Full text : Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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9)  Der  verfälschte  Wein  wird  unter  Siegel  genommen,
und  das  weitere  polizeiliche  oder  strafrechtliche  Verfahren  veranlaßt.


10)  Die  Kosten  der  Visitation  und  Prüfung  werden  in  den
Fällen,  wo  eine  Fälschung  entdeckt  wurde,  von  dem  Verkäufer
des  gefälschten  Weines  getragen,  in  den  übrigen  Fällen  aber
aus  dem  Lokal=  oder  Distriktspolizeifonde  bestritten.

Prüfung  der  Weine.
I.  Auf  Blei.

1)  Man  füllt  ein  Weinglas  fast  bis  oben  mit  dem  zu
prüfenden  Wein,  gießt  darauf  einige  Tropfen  hepatisches  Wasser
(Schwefelleberwasser  acidum  hydrothionicum  Pharmacop.
Bav.  p.  227).  Ist  Blei  im  Wein,  so  wird  er  augenblicklich
dunkelbraun,  und  setzt  kurz  darauf  ein  schwarzes  schweres  Pulver,
  d.  i.  Schwefelblei,  zu  Boden.  Oder:

2)  Man  raucht  in  einer  Perzellanschale  eine  Maß  Wein
bis  zur  Trockene  ab,  und  glüht  den  Rückstand  in  einem  Paßauertiegel.
  Das  Blei,  wenn  solches  darin,  erscheint  in  der  gut
durchglühten  Masse  in  metallischen  Kügelchen;  oder:

3)  Man  hängt  an  einem  Bindfaden  ein  blankes  Stückchen
Zink  in  den  Wein;  es  bleibt  blank  im  ächten  Wein,  wird  aber
nach  24  Stunden  schwarz,  wenn  der  Wein  auch  nur  eine  Spur
von  Blei  enthält.

 

II.  Auf  Kalk.

Man  dampft  (wie  oben  I.  2.)  eine  Maß  Wein  zur  Trockne
ab;  auf  den  Rückstand  gießt  man  Alkohol;  war  essigsaurer
Kalk')  im  Wein,  so  löst  sich  dieser  im  Alkohol  auf,  und  wird
aus  diesem  durch  flüssiges  sauerkleesaures  (Oxralas  ammon.
liquid.  Pharm.  B.  p.  289)  oder  kohlensaures  Ammonium  als
weißes,  im  Wasser  unauflösliches  Pulver  zu  Boden  gefällt.  Als
Gegenprobe  macht  man  denselben  Versuch  mit  unverfälschtem
Wein  derselben  Sorte  und  Menge;  dieser  hat  jederzeit  eine  geringere
  Menge  Bodensatz.

III.  Auf  Alaun.

Man  gieße  einige  Tropfen  flüssige  reine  Potasche  (Potassa
pur.  lig.  Pharm.  B.  p.  290.)  in  ein  Stengelglas  voll  Wein.

 

*)  Der  Kalk  wird  angewendet,  um  die  freie  Essigsäure  zu  binden;
es  entsteht  darum  immer  essigsaurer  Kalk.