Full text: Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Zweiter Teil. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815. (2)

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dasjenige, so sie im anfang ihrer einrichtung werden nöthig haben, gereichet, auch 
sonst überall ebener gestalt begegnet und fortgeholfen werden, wie es mit ver- 
schiedenen Familien, so sich aus der Schweiz in unsere Lande begeben und 
darinnen niedergelassen, bis anhero gehalten worden 
11. 
In einer jeden stat wollen wir gedachten unseren Französischen Glaubens- 
genossen einen besondern Prediger halten, auch einen bequem ort anweisen lassen, 
woselbst das exercitium religionis reformatae1) in Französischer Sprache, und der 
gottesdienst mit eben den gebräuchen und ceremonien gehalten werden soll, wie 
es bis anhero bei den Evangelisch-Reformirten Kirchen in Frankreich bräuchlich 
gewesen. 
1. 
Gleichwie auch diejenige von der Französischen noblesse, welche sich bis 
daher unter unsere protection und in unsere dienste begeben, eben der ehre, 
dignitäten, praerogativen, als andere unsere Adeliche Unterthanen genießen: 
wir auch deren verschiedene zu den vornehmsten Chargen und Ehrenämtern an 
unserem Hofe, wie auch bei unserer militz wirklichen emploiret: also sind wir 
auch gnädigst geneigt, ebenmäßige gnade und beförderung den Französischen von 
Adel, so sich inskünftige in unseren Landen werden setzen wollen, zu erweisen, 
und sie zu allen chargen und bedienungen und dignitäten, wozu sie capable 
werden befunden werden, zu admittiren: gestalt dann auch dieselbe, wann sie 
einige Lehen und andere Adelige Güter in unseren Landen erkaufen und an sich 
bringen, dabei eben die rechte, gerechtigkeiten, freiheiten und immunitäten, deren 
andere unsere angebohrene unterthanen genießen, sich gleichergestalt in alle wege 
zu erfreuen haben sollen 
Urkundlich haben wir dieses edickt eigenhändig unterschrieben, und mit unserem. 
Gnadensiegel bedrukken lassen. So geschehen zu Potsdam, den 29. October 1685. 
Friedrich Wilhelm, 
Churfürst. 
40. 
Aus dem politischen Testament des Großen Kurfürsten.) 
16607. 
Fundort: G. Küntzel und M. Haß, Die volitischen Sestmente der Hohenzollern. Leipzig und Berlin 1911. 
d. 1. 41—68. 
Die vatterliche liebe So ich als ein vatter kegen seinen Sohn, undt zu- 
kunftigen Sukzessoren trage, hatt mich verursacht, Ihme einige auß langer er- 
fahrenheitt nutzliche unterrichtungen zu hinterlassen, undt also dieses kurtzlichen in 
die Feder zu fassen, in betrachtung, das es Ihme nottig undt dienlich zu wissen 
ist, wie Er Seine gantze Regierung fuhren sollel 
Nun ist undt bestehet zu forders die rechte tugendt eines rechtschaffenen 
Regenten darin, das Er Gott, der In erschaffen, undt zu einem herrn undt 
Regenten so vieller Lande undt leutte gesetzet, recht von hertzen furchte, liebe, undt 
1) Ausübung der reformierten Religion. 
2) Eigenhändige Reinschrift des Großen Kurfürsten vom 19. Mai 1667, aufbewahrt im 
Kgl. Hausarchiv zu Charlottenburg. 
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