1. Die Neugründung des Staates durch den Großen Kurfürsten. 73
Fürsprache eingelegt. König Heinrich IV. von Frankreich hatte seinen reformierten
Glaubensgenossen, den Hugenotten, durch das Edikt von Nantes 1598
Glaubensfreiheit gewährt. Sie bildeten nicht nur eine in sich festgeschlossene
Kirche, sondern gleichsam einen besonderen Staat, der mit der Regierung mehrmals
zur Verteidigung der Glaubensfreiheit Kriege führte und Verträge schloß.
Ludwig XIV. sah ihre Unterwerfung als Vorbedingung für die Macht Frankreichs
an; in seinem Lande sollte nur ein Wille und nur ein Glaube herrschen.
Manche hochgestellte Männer ließen sich durch Ehren, ärmere durch Gold zum
Ubertritt zur katholischen Kirche bewegen; die übrigen suchte man durch Belästigung
und Quälereien dazu zu zwingen. Das gefürchtetste Mittel waren die
Dragonaden: den Reformierten
wurden Soldaten,
meistens Dragoner,
ins Haus gelegt, die sich
ungestraft alles erlauben
durften. Trotz des Verbots
der Auswanderung
gelang es doch Tausenden
zu entkommen; viele ang. ——————
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König das Edikt von
Nantes auf, weil in
seinem Lande keine Re- »
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Kurfürst die Hugenotten
durch das Potsdamer
Edikt ein, in seinen
Staaten sich niederzulassen.
Er versprach ihnen - .
freie Reise, zollfreie Ein- Paul Gerhardt.
fuhr ihrer Sachen, freie
Wahl ihres Wohnortes und gleiche bürgerliche Rechte mit seinen bisherigen
Unterthanen. Verlassene Häuser, geeignete Bauplätze, Odländereien zum Urbarmachen,
sowie Baumaterial sollten ihnen unentgeltlich überlassen, auch
Geld zur Anlage von Fabriken und mehrjährige Befreiung von allen Lasten
und Abgaben gewährt werden. Mit der größten Herzlichkeit empfing der
Kurfürst die Ankömmlinge in Berlin; er ließ sie aufs beste bewirten und
bei ihrer Niederlassung unterstützen. So gewann Brandenburg über 15000
fleißige und geschickte Einwohner, die namentlich das Gewerbe in den
Marken hoben. An vielen Orten bildeten sich französische Kolonien,
die größten in Berlin und Magdeburg. Die Seiden-, Hut-, Strumpfund
Samtmannfakturen sowie der Tabaksbau in der Uckermark wurden
durch sie neu eingeführt, andere Gewerbe durch sie verbessert. Auch unter
den brandenburgischen Offizieren, Beamten und Gelehrten fanden sich bald
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