Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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wegen  Berufs  Ausgenommenen,  in  sofern  sie  die  Aushebung  trifft,  als  gestellt  in  die
Rekrutenzahl  eingerechnet  werden.
Unsere  Minister  des  Innern  und  des  Kriegswesens  find  beauftragt,  hiernach  in
Gemaͤßheit  des  Rekrutirungs-Gesetzes  vom  10.  Februar  1828  das  Weitere  anzuordnen.
Gegeben,  Stuttgart  den  15.  Januar  1829.

Wilheim.

Der  Minister  des  Innern:
von  Schmidlin.
Der  Minister  des  Kriegswesens:
Graf  v.  Franquemont.
Auf  Befehl  des  Königs:
Der  Staats.  Sekretär,
Vellnagel.

B)  Dienst-Nachrichten.

Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  höchsier  Entschließung  vom  15.  d.  M.
den  Referendär  erster  Classe,  Wilhelm  Stahl,  von  Böblingen,  in  die  Zahl  der  Rechts-Consulenten
  sufzunehmen  geruht.  —  Derselbe  hat  Reckarsulm  zu  seinem  Wohnorte
gewählt.

Sodann  haben  Höchstdieselben  vermöge  höchster  Entschließung  vom  18.  d.  M.
den  zum  Dekan  und  Stadt-Pfarrer  in  Riedlingen  ernannten  Pfarrer  und  Schul-Inspektor
  Erb  in  Neukirch,  Oberamts  Tettnang,  der  Uebernahme  jener  Stelle  auf  sein
Ansuchen  enthoben  und  auf  seiner  bisherigen  Stelle  belassen,

das  dadurch  erledigte  Dekanatamt  Riedlingen  samt  Stadt-Pfarrei  dem  zum  Pfarrer
  in  Naßgenstadt,  Oberamts  Ehingen,  ernannten  Pfarrer  Johler,  bisher  in  Burgberg,
  Oberamts  Heidenheim,  und

die  wieder  erledigre  Pfarrei  Naßgenstadt  dem  Kaplan  und  Präzeptor  Zipfehli
in  Ravensburg  gnädigst  übertragen.

Ferner  haben  Seine  Königliche  Majestäát  vermöge  höchster  Entschließung
vom  2i.  d.  M.  das  erledigte  Oberamt  Tuttlingen  dem  Oberamtmann  Traub,  von  Gaildorf,