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Verlag der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, Berlin SW12,
Kochstraße 68—70.
Bekleidungs-Bestimmungen
für die
Secoffiziere, Offizierec der Marineinfanteric,
Maschiuen= und Torpedo-Ingenieurc, Feuerwerks--,
Zeug= und Torpederoffiziere, Sanitätsoffizierc,
Zahlmeister, Deckoffiziere 2c., Seckadetten und
Kadetten der Kaiserlichen Marine,
sowie
Bestimmungen über die Uniform der Secoffiziere 2c.
des Beurlaubtenstandes, zur Disposition gestellter
und verabschiedeter Offiziere 2c. der Marine und
Bestimmungen über das Tragen der verschiedenen
Uniformen.
Genehmigt durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom
25. Mai 1890.
Neudruck unter Berücksichtigung der bis Ende April 1893
ergangenen Abänderungen.
Preis 50 Pfennig.
Anleitung
für den
Gebrauch von Oel
zum
Glätten der See.
40 Pf.
*7
s
Anweisung
regelmäßigen ärztlichen Napport= und
Berichterstattung
über die
Kaiferliche Schutztruppe in Deutsch-Ostafrika.
Preis 80 Pfennige.
Bekleidungsvorschrift
für die Marine.
Geheftet Mk. 1,60, kartonnirt Mk. 1,90.
Dazu erschien soeben:
Ancage l und U, enthaltend:
Beschreibung
der Bekleidung und Ansrüstung der Mannschaften
nebst Festsetzungen über den Gebrauch.
Mit 14 Tafeln in Steindruck.
Gehestet- Ml. 3.—.
1
"
Das Reichsbeamtengesetz
erläntert
von
Perels und Dorr. Spilling,
Geh. Admiralitälsralh. Geh. Ober. Postrath.
Preis 5 M., geb. 5,60 M.
Im Verlage von E. S. Mittler & Sohn, Verlin SW.,
Kochstr. 68—70,
ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:
Tand und Teute in Deutsch-Dfstafrika.
Erinnerungen aus der ersten Zeit des Aufstandes und der Blockade.
In 85 photographischen Original-W#ufnahmen
I. Sturkh,
Marine · Jahlincisier a. D.,
und Schilderungen
J. Wangemann,
Marine · Pfarrer.
In einfacher Mappe: 12,50 M.; in eleganter Mappe: 15 M.
Das Werk zerfällt in vier Abschnitte:
2. Lagamoyo. — 3. Dar ts Salaam. — 1. Von der Thäligkeil nuserrr Kriegsschifee.
I. Janzibar. —
Des Kaisers und Königs Majestät haben Allergnädigst geruht, eine Zusammen-
stellung der Original-Aufnahmen entgegenzunehmen.