Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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unter  dem  20.  Maͤrz  d.  J.  dem  K.  K.  Oestreichischen  General  der  Cavallerie  und
zweiten  Inhaber  des  Husaren-Regiments  Koͤnig  v.  Wuͤrttemberg,  Grafen  Hadick
v.  Futack,  denselben  Orden,  und

dem  K.  K.  Oestreichischen  Obersten  und  Commandeur  des  genannten  Regiments,
Grafen  v.  Schlick,  das  Commenthur-Kreuz  des  Kron-Ordens,  so  wie

unter  dem  25.  v.  M.  dem  Großherzoglich  Hessen'schen  General-Lieutenant,  Präfdenten
  des  Kriegs-Ministeriums,  v.  Falck,  den  Friedrichs-Orden  zu  verleihen  gerult.

"8)  Dienst-Nachrichten.

Seine  Königliche  Majestát  haben  vermöge  höchsten  Dekrets  vom  25.  v.  M.
die  erledigte  evangelische  Pfarrei  Untersontheim,  Dekanats  Hall,  dem  Seminaristen
Frick,  Pfarr-Verweser  zu  Wallhausen,  im  Dekanats-Bezirk  Blaufelden,  gnädigst  verliehen,
  und

unter  dem  1.  d.  M.  den  seither  der  Leibgarde  zu  Pferd  zugetheilten  Major,
Prinzen  Friedrich  von  Württemberg,  zum  Oberst-Lieutenant  befördert  und  dem
zweifsen  Infanterie-Regiment  aggregirt.

Unter  dem  25.  v.  M.  erhielt  der  zum  katholischen  Pfarrer  in  Mahlstetten,  Oberamts
  und  Dekanats  Spaichingen,  ernannte  Pfarr-Verweser  Leopold  Braun  zu  Oberkochen
  die  Königliche  Bestätigung.

II.  Verfügungen  der  Departements.
Des  Departements  des  Innern:
1.  Der  Central-Commission  zur  Fürsorge  gegen  die  asiatische  Cholera.

Versügung,  betressend  die  Anwendung  der  in  dem  Erlasse  vom  21.  Januar  d.  J.  angeordneten  Verüchts-Maßregeln
  auf  den  Verkehr  mit  dem  größern  Theile  von  Fraukreich.

Nachdem  sich  die  Cholera  von  Paris  aus  in  verschiedenen  Richtungen  weiter  verbreitet
  hat;  so  wird  hiemit  die  Versügung  rom  14.  v.  M.  (Reg.  Bl.  S.  107)  dahin
erweitert,  daß  nunmehr  die  in  dem  Erlasse  vom  21.  Jannar  d.  J.  (Reg.  Bl.  S.  28)