Mainz — Majestätsbrief.
von der March führt. Die ältesten Bewohner
germanischen Stammes mußten
im 6. Jahrh. dem slawischen Volk
der M. weichen. Nachdem diese lange
von den Avaren bedrängt waren, errichtete
im 9. Jahrh. Rastislaw in M. ein mächtiges
Reich und bekehrte sein Volk zum
Christentum. Doch wurde er von seinem
Neffen Swatopluk gestürzt, und dieser
mußte die Lehnshoheit des ostfränkischen
Königs anerkennen. Im 10. Jahrh. wurde
M. von den wilden Kagyaren verwüstet,
welche den östlichen Teil unterwarfen.
Der westliche ward den Tschechen unterthan,
und seit 1028 gehörte er zu Böhmen.
Doch stand M. von 1061—1191 unter
der eircchet jüngerer Söhne des Herrscherhauses
der Premysliden, welche in
Brünn, Olmütz und Znaim Hof hielten.
Konrad von Znaim nahm 1182 M. als
eine Markgrafschaft von Kaiser Friedrich
I. zu Lehen, doch wurde schon 1197
die böhmische gehnehaheit wiederhergestellt.
Von 1349—1411 war M. einem
Zweig der in 77 regierenden Luremburger
überlassen, wurde dann aber
wieder mit Böhmen vereinigt und fiel
mit diesem 1526 an Osterreich. Vgl. Dudik,
Mährens allgemeine Eeschichte
(1860—78, Bd. 1—
Mainz, e maliges deutsches Erzstift
und Kurfürstentum im kurrheinischen
Kreis, am Rhein und Main, soll nach der
Legende schon von einem Jünger des
Apostels Paulus begründet sein, der dort
den Märtyrertod starb. Doch wurde es
erst 747 zum Erzbistum erhoben und dem
heil. Bonifacius übertragen, welcher schon
vorher die Würde eines Metropoliten von
Germanien erhalten hatte. Zunächst erstreckte
sich sein Sprengel über die Bistümer
Lüttich, Köln, Worms, Speier,
Utrecht, Würzburg, Eichstätt, Erfurt,
Straßurg und Konstanz. Als Köln dann
selbst Erseistum ward, wurden ihm Lüttich
und Utrecht überwiesen; das Bistum
Erfurt ging bald ein. Die Erzdiözese M.
umfaßte dann bis zur Mitte des 14. Jahrh.
14 Bistümer, nämlich außer den sechs
oben übrig bleibenden: Augsburg, Chur,
Halberstadt, Hildesheim, Olmütz, Paderborn,
Prag und Verden. Olmütz und
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Prag wurden 1343 abgetrennt, Halberstadt
und Verden 1648 säkularisiert, dafür
im 18. Jahrh. Fulda und Korvei
dem Erzstift M. überwiesen. Das Gebiet
des Exzbischofs, um Mainz und Erfurt
gelegen, war größer als das heutige
Großherzogtum Hessen. Der Erzbischof
war Kurfürst und Erzkanzler des Reichs,
Primas von Deutschland, führte das Direktorium
auf dem R chstag, im Kurfürstenkollegium
und bei der deutschen
Königswahl. Unter den Erzbischöfen von
M. sind am berühmtesten: Hatto I.
(891—913), der Vormund König Ludwigs
des Kindes; der durch die Sage vom
Mäuseturm berüchtigte Hatto II. (968—
970); Gerhard II. v. Eppenstein (1289
bis 1305), der großen Einfluß auf die
Wahl der Könige Adolf I. und Albrecht J.
ausübte: Albrecht II. von Brandenburg
(1514—15), zugleich Erzbischof von Magbeburg
(s. Albrecht 5).
Während des Dreißigjährigen Kriegs
hatte das Erzstift viel durch die Verwüstungen
der Parteigänger Ernst von
Mansfeld und Christian von Braunschweig
zu leiden, später war es von den Schweden
und Franzosen besetzt. 1803 wurde es
säkularisiert; Preußen erhielt Erfurt, das
Eichsfeld und die hürinzicchen Besitzunen,
Frankreich besaß seit dem Frieden von
Lüneville das Gebiet auf dem linken
Rheinufer, andre Teile fielen an Hessen-Darmstadt,
Hessen-Kassel und Nassau.
Den Rest des Erzstifts M., die Fürstentümer
Aschaffenburg, Regensburg und
die Grafschaft Wetzlar, erhielt der bis-3
Koadjutor Karl Theodor v. Dalberg
s. d.), welcher 1813 darauf verzichten
mußte. Das Erzbistum war schon 1801
nach Regensburg verlegt, und in Mainz
besteht seitdem nur ein Bistum, das zunächst
der Erzdiözese Mecheln, 1829 der von
Kreiburg überwiesen wurde. Seit dem
Tode des Bischofs Wilhelm Emanuel v.
Ketteler 1877 ist das Bislum unbesetzt;
es wird vom Generalvikar Moufang verwaltet,
dem aber die hessische Regierung
die Anerkennung versaste, Vgl. Hennes,
Die Erzbischöfe von M. (3. Aufl. 1879).
Nasesetsbrie „Bezeichnung mehrerer
Urkunden deutscher Kaiser, welche den