Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

34

bebräischer  oder  talmud-rabbinischer  Sprache  bei  den  Justiz-Stellen  einkommenden
Urkunden  aufgestellt  worden  ist,  so  werden  sämtliche  Gerichts  -Stellen  hieoon  mit  dem
Anfügen  in  Kenntniß  gesetzt,  daß  wegen  der  dicsfälligen  Geschäfts-Behandlung  dieselben
  Vorschriften,  welche  durch  die  Ministerial-Verfügung  vom  35.  Januar  18332  (Reg.
Blatt  S.  z2co)  ertheilt  worden  sind,  mit  der  Ausnahme  eintreten,  daß  die  betreffenden
Urkunden,  anstatt  an  die  Kanzlei-Direktion  des  K.  Justiz-Ministerium  an  die  des  K.
Gerichtshofs  in  Ellwangen  einzuschicken  sind.
Stuttgart  den  31.  Januar  1829.
Sür  den  Minister:
v.  Otto.

B)  Des  Departements  des  Innern:
1.  Des  Ministerium  des  Innern.

Bekanntmachung,  betreffend  das  Formular  zu  Patenten  für  Hausirhändler  und  andere  herumziehende
Gewerbleute.

Aus  Veranlassung  der  Bestimmungen  der  allgemeinen  Gewerbe-Ordnung  und  der
Instruction  vom  8.  Juni  v.  J.  über  den  Haufirhandel  und  die  sonstigen  herumziehenden
Gewerbe  find  einige  Abänderungen  in  dem  von  den  Hof=  und  Kanzlei-Buchdruckern
Gebrüdern  Mäntler  dahier  verlegten  Formular  der  zur  Ausübung  jener  Gewerbe
erforderlichen  Patente  getroffen  worden.  Hievon  werden  die  Bezirks-Polizeiämter  mit
dem  Auftrag  benachrichtigt,  sich  zur  Ausstellung  dieser  Patente  fortan  des  neuen  veränderten
  Formulars  zu  bedienen;  jedoch  können  die  bei  den  Bezirksämtern  etwa  vorräthigen
  Eremplare  des  älteren  Formulars  zuvor  verwendet  werden.

Stuttgart  den  19.  Januar  13-29.  Schmidlin.

2.  Des  Medicinal-Collegium.
Aufnahme  von  zwei  ausübenden  Aerzten.

Der  Doktor  der  Medicin  und  Chirurgie,  Franz  Joseph  König,  von  Pfüärrich,
Oberamts  Wangen,  und  der  Candidat  der  Medicin,  Carl  Heinrich  Rösch,  von  Schorn-