmen. 
Stimmbildung: Erweiterung des Stimmumfanges; Schwellton. 
Übungsstücke: Vokalisen; 6 Choräle, 6 Volkslieder; gegebenenfalls einfache Solo- 
lieder mit Klavierbegleitung; Wiederholung eingeprägter Choräle, Volkslieder und 
Liturgien. 
NB. Gegebenenfalls kann der Klassen= und Einzelgesang auf eine Stunde 
wöchentlich (oder 2 Abteilungsstunden) beschränkt und die zweite Singstunde für 
Chorgesang verwendet werden. Siehe dazu Klasse III. 
Klasse III. 2 Stunden. 
Klassen= und Einzelgesang. Gehörbildung durch Mehrdeutigkeit der Vierklänge 
und ihre Weiterführung zum tonischen Dreiklange; Musikdiktat mit harmoniefremden 
Tönen; Modulationen (mehrstimmig) durch verminderten Septakkord; Trefsfsingen; 
Blattsingen; rhythmische Ubungen mit Synkopen; Erfinden von Rhythmen und 
Melodien nach gegebenem Texte. 
Stimmbildung: Steigerung und Erweiterung der UÜbungen in Klasse IV. 
Ubungsstücke: ein= und zweistimmige Vokalisen; Sololieder mit Klavierbegleitung. 
— Gelegentliche Dirigierübungen. 
Methodik des Gesangunterrichtes zur Vorbereitung auf die Schulpraxis in Klasse II. 
Lehrübungen mit Mitschülern, gelegentlich auch mit Schulkindern. 1 Stunde. 
Chorgesang mit Klasse II und 1, gegebenenfalls auch mit Klasse IV. Geistliche 
und weltliche Volks= und Kunstgesänge, nach bestimmten Gesichtspunkten geordnet