Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

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mächtigt,  drei  Monate  nach  Fälligkeit  einer
Zahlung  das  dafür  verpfändete  Objekt  mit  Beschlag
  zu  belegen  und  sich  durch  seinen  Verkauf
bezahlt  zu  machen.  Gleiche  Rechte  stehen  ihr  zu,
wenn  ein  Darlehnsnehmer  in  anderer  Weise  den
Bedingungen  zuwiderhandelt,  unter  denen  ihm
das  Darlehen  gewährt  worden  ist.

Unterstellt  ist  die  Bank,  so  bestimmt  Teil  1
des  Gesetzes,  einem  Direktorium  von  fünf  Mitgliedern,
  die  vom  Gouverneur  ernannt  werden.
Die  Direktoren  haben  unter  sich  einen  Vorsitzenden
zu  erwählen.  Beigegeben  ist  dem  Direktorium
ein  Geschäftsleiter.  Teil  IV  und  V  enthalten  u.  a.
Kontrollvorschriften  und  Strafandrohungen.

Das  Gesetz  ist,  nachdem  bereits  unterm
19.  September  d.  Is.  die  Ernennung  der  Direktoren
  der  Bank  durch  den  stellvertretenden
Gouverneur  erfolgt  war,  durch  eine  Ankündigung
in  der  „Transvaal  Government  Gazette“  vom
4.  Oktober  1907  in  Kraft  gesetzt  worden.

Als  Tag  des  Inkrafttretens  ist  der  1.  Oktober
1907  bestimmt  worden.

(Nach  einem  Bericht  des  Kais.  Konsulats
in  Pretoria.)

Verbindung  Indiens  mit  Ceylon.

Der  Plan  der  Verbindung  Indiens  mit  Ceylon
scheint  nunmehr  seiner  Verwirklichung  entgegenzurücken.
  Der  erste  Schritt,  die  Verlängerung
der  südindischen  Bahn  von  Madura—Pamban
nach  der  Insel  Rameswaram,  ist  jetzt  in  Angriff
genommen  worden.  Diese  Insel  ist  bekanntlich
durch  die  enge  Straße  von  Pamban  von  dem
indischen  Festland  getrennt.  Diese  für  die  Schifffahrt
  wegen  ihrer  Untiefen  durchaus  nicht  angenehme,
  etwa  2  km  breite  Durchfahrt,  die  für
Schiffe  von  etwa  11  Juß  Tiefgang  sich  eignet,
soll  nunmehr  ganz  gesperrt  werden  bis  auf  eine
schmale  Stelle,  die  für  kleine  Boote  offengelassen
werden  soll.  Auf  diese  Weise  wird  jede  Schwierigkeit
überwunden,  um  die  Eisenbahn  bis  auf  die  Insel
hinüberzuführen,  auf  der  sich  ein  Hindutempel
von  besonderer  Heiligkeit  und  daher  großer  Anziehungskraft
  für  den  Pilgerverkehr  befindet.  Um
für  die  Küstenfahrer,  die  bisher  die  Durchfahrt
von  Pamban  benutzt  hatten,  einen  Ersatzweg  zu
schaffen,  will  man  quer  durch  Rameswaram  einen
70  Fuß  breiten  und  für  Schiffe  bis  zu  17  Fuß
Tiefgang  befahrbaren  Kanal  bauen,  der  eine
sichere  und  direkte  Verbindung  zwischen  dem  Golf
von  Manaar  und  den  Palk-Straits  herstellen
würde.

Von  der  anderen  Seite  her  wird,  wie  jetzt
ziemlich  feststeht,  das  Eisenbahnnetz  Ceylons  bis
Manaar  ausgedehnt  werden,  während  die  kurze
Verbindung  zwischen  Manaar  und  Rameswaram

 

durch  einen  Dampffährendienst  bewerkstelligt  werden
wird.  Die  Genehmigung  des  Kolonialamts  in
London  zur  Absteckung  der  Linie  nach  Manaar
ist  bereits  gegeben.  Für  Colombo  erwartet  man,
abgesehen  von  den  Vorteilen,  die  für  die  Pflanzungen
  Ceylons  durch  die  leichtere  Beschaffung
von  Arbeitern  aus  dieser  neuen  Verbindung  mit
Indien  entstehen  werden,  einen  bedeutenden  Aufschwung
  seines  Passagier=  und  Warendurchgangsverkehrs,
  und  man  hofft,  namentlich  im  Handel
mit  Südindien,  dem  Hafen  von  Madras  ein  wertvolles
  Gebiet  abzuringen.
(Bericht  des  Kais.  Generalkonsulats  in  Caleutta.)

 

Literatur.

Nachtrag  zur  Rangliste  der  Kaiserlich
Deutschen  Marine  für  das  Jahr  1907.
Zu  der  im  Marine-Kabinett  redigierten  und

auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Kaisers  und

Königs  herausgegebenen  „Rangliste  der  Kaiserlich

Deutschen  Marine“,  welche  für  1907  am  6.  Mai

abgeschlossen  ist,  liegt  wie  alljährlich  jetzt  ein

Nachtrag  (Verlag  der  Königlichen  Hofbuchhandlung

  von  E.  S.  Mittler  &  Sohn,  Berlin  SW,

Preis  Mk.  1,50)  vor.  Er  enthält  den  Stand

vom  2.  November,  gewährt  also  die  neneste

Übersicht  über  die  Einteilung,  Stelleubesetzung,

das  Dienstalter  usw.  innerhalb  der  Deutschen

Marine.

In  den  Wildnissen  Afrikas  und  Asiens.
Jagderlebnisse  von  Dr.  v.  Wissmann,  weil.
Gouverneur  z.  D.,  Major  à  la  suite  der  Armee.
Mit  28  Vollbildern  und  42  Textabbildungen
von  Wilhelm  Kuhnert.  Zweite  Auflage.  Berlin
1908.  Verlagsbuchhandlung  Paul  Parey.  Preis
20  Mk.

Der  bekannte  Zoologe  und  Direktor  unseres
Berliner  Zoologischen  Gartens,  Professor  Dr.  Hoeck,
gibt  der  zweiten  Auflage  dieses  glänzenden  Werkes
ein  schönes  Geleitwort  mit  auf  den  Weg.  Er
schreibt  u.  a.:  „Jeder  bedeutende  Mensch  hat
neben  seiner  großen  Lebensaufgabe,  der  er  seine
besten  Verstandes=  und  Willenskräfte  weiht,  noch
eine  kleine,  stille  Liebhaberei,  an  der  sein  Herz
hängt.  Das  war  bei  unserem  Wissmann  die
Tierliebe  und  die  Tierkunde.  Ich  möchte
am  liebsten,  daß  mein  Hermann  Zoologe  würde,
und  dann  müssen  Sie  ihm  helfen!“  Das  ungefähr
  waren  die  letzten  Worte,  die  er  an  mich
richtete,  als  wir  im  Winter  vor  seinem  Tode  zusammen
  waren,  und  ich  erinnere  mich  noch  sehr
gut  der  kolonialen  Anfangszeiten,  da  es  außer
Wissmann  kaum  einen  anderen  Afrikaner  gab,  mit
dem  man  gleich  eingehend  über  Einzelheiten  aus
der  höheren  Tierwelt  des  schwarzen  Erdteils  hätte