Uebrigen genau an die Bestimmungen der
Brüsseler Akte an, mit welcher er gleichzeitig
in Kraft treten soll. Durch diesen Vertrag
wird die Konvention vom 28. Juni 1835
ersetzt, nach welcher das gegenseitige Durch-
suchungsrecht ein noch ausgedehnteres war.
Sperrung der Dandelsstraßen im Dinterlande
von Lagos.
Auf eine im englischen Parlament gestellte
Anfrage, betreffend die Sperrung der in das
Innere von Lagos führenden Handelsstraßen,
erwiderte der Unterstaatssekretär für die Kolo-
nien, Baron de Worms, daß kürzlich mit dem
Stamm der Jebus ein Abkommen, betreffend
die Zusicherung des freien Durchzuges von
Handelskaravanen durch ihr Land, getroffen
worden sei. Vor einigen Tagen sei die Nach-
richt von der Sperrung der nach Abeokuta
führenden Straße eingetroffen. Der Gouverneur
sei daraufhin telegraphisch ermächtigt worden,
dem Stamm der Egbas energische Vorstellungen
unter Androhung von Gewaltmaßregeln im
Falle der Nichtwiedereröffnung der Straße zu
machen.
Freihafen-Erklärung von Lanslbar.
Am 1. Februar d. J., um 10 Uhr Vor-
mittags, hat die seierliche Erklärung Sansibars
zum Freihafen im Zollhause daselbst unter
Geschützsalut und in Gegenwart einer größeren
Anzahl von Ehrengästen und eines nach Tau-
senden zählenden Publikums stattgesunden. Die
Zollhausanlage war festlich geschmückt und einer
der größten Lagerschuppen in eine Festhalle
verwandelt. Die Konsuln waren mit Aus-
nahme des kranken Gerenten des italienischen
Konsulates vollzählig anwesend. Seitens
des deutschen Konsulates waren der Koaiserliche
Konsul a.i. Anton und der Konsulatsdragoman,
seitens der Kaiserlichen Marine der älteste
Offizier der Korvettenkapitän Oelrichs mit
einem seiner Offiziere zugegen. Der Keiser-
liche Konsul nahm auf Einladung Mr. Portals
au dessen Seite Platz.
Die Feier begann damit, daß Mr. Porkal
sich erhob und eine Erklärung verlas. Er
führe, so bemerkte er, heut ein vor einigen
Wochen gegebenes Versprechen aus, indem er
die Zölle mit wenigen Ausnahmen für auf-
gehoben erkläre. Von den früher gemachten Aus-
nahmen könnte nun auch die auf Petroleum und
entzündliche Oele bezügliche fortfallen. Auch alle
Getränke von einem Alkoholgehalt über 50 pCt.
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also auch all eWeine und Biere, seien zollfrei.
Mur. Portal schloß mit der Hoffnung, daß
Handel und Verkehr unter der neuen Aera
einen neuen Aufschwung nehmen würden.
Es trat demnächst der Leiter der New-
Oriental-Bank-Filiale vor und verlas eine
Adresse, in welcher der Dank der Kaufmann-
schaft ausgesprochen und auf die Gefahren
hingewiesen war, welche dem Handel Sansibars
durch eine Ablenkung nach der gegenüber-
liegenden Küste gedroht hätten.
In seiner Antwort hob Mr. Portat her-
vor, daß gegenwärtig nicht der geringste An-
laß mehr vorliege zu irgend welcher Eifersucht
zwischen Sansibar und seinen deutschen und
portugiesischen Nachbarn, deren Interessen mit
denen Sansibars vollkommen identisch seien
und in der gemeinsamen Arbeit zur Beförde-
rung der Civilisation ihren Ausdruck fänden.
Der offizielle Theil der Feier schloß mit
einem vom General Matthews ausgebrachten
dreimaligen „hip hip hurrah“ auf Mr.
Portal.
Jahresbericht über den Sustand und die Ent-
wickelung des südwestafrikanischen Schutzgebieles
] im Jahre 1891.
1. Die weiße Bevöllerung des Schut-
gebietes zählt:
310 Deutsche,
273 Engländer,
19 Schweden,
8 Finuländer,
10 Holländer,
1 Belgier,
1 Schweizer,
in Summa 622 Weiße,
von denen ein großer Theil jedoch keine Staats-
1 angehörigkeit besitzt, sondern zu den sogenannten
Afrikandern zu rechnen ist.
« Alle diese ernähren sich durch Handel und
Viehzucht.
Einige betreiben nebenbei ein Handwerl,
wie Zimmerei, Stellmacherei und das Schmiede-
handwerk.
Die eingeborene Bevöllerung besteht aus:
1. 3000 Vastards,
2. 30000 Hereros,
3. 30000 Ovambos,
4. 30 000 Okovangoleulen,
5. 8100 Namagquas,
6. 12000 Bergdamaras,
7. 3000 Buschleuten,
in Summa 116 100 Farbige.