Full text : Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

65

Hienach  ist  unterm  Heutigen  Entschließung  an  den  Verwaltungs-Ausschuß
  ergangen.
München,  den  12.  August  1846.
Ministerium  des  Innern.

An  den  Vorstand  des  medizinischen  Prüfungs-Senates  der  Universität
  Erlangen  ergangen.

Nr.  8,685.  6.  22.

Ministerial-Entschließung  vom  22.  Jänner  1848,  die  Prüfungen
der  Mediziner  an  der  Universität  Erlangen  im  Jahre  1846/47  betr.

Auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs.
Auszug.

Zugleich  erhält  der  benannte  Vorstand  den  Auftrag,  in  die
künftighin  vorzulegenden  Uebersichten  derjenigen  Candidaten  der
Medizin,  welche  die  Schluß-Prüfung  mit  Erfolg  bestanden
haben,  außer  dem  Geburtsorte  auch  das  Alter  und  Religions-Bekenntniß
  aufzunehmen.

München,  den  22.  Jänner  1848.
Staatsministerium  des  Innern.

An  den  Vorstand  des  medizinischen  Prüfungs-Senates  für  theoretische
und  Schluß-Prüfungen  der  Mediziner  an  der  Universität  Erlangen
ergangen.

Nr.  29,694.  p  n*5
Ministerial-Entschließung  vom  30.  Septbr.  1845,  die  medizinischen
Schluß-Prüfungen  betr.
Auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs.

Das  unterfertigte  k.  Ministerium  ist  veranlaßt,  die  Vorschrift
  in  §.53  der  allerhöchsten  Verordnung  vom  30.  Mai  1843
über  das  Studium  der  Medizin,  wonach  jeder  Senatsvorstand
halbjährig  und  zwar  unmittelbar  nach  dem  jedesmaligen
  Semesterschlusse  den  Rechenschaftsbericht  zu  erstatten
  hat,  mit  der  Weisung  in  Erinnerung  zu  bringen,  in  der
damit  vorzulegenden  Klassifikationstabelle  bei  den  Namen  und
Heimathsorten  der  geprüften  Candidaten  und  zwar  bei  den

Med.-Perordn.  5