Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Gesetz=  Sammlung

für  die

 

 

(Nr.  7080.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  28.  März  1868.,  betreffend  die  Verleihung  der  fiskalischen
  Vorrechte  für  den  Bau  einer  Kreis-Chaussee  von  Dalheim,  im  Kreise
Büren,  Regierungsbezirk  Minden,  über  Merhoff  und  Oiedorf  bis  zur
Arnsberg-Beverunger  Staatsstraße  bei  Westheim.  «

Nachdem  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  Bau  einer  Kreis-Chaussee
  von  Dalheim,  im  Keise  Büren,  Regierungsbezirk  Minden,  über  Merhoff
  und  Oisdorf  bis  zur  Arnsberg.  Beverunger  Staatsstraße  bei  Westheim  genehmigt
  habe,  verleihe  Ich  hierdurch  dem  Kreise  Büren  das  Expropriationsrecht
für  die  zu  dieser  Chaussee  erforderlichen  Grundstücke,  imgleichen  das  Recht  r
Entnahme  der  Chausseebau=  und  Unterhaltungs-Materialien,  nach  Maaßgabe  der
für  die  Staats-Chausseen  bestehenden  Vorschriften,  in  Bezug  auf  diese  Straße.
Zugleich  will  Ich  dem  genannten  Kreise  gegen  Uebernahme  der  künftigen  chaussee-Möig
  Unterhaltung  der  Straße  das  Recht  zur  Erhebung  des  Chausseegeldes
nach  den  Bestimmungen  des  für  die  Sthats.  Chausern  jedesmal  geltenden  Chaussee-HFeld
  Tarife,  einschließlich  der  in  demselben  enthaltenen  Bestimmungen  über  die
efreiungen,  sowie  der  sonstigen  die  Erhebung  betreffenden  zusätzlichen  Vorschriften,
wie  diese  Bestimmungen  auf  den  Staats-Chausseen  von  Ihnen  angewandt  werden,
hierdurch  verleihen.  Auch  sollen  die  dem  Chausseegeld=  Tarife  vom  29.  Februar
1840.  angehängten  Bestimmungen  wegen  der  Chausseepolizei-Vergehen  auf  die
gedachte  Straße  zur  Anwendung  kommen.
Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz  Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Berlin,  den  28.  März  1868.  ·
Wilhelm.
Frh.  v.  d.  Heydt.  Gr.  v.  Itzenplitz.

An  den  Finanzminister  und  den  Minfser  für  Handel,
Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

 

Johrgang  1866.  (Nr.  7080—7081,  61  (Nr.  7081.)
Ausgegeben  zu  Berlin  den  20.  Mai  1868.