Inhaltsverzeichnis : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1826. (10)

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a)  Kammer-Kreditkassen-Schulden.
a)  bey  der  Kammer-Kreditkasse  in  der  bereits  oben,  Artikel  VI  festgesetzten
e;
«  b)  Hypothetirte  und  radicirte  Kapitallen.

b)  bey  den  auf  Aemtern  und  Kammergütern  oder  anderen  einzelnen  Real-Besitzungen
  unterpfändlich  versicherten  oder  radicirten  oder  sonst  auf  den  jedesmahligen
Besier  derselben  rechtlich  übergehenden  fiskalischen  Schulden  in  derselben  Maße,  wie
solche  nach  9.  2  Litr.  b  de5  erwähnten  Vertrags-Artikels  der  Preußisch-Sächstschen
Haupt-Konvention  von  dem  ungetheilten  Herzogthume  Sachsen  übernommen  worden.
Rücksichtlich  nachbemerkter  Kapitalien,  näahmlich:

5,600  Thlr.  —  gr.  dertau  Pforta  auf  dem  Amte  oder  Kammergute  Mildenfurt,.


11,9087  =  12  -der  Universität  Leipzig  auf  dem  Amte  Arnöhaugk  oder
dem  Kammergute  Weltewitz,
87  -  12  =  bes  Gotteökastens  zu  Rahnis  auf  dem  Amte  Arnöhaugk,
770  -—  0  des  Domkapitels  zu  Naumburg  auf  dem  Amte  Tautenburg
  oder  dem  Amtsvorwerke  Webdorf,
200  —  des  Stadtrathes  zu  Auma  auf  dem  Amte  Arnshaugk  oder

dem  Kammergute  Weltewit,
18,645  Thlr.  —  gr.  Summe,
ist  man  übereingekommen,  daß  hiervon  Königlich  Preußischer  Seits  das  Kapital
auf  Mildenfurt  und  Großherzoglich  Weimar-Eisenachischer  Seits  die  übrigen  übernommen
  werden,  und  zwar  letztere  nur  mit  den  rückständigen  Zinsen  von  dem  1.
Juny  oder  vom  1.  November  1815  ab,  je  nachdem  die  Besitungen,  worauf  die
Schulden  haften,  mittelst  des  Vertrages  vom  1.  Juny  oder  vom  22.  September
1815  an  Weimar-Eisenach  abgetreten  worden  sind;

c)  Adbitions-Gelder  und  Besoldungszulagen.

I)  die  einigen  Geistlichen  und  einem  Kirchen-Acrar  im  Inspektions-Bezirke  Ziegenrück
  zu  zahlenden  Additions-Gelder  und  Besoldungszulagen  im  jährlichen  Betrage
von  101  Thlrn.  12  gr.,  welche  Preußen  von  Ostern  1816  bis  Östern  1826  mit
1,065  Thlrn.  19  gr.  6  pf.  vorgeschossen  hat,  nun  aber  gänzlich  übernimmt,  werden
mit  fünf  Prozent  zu  Kapital  gerechnet  und  der  Betrag  mit  Zweytausend,  dreyßig
Thalern  nebst  Zinsen  zu  5  vom  Hundert  seit  dem  1.  November  1815  der  Großherzoglichen
  Regierung  zur  Last  geschrieben;