Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1902. (93)

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Bekanntmachung.

Nach  Vorschrift  des  Gesetzes  vom  10.  April  1872  (Gesetz=  Samml.  S.  657)
sind  bekannt  gemacht:

1.

der  Allerhöchste  Erlaß  vom  23.  Dezember  1901,  betreffend  die  Genehmigung
  des  Gesellschaftsvertrags  der  Frankfurter  Bank,  durch  das  Amtsblatt
  für  den  Stadtkreis  ind  für  den  Landkreis  Frankfurt  a.  M.,  Jahrgang
  1902  Nr.  22  S.  279,  ausgegeben  am  24.  Mai  1902;

2,  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  7.  Bpril  1902,  betreffend  die  Verleihung  des

Enteignungsrechts  an  die  Verwaltung  der  Kaiserl.  Marine  zur  Entziehung
und  zur  dauernden  Beschränkung  des  zur  Ausführung  von  Kasernen=  und
Lazarethbauten  an  der  Wiker  Bucht  bei  Kiel  in  Anspruch  zu  nehmenden
Grundeigenthums,  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu
Schleswig  Nr.  19  S.  197,  ausgegeben  am  10.  Mai  1902,

.  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  7.  April  1902,  betreffend  die  Verleihung  des

Enteignungsrechts  an  die  Stadtgemeinde  Berlin  behufs  Erwerbung  des
zur  bebauungsplanmäßigen  Herstellung  der  Straße  63  Abtheilung  X  2
des  Bebauungsplans  der  Umgebungen  Berlins  sowie  der  Winsstraße  erforderlichen
  Flächen,  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu
Potsdam  und  der  Stadt  Berlin  Nr.  20  S.  220,  ausgegeben  am
16.  Mai  1902

.  der  Murrzächse  Erlaß  vom  21.  April  1902,  betreffend  die  Verleihung

des  Enteignungsrechts  an  die  Gemeinde  Görsroth  im  Untertaunuskreise
zur  Entziehung  und  zur  dauernden  Beschränkung  des  für  den  Bau  eines
chaussirten  Vizinalweges  von  Idstein  bis  zur  Wiesbaden-Limburger  Bezirksstraße
  in  Anspruch  zu  nehmenden  Grundeigenthums  innerhalb  der
Gemarkungsgrenzen  von  Görsroth,  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.
Regierung  zu  Wiesbaden  Nr.  20  S.  235,  ausgegeben  am  15.  Mai  1902;

.  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  14.  Mai  1902,  betreffend  die  Verleihung  des

Enteignungsrechts  an  den  Kreis  Minden  zur  Entziebung  und  zur  dauernden
  Beschränkung  des  zum  Bau  und  Betriebe  einer  Kleinbahn  von  Minden
nach  Eickhorst  in  Anspruch  zu  nehmenden  Grundeigenthums,  durch  das
Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu  Minden  Nr.  22  S.  214,  ausgegeben
  am  31.  Mai  1902.

 

Redigirt  im  Bureau  bes  Staatsministeriums.

Berlin,  gebruckt  in  der  Reichsdruckerei.