vor.“) Derselbe ist nicht nur wegen der Ver-
wandischat der Verhältnisse für unser der
Goldküsten Kolonie benachbartes Togo Gebiet,
sondern theilweise auch für Kamerun und in
manchen Beziehungen auch für Ost-Afrita von
jo erheblichem Interesse, daß wir uns nicht
versagen können, den wesentlichsten Inhall hier
wiederzugeben.
Nachdem die natürlichen Verhälmisse der
Goldtüsten Kolonie unter besonderer Berück-
sichtigung der meicorologischen Bedingungen
geschildert sind, wird auf den Ackerbau näher
cingegangen.
„In diesem trovischen Lande“, so sagt der
Bericht, „wo die Natur jede Bemühung in
tultureller Hinsicht hundertfach belohnt und
die Bedürfnisse des Menschen sich sast allein
auf seine tägliche Nahrung beschränten, liegt
lein Anreiz zur Ansirengung vor: obwohl die
Hauptbeschöstigung der Bevöllerung der Acker
bau ist, so tönnen wir doch unbedenklich an
nehmen, daß wahrscheinlich nicht mehr als
:3 n Ct., sicherlich nicht mehr als 5 PCt. des
Bodens jährlich kultivirt werden.
Die Bevöllerung wird auf 1 106 150
Köpfe angegeben, was 11,1 auf die (englische)
Quadratmeile ergeben würde. Der größere
Theil derselben lebt im Innern des Landes
in lleinen DTörsern zerstreut, welche auf Wald
rodungen belegen sind. Es giebt wenig Städte,
Sitze der bedentendsten Häuptlinge, welche eine
jede 1000 bis 2000 Einwohner zählen mögen.
Im Allgemeinen belrägt die Einwohnerzahl
unter Hundert. Ein jedes Dors ist mit einem
dichten Hain von Planlanen umgeben, welche
die Haupinahrung der Leute bilden: in der
Nähr befinden sich die wenig ausgedehmen
Rodungen, wo sie ihr Korn (Mais!, Yams
und Gemüse banecn. “
Es solgt nun die Beschreibung der Land
besitzoerhälmisse, der Veräußerung und Ver
bfändung des Landes. Dann fährt der Ve
richt jort:
„ Der Eingeborene des Innern lann, solweit
seine persönlichen Bedürfnisse in Betracht
kommen, ohne Geld leben. Er besizt einige
Plantanenbäume in der Dorsgemarkung, welche
ihn mit seiner Haupmahrung, dem Fufüul, ver
sehen: sein Korn und Gemüsefeld reichen nich!
nur für seinen Bedarf aus, sondern geben ihm
noch einen Ueberschuß, um Fische und andere
Bedürfnisse einzulauschen oder um zu verlausen
und für das erlöste Geld Tuch, Tabal rc. zu
erwerben; die Marktgeschäfte besorgen seine
ler Alujesy'’s Coloninl Possessions No. 110
Cold Const. Economie Agriculture on ihe Gold
Const, 1889. London. 1N 10 X Spottiswoode
[C. — 5897. 40). I’reis 212
208
Frauen, und so lebt er sorgenfrei. Wenn aber
ein Todesfall in seiner Familie sich ereignet,
wenn er so unglücklich ist, eine Fran, ein Kind,
seinen Vater oder — und das ist am folgen
schwersten — seinen Onkel zu verlieren, dann
ändert sich alles. Danu muß dem „Gebrauche“
genügt werden ohne Rücksicht auf die Kosten.
Es muß mit Flinten geknallt und für Rum
gesorgt werden. Zeder, der dazu kommt, muß
wenigstens eine Woche lang bewirthet werden.
Dies wiederholt sich nach sechs Wochen und
ein drittes Mal nach Jahresfrist. Bei dem
Begräbniß und, je nach Bestimmung des Fetisch
mannes, auch an anderen Tagen müssen Ziegen
und Schafe geschlachtet, ja vielleicht muß Forisch
gemacht werden, um den Geist des Verstorbenen
zu beruhigen. Für diese Ansgaben reicht seine
und seiner Frauen und Angehörigen Arbeit
nicht mehr aus. Er gehl zum „Broompon“,
dem reichen Manne in der Gegend, und macht
eine Anleihr. Von nun an ist er bis zur Rück
zahlung des Geldes ein Stlave. Zinsen bis zu
50, 75, ja 100 vC werden dem Kapital zu-
geschlagen und bis zur Rückzahlung der Anleihe
muß der Schuldner für seinen Gläubiger zwei
Tage in der Woche arbeiten, ohne etwas für
seine Arbeit zu erhalten. Dies dauert häufig
Jahrc hindurch, bis der Schuldner so glücklich
ist, Mitiel zu erhalten, um Kapital und zZinsen
zu bezahlen. Ein Mann ist für die Schulden
seiner verstorbenen Verwandten ebenso wie für
seine eigenen haftbar. Derienige, welcher den
„Gebrauch“ erfüllt, haftet für die Schulden
des Verstorbenen.. Sieben Achtel der Schulden
im Lande sind auf die „Gebräuche“ zurück
Zuführen, welche wie ein Alp auf dem Manne
lasten, denn sie verursachen sehr bedeutende
nutlose Ausgaben und pflanzen dem Volk die
Liebe zum Trunl und zur Faulheit ein. Die
Sitte ist durch Aberglauben geheiligt und man
kommt ihr aus Furcht nach: aus Jurcht vor
dem Zorn des Todien, vor der Nache des
Fctisch und vor der össentlichen Meinung. In
den Küstenstädten haben die Missionare und
Mäßigleitsgesellschaften viel zur Abschaffung
der „Gebräuche“ gethan und es sieht zu hofsen,
daß dieselben durch verbesserte Verkehrsmittel
bald ihren Einfluß auf das Innere ausdehnen
tönnen. Gewöhnlich wird zur Bestreitung
dieser „Gebräuche“ der Grundbesitz verpfändet.
Bearbeitung des Landes. — Nachdem
ein geeignetes Stück Land ausgewählt worden
ist, beginnt, wenn es mit Nams bepsflanßt
werden soll, die Abholzung etwa um Weih-
nachten, bei anderen Feldfrüchten von Mitte
bie Ende März, das Buschwerl bleibt am
Boden liegen, bis es trocken ist, was ctwa
eine Woche dauert. Es wird dann verbrannt