Metadata : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. (81)

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schichte  des  christlichen  Lebens,  insonderheit  der  Landeskirche,  in  Sachsen  und  für  das
christliche  Leben  der  Gegenwart  dient.  1  Stunde.

Evangelische  Sittenlehre;  Betonung  des  Innenlebens  der  christlichen  Persönlich—
keit  und  seiner  Betätigungen  im  Gemeinschaftsleben  in  Familie,  Kirche,  Staat,  Gesellschaft.
  Leben  der  christlichen  Gemeinde  (dabei  vertiefender  Rückblick  auf  Kirchenjahr,
  Gottesdienstordnung,  kirchl  che  Handlungen  und  Sitten).

Anleitung  zum  Studium  geeigneter  Werke.  Besprechung  wichtiger  Fragen  des
Religionsunterrichtes.

Sicherung  des  Lernstoffes.  2  Stunden.

Klasse  I.  3  Stunden.

Geschichte  der  christlichen  Kirche  in  der  neueren  und  neuesten  Zeit  unter  Hervorhebung
  der  inneren  und  äußeren  Mission  und  dessen,  was  dem  Verständnisse  für  die
Geschichte  des  christlichen  Lebens,  insonderheit  der  Landeskirche,  in  Sachsen  und  für
das  christliche  Leben  der  Gegenwart  dient.  Das  Hauptsächlichste  über  die  bedeutendsten
nichtchristlichen  Religionen.  1  Stunde.

Vertiefte  Bibelkunde,  namentlich  des  Neuen  Testamentes  mit  Lektüre  ausgewählter
  Abschnitte.  Betonung  der  Grundgedanken  sowie  der  zeitgeschichtlichen  und
bleibenden  Bedeutung  der  Schriften.  Hauptsächliche  Lebens=  und  Weltanschauungen.

Anleitung  zum  Studium  geeigneter  (namentlich  exegetischer  und  apologetischer)
Werke.  Besprechung  wichtiger  Fragen  des  Religionsunterrichtes.

Sicherung  des  Lernstoffes.  2  Stunden.

*  11.  (1)  Der  gesamte  Religionsunterricht  ist  so  zu  gestalten,  daß  die  Schüler
klare  Erkenntnis  vom  Wesen  und  Werte  sowie  von  der  geschichtlichen  Entwickelung
der  christlichen  Religion  gewinnen.  So  sehr  auf  sicheres  und  frei  verfügbares  Wissen
zu  halten  ist,  darf  die  Aneignung  bestimmter  Wissensstoffe  nicht  als  Selbstzweck
gelten;  die  Sorge  für  die  Pflege  und  Entfaltung  des  inneren  religiösen  Lebens
der  Schüler  soll  nie  hinter  die  wissenschaftliche  Ausbildung  zurücktreten.  Die
wichtigste  Aufgabe  des  Religionsunterrichtes  ist,  gefestigte  christliche  Persönlichkeiten
zu  erziehen.

(2)  Bei  der  Behandlung  der  Heiligen  Schrift  ist  die  revidierte  Bibelübersetzung
Luthers  von  den  Schülern  zu  benutzen  und,  wo  es  nötig  erscheint,  eine  wissenschaftliche
Übersetzung  des  Urtextes  zur  Erklärung  heranzuziehen.  Die  Hauptaufgabe  ist  die  Einführung
  und  Vertiefung  in  den  Inhalt  der  Bücher  Alten  und  Neuen  Testamentes,  die
Erschließung  eines  tieferen  Verständnisses  ihres  Gehaltes,  der  Heilsoffenbarung  und
der  religiös-sittlichen  Hauptgedanken  sowie  die  Erziehung  zum  selbständigen  Lesen  der

Bemerkungen.