—.
4%„„„„C„.
III. Rleine Mikthrilungen.
Ueber Anstellung in der Deutsch-Ostafrikanischen
Schutztruppe
bringt „Der Soldaten-Freund, zeitschrift für faß-
liche Belehrung und Unterhaltung des Preußischen
Soldaten“ im Märzheft d. J. authentische
Mittheilungen, die wir mit Genehmigung der
Redaltion hier folgen lassen:
In der Deutsch-Ostafrikanischen Schutz-
truppen?) dienen die Deutschen nur als Lehr-
personal und zur Besetzung der Chargen, und
infolge dessen werden nur Offiziere und ehe-
malige oder noch aktiv dienende Unteroffiziere
eingesteltt. Von den Unteroffizieren erhalten
die aus dem aktiven Dienststande übertretenden
den Vorzug, doch besitzt die Schutztruppe eine
ganze Anzahl von Personen, welche nicht Be-
rufssoldaten waren, sondern nach Ablauf ihrer
Dienstpfticht im stehenden Heere als Unter-
Uffizier zur Reserve entlassen wurden.
eingestellt werden.
Da der Dienst in der Schutztruppe erhöhte
Ansorderungen an die körperliche Leistungs-
fähigkeit stellt, und nur ein volltommen gesunder,
junger Körper den klimatischen Verhältnissen
den nöthigen Widerstand entgegenzusetzen ver-
mag, sind alle über 30 Jahre alten Leute von
vornherein als nicht besonders geeignet anzu-
sehen. Am widerstandsfähigsten ist das Alter
von 24 bis 27 Jahren.
Um nun der Truppe nur vollkommen
brauchbares Material zuzuführen, ist in Berlin
ein ehemaliger Chefarzt der Schutztruppe mit
der Untersuchung aller zur Einstellung in Aus-
sicht genommenen Leute betraut worden. Dieser
Untersuchung hat sich auch derjenige zu unter-
ziehen, welcher schon von einem anderen Arzt
als ganz gesund befunden worden ist. Immer-
hin ist aber eine Voruntersuchung, die sich
hauptsächlich auf Tadellosigkeit der inneren
Organe erstrecken muß, sehr anzurathen, da sie
demjenigen, an welchem der Arzt auch nur den
geringsten Fehler findet, die Kosten einer Reise
nach Berlin erspart. Denn diese Reise zur
Untersuchung nach Berlin ist ganz freiwillig,
und eine Vergütung für dieselbe kann nicht
gewährt werden.
Medakteur Major v. Les
der Königl. Hofbuchhandlung von Ernst Siegfried
Mittler und Sohn in Berlin.
JFür Westafrika ist zur Zeit kein Bedarf.
Es wurden nur im dritten Jahre dienende Mann-
schaften genommen.
Offiziere mü
kasbedie Unteroffiziere ihre Kapitulationen aufheben
zczynski, Verlag
11
Nicht
gediente Leute, Ersatzreservisten 2c. können nicht Militärpaß und Jührungs
s-. t-( « 98
ssen erst ihren Abschied nachsuchen
schriftlich.
Die Meldung zum Eintritt in die Deutsch-
Ostafrikanische Schutztruppe geschieht am besten
In Berlin Wohnende thun gut,
eine 10 Pf.-Marke für das Rückporto beizu-
legen. Bei auswärts Wohnenden ist dies nicht
nöthig, da die Vertretung der Schutztruppe
ihre Briefe portofrei befördern kann. Das
Gesuch ist zu richten an „die Vertretung der
Deutsch-Ostafrikanischen Schutztruppe, Berlin W.,
Wilhelmstraße 98“, und zwar versehen mit
richtiger Frankirung, da natürlich die Ver-
tretung kein Strafporto bezahlt, und die mangel-
haft frankirten Briefe nicht angenommen werden.
Dringend zu empfehlen ist deutliches Schrei-
ben des Namens, sowie Angabe einer genauen
Adresse — bei kleinen Orten der Kreis, Post-
station —, da eine große Menge von Ant-
wortschreiben als unbestellbar zurückgekommen
ist, und der Bittsteller sich nun über die Un-
höflichkeit der Vertretung wundert, während
doch bloß seinc eigene Nachlässigkeit schuld
daran ist, daß er keine Antwort erhält.
Wünschenswerth ist es, von Papieren nur
Attest beizufügen,
da die Vertretung nicht Zeit hat, andere Zeug-
nisse, und seien sie noch so glänzend, durch-
zusehen.
Erscheint nun ein Bittsteller der Vertretung
zur Einstellung geeignet, und kommt eine For-
derung des Reichskommissars, ihm Nachersatz
zu schicken, so erfolgt die Einberufung des Vor-
gemerkten zur ärztlichen Untersuchung nach
Berlin, und dann gebietet die Höflichkeit, daß
der Aufgeforderte auf einer Postkarte antwortet
„ich komme“, oder „ich kann nicht kommen“.
Wie schon vorher erwähnt, kann für diese
Reise eine Vergütung nicht gewährt werden,
und daher muß sich Jeder überlegen, ob er
die Kosten daramvenden will, auf die Gefahr
hin, nicht tauglich befunden zu werden.
Ist aber endlich auch diese Klippe glück-
lich umschifft, so wird sofort zur Vollziehung
des Vertrages geschritten, den die Vertretung
im Namen des Reichskommissars für Ostafrika,
des Herrn Majors Wissmann, mit dem
Tauglichen abschließt. Derselbe verpflichtet sich
für eine mindestens zweijährige Dienstzeit in
der Schutztruppe, wenn er nicht vorzieht, einen
noch länger dauernden Vertrag einzugehen.
Der Verpflichtete hat nicht das Recht, seinen
Vertrag vor Ablauf zu kündigen, dagegen steht
dem Reichskommissar dies Recht jederzeit zu.
Im Falle einer Kündigung kommt der Be-
treffende einen Monat nach der Kündigung zur
Entlassung.
Der Unteroffizier erhält ein monatliches
Gehalt von 150 M., welches je nach der
Tüchtigteit und der Dienstdauer in der Schutz-