Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

Nummer

 

des  zur  Zeit  des  Gulden
Vertragsabschlusses
giltigen  allgemeinen  Benennung  der  Gegenstände.  Gold
österreichischungarischen Zolltarifs
  per  100  kg.
aus  188. Preßspäne;  Glanz=  und  Lederpappe  .  .  ...  3.—
189.  Papier,  ungeleimtes,  ordinäres  (grobes,  graues,  halbweißes
und  gefärbtes))  alles  ungeleimte  Druckpapier  3.—
190.  Papier,  nicht  besonders  benanntes  .  .  .  .  ..  3.—
191. Lithographirtes,  bedrucktes  oder  liniirtes  Papier,  zu  Devisen,
Etiketten,  Frachtbriefen,  Rechnungen  und  dergleichen  vorgerichtetes
  Papier;  Zeichenpapier,  Pauspapier,  Albuminpapier,
  Gelatinpapier,  Pergamentpapier,  Kupferdruckpapier,
Buntpapier;  Malerpappe.  5.—
192.  a)  Gold=  und  Silberpapier  und  Papier  mit  Gold=  und  Silbermustern
  (echt  oder  unecht,  auch  bronzirt);  gepreßtes  oder
durchschlagenes  Papier;  Streifen  von  diesen  Papiergattungen;
  Papier  und  Pappendeckel  mit  aufgeklebter  Leinwand
  (auch  Baumwollleinwand  ..  10.—
b)  Tapeten.  18.  —
193.  a)  Formerarbeiten  aus  Steinpappe,  Asphalt  oder  ähnlichen
Stoffen,  weder  angestrichen,  noch  lackirt,  auch  in  Verbindung
  mit  Holz  oder  Eisen  .  .  .  ..  2.—
194.  Papierwaaren,  d.  i.  Waaren  aus  Papier  und  Pappe,  aus
Papiermasse  oder  Holzfasermasse,  auch  in  Verbindung  mit
anderen  Materialien,  sofern  sie  nicht  unter  Nr.  195  oder
höher  belegte  Kautschuck-,  Leder-,  Metall=  oder  Kurzwaaren
fallen;  Hutfutter  aus  Papier,  auch  mit  Geweben  überzoggen..
  .  .  .  .  .  ...  12.—
195. Luxuspapeterien;  feine  Kartonnagen,  ,  Etiquetten  und  Vignetten
mit  verschiedenen  Farben  (Chromolithographien);  Spielwaaren)
  Papierwäsche;  Einbanddeckel  mit  Leinwand  (auch
Baumwollleinwand)  überzogen;  auch  in  Verbindung  mit
anderen  Materialien,  sofern  sie  nicht  unter  höher  belegte
Leder-  oder  Kurzwaaren  fallen.  18.—
200.  Schläuche  und  Treibriemen  aller  Art,  aus  oder  mit  Kautschuck,
  auch  mit  Gewebelagen  oder  Drahteinlagen  .  20.—