Volltext : Wilhelm der Große, Deutscher Kaiser und König von Preußen.

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IV.

Gestellschein.

Daß  Friedrich  Carl  Weber,  besage  Geburtsliste,  im  Jahre  18  .  .  zu  Giesshübel
geboren,  sich  bei  der  Recrutirung  im  December  18  vor  der  Recrutirungs-Commission
  gestellt  hat  und  (weil  er  völlig  untüchtig  zum  Militairdienste  befunden,  —
(oder)  —  als  halb  untüchtig  dem  Dienste  bei  dem  Commissariats-Fuhrwesen
u.  s.  w.  Vorbehalten,  —  (oder)  —  weil  er  durch  das  gezogene  Loos  Nr.  217.
vom  sofortigen  Eintritte  in  die  Armec  befreit  und  zur  Dienstreserve  bestimmt,
(Zugleich  auch  als  Ersatzmann  ausgesetzt.)  —  (oder)  in  Folge  des  gezogenen
Looses  Nr.  39.  an  das  Militair  abgegeben  worden  ist,  wird  hiermit  bescheinigel.

Pirna  am  13ten  December  18

Recrutirungs  -Commission
im  Isten  Bezirke  des  Mleissner  Kreises.

s  N.  J.
Stempel.

Anmerküng.  Durch  diesen  Schein  wird  der  Innhaber  nur  an  dem  Orte  seiner  Geburt  legitimirt.
Wenn  er  sich  aus  demselben  wegwendet,  hat  er  sich  nach  Maaßgabe  des  Mandats  vom
20sten  September  1826.  mit  einem  Geburtsscheine  zu  versehen.  Die  Obrigkeit  hat  in
diesem  Falle  diejenige  der  obigen  Bemerkungen,  welche  auf  das  betreffende  Indioiduum
Anwendung  findet,  in  dem  Geburtescheine  aufzutragen,  den  Gestellschein  aber  zu  den
Acten  zu  cassiren.

*)  Was  in  vorstehendem  Schema  mit  lateknischer  Schrift  eingetragen  ist,  befindet  sich  nicht  in  den
an,  die  Necratirungs=  Commissionen  auszugebenden  gedruckten  Formularen,  und  ist  daher  schriftich
  einzurücken.