Full text: Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

Reichsdienstflagge siehe Reichskriegsflagge. 
Reichskriegsflagge und Reichsdienstflagge. 
Runderlaß des Kaiserlichen Gouverneurs, betreffend 
das Führen der (siehe auch Kriegsflaggeeg) 
Schutztruppe. Organisatorische Bestimmungen für 
die Kaiserliche Schutztruppe in Deutsch-Ostafrika- 
—.— Abänderungen der Organisatorischen Bestim- 
mungen für die — für Deuisch-Ostafrika 266, 
2 
1 
400 
—.— Bestimmungen über Bekleidung und Mssrüfiung 
266 
eines Zahlmeisters der 
—.— Krankenlöhnung an Mannschasten der 
—.— Verordnung, betr. Anrechnung eineß Kriegs- 
jahres für die an den Gefechten im Jahre 1893 
betheiligten Deutschen . 
—.— Vertheilung der Schutz- und Polizeitrupe am 
31. Juli 1894 
Sklaven. Runderlaß des Kaiserlicen Gouverneurs, 
betressend Mittheilung über die in Sklavensachen 
ergehenden Entscheidungen an das Internationale 
Büreau in Sansibar (siehe auch S. IX: Sklaverei 
und Sklavenhandel) . . 
Statistik des auswärtigen Handels im deutsch- 
olsefricaschen Schutzgebiete für das Kalender- 
jahr 18 
Tembo. Feemng des Kaiserlichen Gouverneurs, 
betressend Verbot der Bereitung von — (Palmwein) 
Zolleinnahmen 42, 63, 182, 205, 250, 366, 419, 
446, 471, 496, 567. 
Zollverordnung. rr betrefend Ab- 
änderung der . 270, 
Zwei-Nupien stücke. Gouvernements= Besehl des 
Kaiserlichen Gouverneurs, belressend Annahme der 
— bei den össentlichen Kassen. 
Kamernn. 
Aus= und Einfuhr siehe Statistik. 
Auswanderung. Verordnung, betressend die — 
der Eingeborenen des Kaiserlichen Schutgebietes 
Veurkundung des Personenstandes. Ertheilung 
der Ermächtigung zur — an den Regierungsassessor 
v. Saltzwedel. 121, 
Dienstzeit. Berechnung der — der Landesbeaniten 
siehe Allgemeines. 
Grenze. Abkommen zwischen Deutschland und Frank- 
reich vom 15. März 1894, betressend die Abgrenzung 
des Schutzgebietes von Kamerun und der Kolonie 
des französischen Kongo sowie über die Festsetzung 
der deutschen und französischen Interessensphäre im 
Gebiete des Tschadsees (mit Karte) 
Handelsberechtigungen. Vekanntmachung, be 
treffend Aufhebung der ausschließlichen . 
Handelsgewebe. Verordnung des Keiserlichen 
Gouverneurs, betressend die Längenbezeichnung der 
Landeserzeugnisse. Verordnung des Kaiserlichen 
Gouverneurs zum Schutze gegen die Verfälschung 
der zur Ausfuhr bestimmten . 
MastGemchtssusidMllazsystenI Verordnung 
des Kaiserlichen Gouverneurs, beteffend die Ein- 
führung des deutschen. 
250 
417 
401 
5V25 
619 
566 
251 
105 
366 
159 
336 
303 
IV. 
  
Rechtspflege. Ernennung von Beisitzern für das 
Kaiserliche Gericht bes Schutzgebietes für 1894 142, 
—.— Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs, be- 
tressend Einführung eines Eingeborenen Schieds 
gerichts für den VBictoriabezirk. . 
—.— —. — für den Mangambastamm 
—.— Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs, be- 
tressend die Gebühren für das summarische Ge- 
richtsverfahren . 
—.— Uebersicht der gerichllichen Geschäfte wahreid 
des Geschäftsjahres 1893 
Schiffsverkehr in Kamcrun im Jahre 1893 
Schutzverträge. Ertheilung der Allerhöchsten Ge- 
nehmigung für die vom Gutsbesitzer v. Uechtritz- 
Steinkirch im Kamerunhinterlande abgeschlossenen 
Statistik der im Kalenderjahre 1893 in das Kame- 
runer Gebiet woe sahrten bew. von dort aus- 
geführten Waaren ..... 
Togo. 
Ausfuhr von Schafen und Mais. Verordnung des 
Kaiserlichen Landeshauptmanns, betrefsend die 
Aus= und Einfuhr siehe Statistik. 
Dienstzeit. Berechnung der — der Landesbeamten 
Einfuhrzöllen. Verordnung des Kaiserlichen Lan- 
deshauptmanns, betressend das Verfahren bei Er- 
hebung von — (siehe auch Zölle) 
Kreditgeben. Bekanntmachung, betressend vas — 
an farbige Angestellte der Landeshauptmannschaft 
Lade= und Löschgebühr. Verordnung des Kaiser- 
lichen Landeshaupimanns, betreffend Abänderung 
der Verordnung vom 1. Oktober 1891, betr. 
Neubauten siehe unter Niederlassungen. 
Niederlassungen und Neubauten. Verordnung 
des Kaiserlichen Landeshauptmanns, betreffend — 
in Klein-Popo und Lome . 
Palmkernen. Verordnung des Kaiserlichen Landes- 
hauptmanns, betreffend den dandel mit — in 
Lome und Bagida 
Privatmitniederlagen uͤnter goliverschluß. 
Verordnung des Kaiserlichen Landeshauptmanns, 
betreffend Abänderung der Vorschrift vom 18. Maia 
1894, betresfend. . 
Rechtspflege. Ernennung von weisihern des aaiser. 
lichen Gerichts fur das Schutzgebiet. .. 
—.— Uebersicht der gerichtlichen Geschäfte während 
des Geschäftsjahres 1893 .- 
Rechtsverhältnisse. Verordnung, betreffend Ab. 
änderung des Gesetzes, betressend die — der 
deutschen Schuhgebiete . 
Schießpulver. Verordnung des Kasserlichen Landes= 
hauptmanns, betressend Gebühren für Lagerung 
von — in den amtlichen Lagerschuppen zu Lome 
Statistik der im Kalenderjahre 1893 in das Schutz- 
gebiet eingeführlen bezw. von dort ausgeführten 
Waarenmengen 
Zölle. Verordnung“ de„ *Ü Landedhaupt. 
manns, bet 
(siehe auch Einfuhrhölle) . 
s7g 
618 
104 
617 
367 
141 
337 
8 
367 
# 
21 
446 
142 
141 
568 
502 
369
	        
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