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Nummer
des zur Zeit des Gulden
Vertragsabschlusses
giltigen allgemeinen Benennung der Gegenstände. Gold
österreichisch- ungarischen per 100 kg.
Zolltarifs.
169. Ganzseidenwaaren, d. i. aus Seide oder Floretseide allein:
a) Knopf- und Posamentierwaaren . . . . . . . . . . . . . . . . . 300.—
b) Ganzseidene glatte Gewebe und Armüren . . . . . . . . . 200.—
andere Ganzseidenwaaren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 400.—
170. Halbseidenwaaren, d. i. alle nicht unter Nr. 168 genannten
Waaren, welche außer Seide oder Floretseide noch andere
Spinnmaterialien enthalten, und zwar:
a) Sammete und Sammetbänder . . . . . . . . . . . . . . 300.—
b) andere Halbseidenwaaren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225.—
Anmerkungen:
1. Ganz grobe Gewebe aus rohem Gespinnst von Seidenabfällen,
welche das Ansehen von grauer Packleinwand haben und zu
Preßtüchern, Putzlappen u. s. w. verwendet werden, auch mit
einzelnen gefärbten Fäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24.—
2. Seide, welche in Garnen aus anderen Spinnmaterialien
versponnen ist, ohne die Umhüllung derselben zu bilden oder
ohne zusammenhängend durch die ganze Länge des Gewebefadens
sich zu ziehen, bleibt bei Geweben aus solchen Garnen
außer Betracht.
174.— Herrenhüte aus Filz, auch garnirt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90.—
aus 175. Hüte aus Stroh, Holzspan, Rohr, Bast, Binsen, Fischbein,
Palmblättern: per Stück
a) ungarnirt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . —.10
b) garnirt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . —.20
Damenhüte aus Filz, garnirt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . —.40
c) Damenhüte aus Filz, aufgeputzt . . . . . . . . . . . . . . . . . —.40
aus 176. Damenmäntel und Damenumhänge aus Wollenwaaren mit
Zuthaten (Futter, Aufputz und dergleichen) aus Seiden= per 100 kg
waaren der Nummern 168, 169 und 170 . . . . . . . . . . 250.—
Wäsche, mit Ausnahme der Putzwäsche, wird
nach dem Hauptbestandtheile mit einem Aufschlage von
40 Prozent verzollt.