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der Schwangeren zu verwenden. Dieselben sollen niemals von
Solchen vorgenommen werden, die entweder kurz vorher mit
Kranken zusammen waren oder gar Leichen am Kindbettsieber
Verstorbener secirt haben. Allen in der Anstalt Beschäftigten
soll das fleißige Reinigen der Hände mittelst Chlorlösungen
dringend zur Pflicht gemacht und deren Außerachtlassung strenge
beahndet werden. 68
Die Wäsche der Schwangeren, insbesondere ihre Bett-
wäsche, soll gesondert von jener der Wöchnerinnen gereiniget
und vor ihrem Wiedergebrauche Schwefelräucherungen unter-
worfen werden.
B. Vorschriften für Sicherung der Gebärenden
gegen das Kindbettfieber.
§. 10.
Da die meisten rasch sterbenden Wöchnerinnen schon
während des Kreisens erkranken, so müssen auf den Gebärakt
(Touchiren), auf den Gebärsaal und auf das Gebärbett beson-
dere Sorgfalt verwendet werden. Daß dem Geburtsakte ohne-
hin alle mögliche Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach den
erprobtesten Regeln der Kunst und Wissenschaft gewidmet wer-
den muß, ist selbstverständlich und wird daher in dieser Hin-
sicht nur auf die oben S. 7 gegebenen Vorsichtsmaaßregeln auch
für die Untersuchung Gebärender mit dem Anhange verwiesen,
daß alle beim Gebärakte nothwendigen Utensilien, besonders
Instrumente nach künstlichen Geburten, aufmerksamst gereiniget
und nach Umständen desinficirt werden müssen. Der Gebär-
saal soll nicht in nächster Nähe des Krankensaales sich befinden,
eine Communication zwischen beiden nicht gestattet, keine Wärterin
in beiden Sälen verwendet, die Luft sorgfältig erneuert und
durch Chlorkalk-Aufstellung gereiniget und die Verbringung der
Entbundenen aus dem Gebärsaale in die Wochensäle möglichst
bald, aber mit Fernehaltung aller Schädlichkeiten bewirkt wer-
den. Sind Gründe vorhanden, den Gebärsaal für einen An-
steckungsherd zu halten, so soll Derselbe sofort geschlossen, mit
allen Meublen und Geräthen der Desinfection unterworfen
und ein anderes passendes, wo möglich bisher nicht gebrauchtes
Lokal mit frischen Utensilien für die Geburten eröffnet werden.
Das Gebärbett muß mit aller Sorgfalt rein gehalten und