Full text: Gesetze und Verordnungen über Elementarunterricht und Fortbildungsunterricht im Großherzogtum Baden.

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V. Schnlordnung. 
dem Lehrer alles zu beobachten, was zur Erreichung diescs 
weckes dienlich erscheint. 
Zum Schutze der Augen gegen blendendes Sonnenlicht sind 
Fensterrouleaux von nicht zu dickem grauem oder blauem Stoffe 
— welche, herabgelassen, die ganze Fensternische zwar vollltommen 
zu decken imstande aber den Fenstern nicht so nahe sind, um 
das Offnen derselben hinter den Vorhüngen unmöglich zu machen, 
und aufgezogen nicht den oberen Teil der Fenster rerdecken. 
— oder sonstige Vorrichtungen (verstellbare Läden u. a.) anzu- 
bringen. 
Die Aufstellung der Schul- und Wandtafeln, Wandkarten u. S. w. 
zwischen zwei hell erleuchteten Fenstern ist zu vermeiden. 
In der Dämmerung darf kein Unterrichtsgegenstand, welcher die 
Augen anstrengt, vorgenommen werden. 
Kurzsichtigen Schülern ist stets ein Platz in den vordersten Bank- 
reihen anzuweisen. 
Uber die Lage des Schulgebäudes, die Grösse der Fenster, die 
Farbe der Wüände in den Schulzimmern, soweit diese auf eine 
zweckmässige Beleuchtung Einfiuss haben, sowie hinsichtlich des. 
Baues, der Grösse und richtigen Stellung der Schulbänke wird 
die Verordnung über die Schulhausbaulichkeiten die nötigen 
Vorschriften enthalten. 
Wo künstliche Beleuchtung bei dem Schulunterricht in An- 
wendung kommt, ist als Beleuchtungsmaterial Gas oder Erdöl am 
meisten zu empfehlen. Bei Anwendung von Gaslicht sind die- 
Flammen von unten her durch Teller oder Kugeln von mattem 
oder Milchglas zu decken. 
Rundbrennern mit Zylindern und Reflektoren — Blechschirmen, 
unten weiss lackiert — ist der Vorzug zu geben. 
Die Petroleumlampen sollen mit Zugglas und Lichtschirm ver- 
schen sein. 
Auf 5 Schüler ist 1 Flamme zu rechnen, ausser den für den 
Katheder und zur Beleuchtung der Wandtafeln etwa erforderlichen. 
Die Gasflflammen sollen in einer Höhe von nicht über 1 Meter- 
über den Köpfen der Schüler angebracht sein. 
VI. Beschaffenheit der Lehrmittel. 
Die Wandtafeln, auf welchen mit der Kreide zu schreiben ist, 
sollen sch warz, dieses Schwarz aber zur Schonung der Augen 
matt sein. 
Zur Reinhaltung der Tafeln ist in jeder Klasse Schwamm und 
Wasserbecken nebst Trockentuch stets bereit zu halten. 
Hinsichtlich der Lehrmittel, welche sich in den Hünden der 
Schüler befinden, ist darauf zu schen, dass für Drucksachen gutes. 
helles Papier von glatter Oberfläche, welches den Druck einer- 
Seite auf die andere nicht durchschlagen lüsst, verwendet ist. 
Es soll bei dem Druck in Schulbüchern betragen: 
Die Buchstabengrösse mindestens 1,5 mm; 
Die Dicke der Striche 0,25 mm;
	        
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