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Der bisherige Oberarzt Stabsarzt a. D. Dr. Steudel ist aus der Schutztruppe für Deutsch-
Ostofrika ausgeschieden und vom 26. Dezember 1893 ab unter Eintheilung beim Infanterie- Regiment Kaiser
Fredrich, König von Preußen Nr. 125 als Stabsarzt mit Patent vom 24. Februar 1893 im Königlich
Würtembergischen Armeekorps wieder angestellt worden.
Der Assistenzarzt 1. Klasse a. D. Wasserfall ist mit dem 25. Dezember 1893 aus der Schut-
tinppe für Deutsch-Ostafrika ausgeschieden. Gleichzeitig ist derselbe im aktiven Sanitätskorps und zwar als
Asistenzarzt 1. Klosse mit einem Patent vom 22. November 1892 bei der Marine wieder angestellt worden.
Aus Anlaß ihrer Theilnahme an den Expeditionen gegen die kriegerischen Stämme am Kilimandjaro
sind solgende Auszeichnungen an Mitglieder der Kaiserlichen Schutztruppe für Deutsch-Ostafrila verliehen
worden:
der Rothe Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern am weißen Bande:
dem Stabsarzt a. D. und Chefarzt der Schutztruppe Dr. Becker;
der Königliche Kronen-Orden 4. Klasse mit Schwertern:
dem Premierlieutenant a. D. und Kompagnieführer in der Schutztruppe Podlech,
dem Premierlieutenant a. D. und Lieutenant in der Schutztruppe Freiherrn Schreuck von Notzing;
das Militär-Ehrenzeichen 1. Klasse:
dem Sergeanten in der Schutztruppe Weinberger.
Dem Militär-Intendanturrath Dr.
Kanzki,
kommandirt als Intendant zur Schußstruppe
für Deutsch-Ostafrika, ist anläßlich seines Ausscheidens aus diesem Kommandoverhältniß der Königliche
Kronen-Orden 4. Klasse verliehen worden.
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Nichtamtlicher Theil.
Perspnal-Machrichten.
Nachruf.
Aus Kamerun ist auf telegraphischem Wege die
Trauerkunde eingetroffen, daß der dem Kaiserlichen
Gouvernement zur Beschäftigung überwiesene Gerichts-
assessor Riebow von den meuterischen Soldaten der
Polizeitruppe getödtet worden ist. Otto Julius
NRiebow wurde am 8. Dezember 1855 zu Scharchow
in Kreise Cammin geboren, besuchte später die Dom-
schule zu Cammin und das Gymnasium zu Stargard
und studirte acht Semester die Rechtswissenschaft auf
den Universitäten zu Heidelberg, Leipzig und Berlin.
Im Frühjahr 1879 übernahm er die Verwaltung
des Rittergutes seines Vaters in Verden. Ungünstige
Verhältnisse zwangen den Verstorbenen zur Aufgabe
desselben. Riebow hatte die Energie, von Neuem
auf die Universität zu gehen, um seine Ausbildung
zu vervollständigen; es gelang ihm, bereits am
19. November 1886 das Referendarexamen mit dem
Prädilat „Gut“ und am 11. April 1891 die letzte
Staatsprüfung zu beslehen.
Am 11. August 1891 trat er in die Kolonial-
Abtheilung des Auswärtigen Amts ein. Im Juli
1893 wurde er dem Gouvernement in Kamerun
überwiesen, trat am 5. August seine Ausreise an und
traf am 4. Schlenbet in Kamerun ein. Nach kurzer
Thätigkeit ist er im Schutzgebiete gefallen, ein be-
klagenswerthes, aber ehrenvolles Opfer für Deutsch-
lands Interessen.
Durch sein verdienstvolles Werk: „Die deutsche
Kolonial-Gesegebung“ hat sich Niebow einen blei-
benden Namen gemacht. Als Beamter pflichttren
und gewissenhaft, war er auch im ausierdienstlichen
Verkehr allgemein geschätzt. Sein früher Tod wird
von der Kolonial-Abtheilung aufs Tiessie bellagt.
Ehre seinem Andenken!
Der Gouverneur Freiherr v. Schele hat eine
Expedition in das Land der Masiti und Mahenge
angetreten. Während der Dauer seiner Abwesenheit
hat der stellvertretende Gonverneur v. Wrochem die
Geschäfte des Gouvernements übernommen.
Die beiden zum Vau der Telegrapheulinie
zwischen Quitta und Klein-Popo nach dem Schutz-
gebiete von Togo ahgeschicklen Beamten, Post-
Isitent Kraft und Posthülfsbote Ostländer, sind
am 1. November in Klein-Popo eingetroffen.