Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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mit etwas gereinigter Pottasche zusammengerieben in einer klei- 
nen unten zugeschmolzenen Glasröhre an der obern Flamme 
einer guten Oellampe erhitzt. Der Arsenik zeigt sich dann in 
kleinen grauen glänzenden Blättchen, dle, auf Kohlen geworfen, 
weiße Dämpfe mit Knoblauchgeruch geben. 
c) Antimonium oder Spiesglanz. 
Das hepatische Wasser (s. I. 1) schlägt ein röthliches 
orangegelbes Pulver nieder, das beim schwachen Glühen schmilzt, 
und eine strahlige glänzende Masse zurückläßt. 
d) Sublimat. 
1) Hepatisches Wasser schlägt ihn schwarz und eine Auf- 
lösung von Pottasche (potass. pur. liquid. Ph. B. p. 290.) 
gelb nieder. Der durch Pottascheauflösung erhaltene Nieder- 
schlgg, getrocknet und in einer kleinen Glasröhre erhitzt, ver- 
flüchtigt sich als metallisches Ouecksilber. 
2) Eine polirte Kupferstange nimmt nach einigen Minuten 
in diesem Wein eine weiße Silberfarbe an, welche durch starke 
Erhitzung wieder verschwindet. 
« e) Schrottkörner. 
f) Eisen 
Wird durch Galläpfeltinktur schwarz niedergeschlagen. 
IX. Auf Vermischung der Möste und Weine mit 
Aepfelmost. 
Wenn man auf eine erhitzte eiserne Platte etwas von dem 
verdächtigen Moste oder Weine sprengt; so entsteht deutlich 
der Geruch von gebratenen Aepfeln und zeigt die Vermischung an. 
X. Auf die Verwandlung junger Weine oder Möste 
in sogenannte Firneweine. 
Da dieselbe durch Beimengung eines Gebräues aus Zucker, 
Rosinen, Branntwein, Gewürzen, Einhängung lederner Rie- 
men 2c. 2c. geschieht; so gibt sich dieselbe bei einem langsamen 
Abrauchen durch einen klebrigen Rückstand zu erkennen. 
München, den 20. Juli 1829. (L. S.) 
Wie auf Bilei. 
  
K. 222. 
Ministerial-Entschließung vom 22. Jan. 1823, Weinverfälschung betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Die von der k. Regierung des Untermainkreises, mit vor- 
läufiger Allerhöchster Genehmigung unterm 30. v. M. und Is.
	        
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