Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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findet sich die unterfertigte Stelle zu nachstehenden Verfägungen 
veranlaßt, nach welchen sich der kgl. Gerichtsarzt künftig zu 
richten hat. 
I. Geschäftsführung der Gerichts-Aerzte. 
§. 1. Jeder Gerichtsarzt hat zu halten: 
a) Ein Einlauf= und Auslauf-Buch (s. Beilage l.), worin alle 
Einläufe und deren Erledigungen (Ausläufe) nach den an- 
gegebenen Reihen eingetragen werden müssen. Es hat 
einen fortlaufenden Nummer und wird jedes Geschäftsjahr, 
i. e. am 1. Oktober bis letzten September nen angelegt. 
b) Ein Geschäfts-Tagebuch, worin alle gerichtsärztlichen Ge- 
schäfte, Amtsverrichtungen, Visitationen, Wunvbeschau, 
Impfung, Sektionen, Conscriptionen 2c. angemerkt werden; 
ist ebenfalls mit jedem Geschäftsjahre neu anzulegen. 
c) Einen Geschäfts= oder Termins-Kalender, mit Angabe der 
Termine für Termins-Arbeiten, periodische Berichte und 
Geschäfte. 
§. 2. Jeder Einlauf, d. h. jedes dem Gerichtsarzte zur 
Erledigung oder zur Kenntnißnahme zukommende Aktenstück ist 
sogleich nach der Empfangnahme mit dem Datum des Empfanges 
und der laufenden Einlauf-Nummer, am Besten mit rother 
Tinte, zu bezeichnen. 
§. 3. Hierauf wird der Einlauf in da Ein= und Aus- 
lauf-Buch eingetragen; dasselbe gilt auch von allen Aus- 
fertigungen, die ohne vorgehenden Einlauf, z. B. eine amtliche 
Anzeige, vom Gerichtsarzte selbst erlassen werden; hier wird 
nämlich das Concept als Einlauf behandelt. 
§. 4. Die Ausfertigung oder Erledigung muß den Einlauf- 
Nummer führen und wird im Ein= und Auslaufbuch ebenfalls 
vorgemerkt. 
§ 5. Nach geschehener Ausfertigung wird sowohl das ein- 
gelaufene Aktenstück (Einlauf) als auch das Concept der Er- 
ledigung (Auslauf) in der Registratur im betreffenden Fache 
und Aktenbunde hinterlegt. 
Wird aber ein Einlauf von kurzer Hand oder brevi manu 
erledigt, d. h. wird die Ausfertigung oder Erwiederung gleich 
auf den Einlauf geschrieben und mit demselben zurückgegeben, 
so daß davon kein Aktenprodukt zur Hinterlegung in der 
Registratur bleibt, so wird im Ein= und Auslauf-Buche vom 
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