Full text : Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.
Herausgegeben  in  der  Kolonial  Ablheilung  des  Auswärligen  Amie

II.  Jahrgang.  Gerlin,  1.  Dezember  1891.  Uummer  23.

Tiese  Zeilichrift  erscheint  om  1.  und  15.  jedes  Monats.  Dericlben  werden  als  Beihefie  beigesügt  die  mindestens  einmal  vierkel.
jbrlich  erschcinenden:  „Mittheilungen  von  Forichungorei  isenden  und  Gelehrten  aus  den  deutichen  Schutgebieten“,  heraus  Beseben

 

 

ven  Dr.  Freiherr  v.  Dauckelman.  —  Der  Aiciellahrspreig  fur  das  Kolonialblatt  mit  den  Beihejien  beträgt  3  Mark.  Man
obonairt  bei  allen  Postämtern  und  Muchtandlungen.  —  Einsendungen  und  Ansragen  sind  an  die  RNönigliche  Hofbuchhondlung
von  Ernt  Sicaft  Mittler  und  Sohn,  Uerlin  SWI2,  nochstraße  68—70,  zu  richten.

 

Inhalt.  Aufhebung  der  Standesämter  zu  Finschhafen,  Constantinhafen  und  Habfeldthafen  S.  499.
Verordnungen,  belressend  den  Verlauf  von  Opium  S.  500,  den  Eigenthumderwerb  an  Or#dssichen
1#,  die  Abänderung  des  Zolltariso  für  KRamerun  S.  500,  den  Freilauf  von  Sklaven  ,  die
Froebung.  einer  Gebühr  fur  das  Schlagen  von  Banhölzern  S.  503,  Hafengebühren  für  einheimische
Fahrzeuge  (Daus)  des  deutsch-  ostafrilanischen  Schubgebieten  S.  50)3,  Abänderung  des  Gouvernementsbefehls
  vom  9.  Abril  d.  J.  —.  503,  die  Erhebung  einer  Verbrauchosteuer  S  S.  504,  Zollemnahmen  in
Deutsch-Ostafrila  S.  501.—  Velanntmachungen  für  die  Schissahrt  S.  501.—  Schisssbewegungen  S.  506.

Nichtamtlicher  Theil.  Personal:  Nachrichten  S.  506.  —  Verklehrs-Nachrichten  S.  508.—
Feier  des  Geburtatagre  Ihrer  Majestät  der  Naiserin  und  Königin  S.  511.—  Nachrichten  über  Emin
Pascha  und  Dr.  Stuhlmann  ZS.  500.  —  Bericht  des  Lieutenant?  Sigl  über  den  Sllavenhandel  S.  509.
—  Zur  Frage  des  Sklavenhandelo  in  Togo  S.  509.  —  Ervedition  des  Hauptmanns  ling  S.  512.
–  Eintressen  der  Karawanen  des  Hauptmanno  Zacque?  und  des  Lientenants  Stairs  in  Tabora  S.  512.
—  Die  Erpedition  des  Hauptmanno  Freiherrn  v.  Gravenreuth  und  des  Premierlieutenanto  v.  Volclamer
513.  —  Von  der  Expedition  des  Dr.  Jintgraff  S  S.  517.  —  Tod  des  Bauinspektors  Hochstetter
518.  —  Wangoni-  Gesandtschaft  in  Tabora,  Auobildung  einheimischer  Nelruten  für  die  ostafrikanische
-*m  .  518.  —  Ersatz  für  die  ostafritanische  Schuntruppe  —.  519.  —  Aus  Südwestafrila

519.  —  Eingang  von  wissenschaftlichen  Sendungen  auo  den  Lansenle  Schutzgebieten  S  S.  519.  —
VomB  deutschen  Frauenverein  —.  519.  —  Jahreobericht  der  Baseler  Mission  S.  520.  —  Umgestaltung
der  Verwaltung  der  portugiesischen  Provinz  Mozambique  S.  520.  —  Ernennung  eines  Qeneradireltors
  der  Englisch-  Ostafrikanischen  Gesellschaft  —.  521.  —  Litterarische  Besprechungen  S.  521.
Litleralur-Verzeichniß  S.  524.  —  Anzeigen.

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Amtlicher  Theil.

Gesehe;  Vervrdnungen  der  Rreichsbehürden.

Mit  dem  1.  Jannar  1892  werden  die  bisherigen  Standesämter  im  Schußgebiet  der
Neu-Guinea=  Kompagnie  zu  Finschhafen,  Constan  tinhafen  und  Hatzseldthafen  aufgehoben.
An  ihre  Stelle  tritt  ein  neues  Standesamt  für  ganz  Kaiser  Wilhelmsland  zu  Stephansort.

Auf  Grund  des  &  I  des  Gesetzes,  betresfend  die  Rechtsverhältnisse  der  deutschen  Schutzgebiete
  (Reichs-Gesetzblatt  1888  S.  75),  und  des  §  I  des  Gesetzes,  betreffend  die  Eheschliesßung
und  die  Beurlundung  des  Personenstandes  von  Neichsangehörigen  im  Auslande,  vom  4.  Mai  1870
ist  vom  1.  Januar  1892  an  dem  Kaiserlichen  Selretär  Wenzel  zu  Stephansort  und  im  Falle
seiner  Abwesenheit  oder  sonstigen  Vehinderung  dem  Kaiserlichen  Kommissar  Rose  daselbst  für
Kaiser  Wilhelmsland  und  für  die  Dauer  ihrer  amtlichen  Thätigkeit  daselbst  die  allgemeine
Ermächtigung  ertheilt  worden,  bezüglich  aller  Personen,  die  nicht  Eingeborene  sind,  bürgerlich
güllige  Eheschließungen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbesälle  zu  beurkunden.

Dem  Kaiserlichen  Gerichtsschreiber  Arno  Seufft  zu  Herbertshöh  ist  für  die  östlichen
Gerichts=  und  Verwaltungsbezirle  des  Schutzgebiets  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  die  gleichen
Handlungen  in  Fällen  der  Abwesenheit  oder  sonstigen  Behinderung  des  Standesbeamten  vorzunehmen.