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zunehmenden Landtagsabschied eigenhändig unterschrieben und mit Unserem König—
lichen Siegel bedrucken lassen.
Gegeben zu Dresden, den 17. Oktober 1917.
Friedrich August.
Dr. Beck.
(Siegel) Graf Vitzthum.
v. Seydewitz.
Dr. Nagel.
v. Wilsdorf.
Nr. 65. Bekanntmachung
über veränderte Bezeichnung der Generalkommission für Ablösungen
und Gemeinheitsteilungen und der dieser unterstellten Behörden und
Beamten;
vom 18. Oktober 1917.
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ie „Kreishauptmannschaft Dresden als Generalkommission
für Ablösungen und Gemeinheitsteilungen“ (Bekanntmachung vom
18. Februar 1876 — G.= u. V.-Bl. S. 198 —) führt von jetzt ab die amtliche
Bezeichnung:
„Königliche Kreishauptmannschaft Dresden als Landesamt für Grundstückszusammenlegungen“.
Die für Grundstückszusammenlegungen errichteten Spezialkommissionen
erhalten die amtliche Bezeichnung:
„Zusammenlegungsamt"“,
die juristischen Spezialkommissare die Dienstbezeichnung:
„Rechtsamtmann“,
die ökonomischen Spezialkommissare erhalten den Amtsnamen:
„Landamtmann“,