Nummer
des zur Zeit des Gulden
Vertragsabschlusses
giltigen allgemeinen Benennung der Gegenstände. Gold
österreichischungarischen Zolltarifs
per 100 kg.
aus 188. Preßspäne; Glanz= und Lederpappe . . ... 3.—
189. Papier, ungeleimtes, ordinäres (grobes, graues, halbweißes
und gefärbtes)) alles ungeleimte Druckpapier 3.—
190. Papier, nicht besonders benanntes . . . . .. 3.—
191. Lithographirtes, bedrucktes oder liniirtes Papier, zu Devisen,
Etiketten, Frachtbriefen, Rechnungen und dergleichen vorgerichtetes
Papier; Zeichenpapier, Pauspapier, Albuminpapier,
Gelatinpapier, Pergamentpapier, Kupferdruckpapier,
Buntpapier; Malerpappe. 5.—
192. a) Gold= und Silberpapier und Papier mit Gold= und Silbermustern
(echt oder unecht, auch bronzirt); gepreßtes oder
durchschlagenes Papier; Streifen von diesen Papiergattungen;
Papier und Pappendeckel mit aufgeklebter Leinwand
(auch Baumwollleinwand .. 10.—
b) Tapeten. 18. —
193. a) Formerarbeiten aus Steinpappe, Asphalt oder ähnlichen
Stoffen, weder angestrichen, noch lackirt, auch in Verbindung
mit Holz oder Eisen . . . .. 2.—
194. Papierwaaren, d. i. Waaren aus Papier und Pappe, aus
Papiermasse oder Holzfasermasse, auch in Verbindung mit
anderen Materialien, sofern sie nicht unter Nr. 195 oder
höher belegte Kautschuck-, Leder-, Metall= oder Kurzwaaren
fallen; Hutfutter aus Papier, auch mit Geweben überzoggen..
. . . . . ... 12.—
195. Luxuspapeterien; feine Kartonnagen, , Etiquetten und Vignetten
mit verschiedenen Farben (Chromolithographien); Spielwaaren)
Papierwäsche; Einbanddeckel mit Leinwand (auch
Baumwollleinwand) überzogen; auch in Verbindung mit
anderen Materialien, sofern sie nicht unter höher belegte
Leder- oder Kurzwaaren fallen. 18.—
200. Schläuche und Treibriemen aller Art, aus oder mit Kautschuck,
auch mit Gewebelagen oder Drahteinlagen . 20.—