Metadata : Meyers Fach-Lexika; Lexikon der deutschen Geschichte.

Mainz  —  Majestätsbrief.

von  der  March  führt.  Die  ältesten  Bewohner
  germanischen  Stammes  mußten
  im  6.  Jahrh.  dem  slawischen  Volk
der  M.  weichen.  Nachdem  diese  lange
von  den  Avaren  bedrängt  waren,  errichtete
im  9.  Jahrh.  Rastislaw  in  M.  ein  mächtiges
  Reich  und  bekehrte  sein  Volk  zum
Christentum.  Doch  wurde  er  von  seinem
Neffen  Swatopluk  gestürzt,  und  dieser
mußte  die  Lehnshoheit  des  ostfränkischen
Königs  anerkennen.  Im  10.  Jahrh.  wurde
M.  von  den  wilden  Kagyaren  verwüstet,
welche  den  östlichen  Teil  unterwarfen.
Der  westliche  ward  den  Tschechen  unterthan,
  und  seit  1028  gehörte  er  zu  Böhmen.
Doch  stand  M.  von  1061—1191  unter
der  eircchet  jüngerer  Söhne  des  Herrscherhauses
  der  Premysliden,  welche  in
Brünn,  Olmütz  und  Znaim  Hof  hielten.
Konrad  von  Znaim  nahm  1182  M.  als
eine  Markgrafschaft  von  Kaiser  Friedrich
  I.  zu  Lehen,  doch  wurde  schon  1197
die  böhmische  gehnehaheit  wiederhergestellt.
  Von  1349—1411  war  M.  einem
Zweig  der  in  77  regierenden  Luremburger
  überlassen,  wurde  dann  aber
wieder  mit  Böhmen  vereinigt  und  fiel
mit  diesem  1526  an  Osterreich.  Vgl.  Dudik,
  Mährens  allgemeine  Eeschichte
(1860—78,  Bd.  1—

Mainz,  e  maliges  deutsches  Erzstift

und  Kurfürstentum  im  kurrheinischen
Kreis,  am  Rhein  und  Main,  soll  nach  der
Legende  schon  von  einem  Jünger  des
Apostels  Paulus  begründet  sein,  der  dort
den  Märtyrertod  starb.  Doch  wurde  es
erst  747  zum  Erzbistum  erhoben  und  dem
heil.  Bonifacius  übertragen,  welcher  schon
vorher  die  Würde  eines  Metropoliten  von
Germanien  erhalten  hatte.  Zunächst  erstreckte
  sich  sein  Sprengel  über  die  Bistümer
  Lüttich,  Köln,  Worms,  Speier,
Utrecht,  Würzburg,  Eichstätt,  Erfurt,
Straßurg  und  Konstanz.  Als  Köln  dann
selbst  Erseistum  ward,  wurden  ihm  Lüttich
  und  Utrecht  überwiesen;  das  Bistum
Erfurt  ging  bald  ein.  Die  Erzdiözese  M.
umfaßte  dann  bis  zur  Mitte  des  14.  Jahrh.
14  Bistümer,  nämlich  außer  den  sechs
oben  übrig  bleibenden:  Augsburg,  Chur,
Halberstadt,  Hildesheim,  Olmütz,  Paderborn,
  Prag  und  Verden.  Olmütz  und

283

Prag  wurden  1343  abgetrennt,  Halberstadt
  und  Verden  1648  säkularisiert,  dafür
  im  18.  Jahrh.  Fulda  und  Korvei
dem  Erzstift  M.  überwiesen.  Das  Gebiet
des  Exzbischofs,  um  Mainz  und  Erfurt
gelegen,  war  größer  als  das  heutige
Großherzogtum  Hessen.  Der  Erzbischof
war  Kurfürst  und  Erzkanzler  des  Reichs,
Primas  von  Deutschland,  führte  das  Direktorium
  auf  dem  R  chstag,  im  Kurfürstenkollegium
  und  bei  der  deutschen
Königswahl.  Unter  den  Erzbischöfen  von
M.  sind  am  berühmtesten:  Hatto  I.
(891—913),  der  Vormund  König  Ludwigs
  des  Kindes;  der  durch  die  Sage  vom
Mäuseturm  berüchtigte  Hatto  II.  (968—
970);  Gerhard  II.  v.  Eppenstein  (1289
bis  1305),  der  großen  Einfluß  auf  die
Wahl  der  Könige  Adolf  I.  und  Albrecht  J.
ausübte:  Albrecht  II.  von  Brandenburg
(1514—15),  zugleich  Erzbischof  von  Magbeburg
  (s.  Albrecht  5).
Während  des  Dreißigjährigen  Kriegs
hatte  das  Erzstift  viel  durch  die  Verwüstungen
  der  Parteigänger  Ernst  von
Mansfeld  und  Christian  von  Braunschweig
zu  leiden,  später  war  es  von  den  Schweden
und  Franzosen  besetzt.  1803  wurde  es
säkularisiert;  Preußen  erhielt  Erfurt,  das
Eichsfeld  und  die  hürinzicchen  Besitzunen,
  Frankreich  besaß  seit  dem  Frieden  von
Lüneville  das  Gebiet  auf  dem  linken
Rheinufer,  andre  Teile  fielen  an  Hessen-Darmstadt,
  Hessen-Kassel  und  Nassau.
Den  Rest  des  Erzstifts  M.,  die  Fürstentümer
  Aschaffenburg,  Regensburg  und
die  Grafschaft  Wetzlar,  erhielt  der  bis-3
  Koadjutor  Karl  Theodor  v.  Dalberg
s.  d.),  welcher  1813  darauf  verzichten
mußte.  Das  Erzbistum  war  schon  1801
nach  Regensburg  verlegt,  und  in  Mainz
besteht  seitdem  nur  ein  Bistum,  das  zunächst
  der  Erzdiözese  Mecheln,  1829  der  von
Kreiburg  überwiesen  wurde.  Seit  dem
Tode  des  Bischofs  Wilhelm  Emanuel  v.
Ketteler  1877  ist  das  Bislum  unbesetzt;
es  wird  vom  Generalvikar  Moufang  verwaltet,
  dem  aber  die  hessische  Regierung
die  Anerkennung  versaste,  Vgl.  Hennes,
Die  Erzbischöfe  von  M.  (3.  Aufl.  1879).
Nasesetsbrie  „Bezeichnung  mehrerer
Urkunden  deutscher  Kaiser,  welche  den