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wegen Berufs Ausgenommenen, in sofern sie die Aushebung trifft, als gestellt in die
Rekrutenzahl eingerechnet werden.
Unsere Minister des Innern und des Kriegswesens find beauftragt, hiernach in
Gemaͤßheit des Rekrutirungs-Gesetzes vom 10. Februar 1828 das Weitere anzuordnen.
Gegeben, Stuttgart den 15. Januar 1829.
Wilheim.
Der Minister des Innern:
von Schmidlin.
Der Minister des Kriegswesens:
Graf v. Franquemont.
Auf Befehl des Königs:
Der Staats. Sekretär,
Vellnagel.
B) Dienst-Nachrichten.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsier Entschließung vom 15. d. M.
den Referendär erster Classe, Wilhelm Stahl, von Böblingen, in die Zahl der Rechts-Consulenten
sufzunehmen geruht. — Derselbe hat Reckarsulm zu seinem Wohnorte
gewählt.
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 18. d. M.
den zum Dekan und Stadt-Pfarrer in Riedlingen ernannten Pfarrer und Schul-Inspektor
Erb in Neukirch, Oberamts Tettnang, der Uebernahme jener Stelle auf sein
Ansuchen enthoben und auf seiner bisherigen Stelle belassen,
das dadurch erledigte Dekanatamt Riedlingen samt Stadt-Pfarrei dem zum Pfarrer
in Naßgenstadt, Oberamts Ehingen, ernannten Pfarrer Johler, bisher in Burgberg,
Oberamts Heidenheim, und
die wieder erledigre Pfarrei Naßgenstadt dem Kaplan und Präzeptor Zipfehli
in Ravensburg gnädigst übertragen.
Ferner haben Seine Königliche Majestäát vermöge höchster Entschließung
vom 2i. d. M. das erledigte Oberamt Tuttlingen dem Oberamtmann Traub, von Gaildorf,