Metadata : Spittler’s sämmtliche Werke. Neunter Band. (9)

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Dem  mit  der  Vertretung  des  Kaiserlichen  Konsuls  in  Bukarest  beauftragten  Generalkonsul  Jentzsch
ist  auf  Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  die  Ermächtigung
  erteilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und
die  Geburten,  Heiraten  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Vizekonsulats  in  ,uschär  Dolmetscher-Aspiranten  Waßmuß,  ist  auf
Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar
  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Vizekonsulats,  soweit  er  persisches  Gebiet  umfaßt,  die  Ermächtigung
  erteilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit

inschluß  der  unter  deutschem  Schutze  befindlichen  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,
Heiraten  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  Verwalter  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Jassy,  Dragoman  Zorn,  ist  auf  Grund  des  §  1  des
Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  die  Ermächtigung  erteilt  worden,
bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heiraten.
und  Sterbesle  von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  Kaiserlichen  Vizekonsul  Eduard  Webber  in  Spezia  ist  die  erbetene  Entlassung  aus  dem
Reichsdienst  erteilt  worden.

2.  Versicherungswesen.

Bekantmachung,
betreffend  die  Beaufsichtigung  einer  privaten  Versicherungsunternehmung  durch  die
Landesbehörde.

 

Im  Anschluß  an  meine  Bekanntmachung  vom  20.  März  1909  bestimme  ich  auf  Grund  des
6  3  Abs.  2  des  Versicherungs-Aufsichtsgesetzes  im  Einvernehmen  mit  den  beteiligten  Landesregienunen,
daß  bis  auf  weiteres  die  Pensionskasse  der  Beamten  der  Firmen:  F.  G.  Sohre  in  Dresden,  F.  G.  Sohre
in  Berlin,  F.  G.  Sohre  in  Deuben  und  Heinrich  Berger  &  Co.  in  Ostritz  mit  dem  Sitze  in  Dresden,
obgleich  sie  ihren  Geschäftsbetrieb  über  das  Gebiet  des  Königreichs  Sachsen  hinaus  erstreckt,  durch  die
Königlich  Sächsische  Landesbehörde  beaufsichtigt  wird.

Berlin,  den  11.  Mai  1909.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Caspar.