Reichsdienstflagge siehe Reichskriegsflagge.
Reichskriegsflagge und Reichsdienstflagge.
Runderlaß des Kaiserlichen Gouverneurs, betreffend
das Führen der (siehe auch Kriegsflaggeeg)
Schutztruppe. Organisatorische Bestimmungen für
die Kaiserliche Schutztruppe in Deutsch-Ostafrika-
—.— Abänderungen der Organisatorischen Bestim-
mungen für die — für Deuisch-Ostafrika 266,
2
1
400
—.— Bestimmungen über Bekleidung und Mssrüfiung
266
eines Zahlmeisters der
—.— Krankenlöhnung an Mannschasten der
—.— Verordnung, betr. Anrechnung eineß Kriegs-
jahres für die an den Gefechten im Jahre 1893
betheiligten Deutschen .
—.— Vertheilung der Schutz- und Polizeitrupe am
31. Juli 1894
Sklaven. Runderlaß des Kaiserlicen Gouverneurs,
betressend Mittheilung über die in Sklavensachen
ergehenden Entscheidungen an das Internationale
Büreau in Sansibar (siehe auch S. IX: Sklaverei
und Sklavenhandel) . .
Statistik des auswärtigen Handels im deutsch-
olsefricaschen Schutzgebiete für das Kalender-
jahr 18
Tembo. Feemng des Kaiserlichen Gouverneurs,
betressend Verbot der Bereitung von — (Palmwein)
Zolleinnahmen 42, 63, 182, 205, 250, 366, 419,
446, 471, 496, 567.
Zollverordnung. rr betrefend Ab-
änderung der . 270,
Zwei-Nupien stücke. Gouvernements= Besehl des
Kaiserlichen Gouverneurs, belressend Annahme der
— bei den össentlichen Kassen.
Kamernn.
Aus= und Einfuhr siehe Statistik.
Auswanderung. Verordnung, betressend die —
der Eingeborenen des Kaiserlichen Schutgebietes
Veurkundung des Personenstandes. Ertheilung
der Ermächtigung zur — an den Regierungsassessor
v. Saltzwedel. 121,
Dienstzeit. Berechnung der — der Landesbeaniten
siehe Allgemeines.
Grenze. Abkommen zwischen Deutschland und Frank-
reich vom 15. März 1894, betressend die Abgrenzung
des Schutzgebietes von Kamerun und der Kolonie
des französischen Kongo sowie über die Festsetzung
der deutschen und französischen Interessensphäre im
Gebiete des Tschadsees (mit Karte)
Handelsberechtigungen. Vekanntmachung, be
treffend Aufhebung der ausschließlichen .
Handelsgewebe. Verordnung des Keiserlichen
Gouverneurs, betressend die Längenbezeichnung der
Landeserzeugnisse. Verordnung des Kaiserlichen
Gouverneurs zum Schutze gegen die Verfälschung
der zur Ausfuhr bestimmten .
MastGemchtssusidMllazsystenI Verordnung
des Kaiserlichen Gouverneurs, beteffend die Ein-
führung des deutschen.
250
417
401
5V25
619
566
251
105
366
159
336
303
IV.
Rechtspflege. Ernennung von Beisitzern für das
Kaiserliche Gericht bes Schutzgebietes für 1894 142,
—.— Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs, be-
tressend Einführung eines Eingeborenen Schieds
gerichts für den VBictoriabezirk. .
—.— —. — für den Mangambastamm
—.— Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs, be-
tressend die Gebühren für das summarische Ge-
richtsverfahren .
—.— Uebersicht der gerichllichen Geschäfte wahreid
des Geschäftsjahres 1893
Schiffsverkehr in Kamcrun im Jahre 1893
Schutzverträge. Ertheilung der Allerhöchsten Ge-
nehmigung für die vom Gutsbesitzer v. Uechtritz-
Steinkirch im Kamerunhinterlande abgeschlossenen
Statistik der im Kalenderjahre 1893 in das Kame-
runer Gebiet woe sahrten bew. von dort aus-
geführten Waaren .....
Togo.
Ausfuhr von Schafen und Mais. Verordnung des
Kaiserlichen Landeshauptmanns, betrefsend die
Aus= und Einfuhr siehe Statistik.
Dienstzeit. Berechnung der — der Landesbeamten
Einfuhrzöllen. Verordnung des Kaiserlichen Lan-
deshauptmanns, betressend das Verfahren bei Er-
hebung von — (siehe auch Zölle)
Kreditgeben. Bekanntmachung, betressend vas —
an farbige Angestellte der Landeshauptmannschaft
Lade= und Löschgebühr. Verordnung des Kaiser-
lichen Landeshaupimanns, betreffend Abänderung
der Verordnung vom 1. Oktober 1891, betr.
Neubauten siehe unter Niederlassungen.
Niederlassungen und Neubauten. Verordnung
des Kaiserlichen Landeshauptmanns, betreffend —
in Klein-Popo und Lome .
Palmkernen. Verordnung des Kaiserlichen Landes-
hauptmanns, betreffend den dandel mit — in
Lome und Bagida
Privatmitniederlagen uͤnter goliverschluß.
Verordnung des Kaiserlichen Landeshauptmanns,
betreffend Abänderung der Vorschrift vom 18. Maia
1894, betresfend. .
Rechtspflege. Ernennung von weisihern des aaiser.
lichen Gerichts fur das Schutzgebiet. ..
—.— Uebersicht der gerichtlichen Geschäfte während
des Geschäftsjahres 1893 .-
Rechtsverhältnisse. Verordnung, betreffend Ab.
änderung des Gesetzes, betressend die — der
deutschen Schuhgebiete .
Schießpulver. Verordnung des Kasserlichen Landes=
hauptmanns, betressend Gebühren für Lagerung
von — in den amtlichen Lagerschuppen zu Lome
Statistik der im Kalenderjahre 1893 in das Schutz-
gebiet eingeführlen bezw. von dort ausgeführten
Waarenmengen
Zölle. Verordnung“ de„ *Ü Landedhaupt.
manns, bet
(siehe auch Einfuhrhölle) .
s7g
618
104
617
367
141
337
8
367
#
21
446
142
141
568
502
369