der Verpflegungsschwierigkeiten für Lastentransporte,
die zum Kilimandjaro bestimmt sind, kaum benutzt.
Sie dient mehr schnellmarschirenden Eingeborenen-
Karawanen, die sich zum Elfenbeinhandel ins Massai-
land begeben und in Aruscha tschini für kürzere oder
längere Zeit Quartier beziehen. Es scheint aber,
daß diese Ronte, welche nirgends Terrainschwierig=
keiten zu überwinden hat und vor allen Dingen keinen
Wassermangel leidet, zu verbessern wäre. Banmann
spricht sich dahin aus, daß die Verhälmisse der
Panganiufer die Gründung von Eingeborenenkolonien
in dichterer Aneinanderreihung gestatten, und hat dies
in Mabirioni praktisch erwiesen. Bisher hielt Massai-
furcht die Leute ab, sich in der gänzlich schutzlosen
Niederung anzusiedeln. Die noch heute auf der
rechten Panganiseite zahlreich umherschweifenden
Ssoyonoj= und Kibaia-Massai lassen das nicht un-
gerechtfertigt erscheinen. Durch die zeitweilige Dürre
der Steppengebiete werden diese nomadisirenden
Räuber gezwungen, den Fluß üöfter zu besuchen.
Baumann fand im Juli 1890 „fast alle Massai
von Kibaia am Pangani versammelt, wo sie das
rechte User als ihr Territorium betrachten“.
Ein Rückblick auf die soeben besprochenen Küsten-
verbindungen des Kilimandjaro zeigt, daß nur die
englische Mombasstraße und die von Tanga über
Masinde führende deutsche Gouvernementsroute zur
Zeit auf wirthschaftliche Bedeutung Anspruch machen
können. Sie sind auch die einzigen, über welche
zisfermäßige Daten bezüglich der Kosten des Güter-
verkehrs vorliegen. Der Betrachtung dieser wollen
wir uns nun zuwenden.
Es giebt unter den am Kilimandjaro importirten
Massenartikeln gewisse, die sich bezüglich ihres be-
stimmten Gewichtes zur Berechnung von Einheits-
sätzen eignen. Diese erleichtern einen Vergleich der
auf den beiderseitigen Routen üblichen Trägerlöhne
und seien daher hier ausschließlich berücksichtigt. Ich
wähle daraus Zeugstosse und Wellblech. Das meiste
Zeug ist ein indischer Baumwollenstoff, sogenannter
Gamti, in Rollen verpackt, von denen 10 bis 11 auf
eine Last gehen. Es dient als Tauschmittel im Ver-
kehr mit der Dschaggabevölkerung. Das Wellblech
wird beim Bau der hiesigen Stationen verwendet.
Sowohl die neue Militärstation zu Moschi, wie die
Kilemamission führen größere Posten desselben ein.
Der Trägerlohn setzt sich aus zwei Bestandtheilen
zusammen, dem eigentlichen Lohn, Msahara, und Zehr-
geldern, Poscho, für die Beköstigung auf der Reise.
Während jener in Baar ausgezahlt wird, bekommen
die Leute das Poscho im Binnenlande, wo Münz-
verkehr erst in der Einführung begriffen ist, meistens
in Gestalt von Zeng. Dabei dient als Maß die
Armlänge (Kis.: Mkono, Plur. Mikono). Auf eine
Gora, d. i. Zeugrolle, die am Kilimandjaro bei
eigenem Import auf elwa 4½ Rupies zu stehen
kommt, gehen durchschnittlich 40 Mikono, so daß
1 Mlono mit 15 Pfl. berechnet werden kann.
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Ueber die Lohnsätze der Mombasroute
stehen mir schriftliche und mündliche Mittheilungen
der französischen Missionsstation zu Gebote. Ihre
Wataitaträger erhalten für den Transport einer
Zeuglast im Gewicht von 50 Pfund von Mombas
nach Kilema 6 ½ Rupies einschließlich Poscho. Beim
Wellblechtransport ist eine andere Methode üblich,
indem die „Last“ in zwei halbe getheilt wird. Da
eine Normal-Wellblechlast aber aus 3 Platten be-
steht, so hat die halbe, 2 Platten enthaltende, genan
genommen, ⅜8 des Gewichtes der vollen. Der für
die beiden Hälften — also 4 Blechplatten — übliche
Transportsatz beträgt 8 Rupies, dazu 15 Mikono
Poscho. Dieses Poscho wird nur einfach gezahlt,
pro Tag 1 Mkono für die beiden Träger der halben
Lasten zusammen. Die Leule brauchen zwar zum
direkten Marsche von Mombas nach Kilema nur
13 bis 14 Tage, machen aber gewöhnlich in ihrer
Heimath Taita eine 1 bis 2tägige Rast, wodurch
sich die Reisezeit auf 15 Tage vermehrt. Rechnet
man die Rupies in Mark um, unter Anwendung
des mittleren Kurses von 1 Rup. = 1,830 Mk.
(wobei ich bemerke 1 Rup. = 16 Ana = 64 Pesa,
1 Ana = 4 Pesa), so zahlt also die französische
Mission an Trägerlohn von Mombas bis Kilema
1. für eine Zeuglast 8,45 Mark,
2. für eine Wellblechplatte 3,15 =
die letzterem Satz zu Grunde liegende Rechnüng ist
folgende:
a) Trägerlohn (8 Rupies) 10,40 Mk.
b) Poscho: 15 Mikono . 2,19
da 1 Gora = 40 Mikono-- 4½ Nup. —
5,85 Mk.
1 Mkono = 0,146 =
mithin Trägerlohn + Poscho für 4 Platten 12,59 Mk.
dasselbe für 1 Platte 3,15 =
Bei den deutschen Gouvernements-Kara-
wanen Tanga—Moschi via Masinde sind nach
Mittheilung des Chefs der Moschistation folgende
Lohnsätze üblich, pro Mann und Last:
1. Beim etappenweisen Transport, d. h. Tanga-
leute tragen die Lasten bis Masinde, Masindeleute bis
Kisuani und Wapare oder Wagueno bis Moschi
von Tanga bis Masinde 5 R. — A. — P.
von Masinde bis Kisuani4 — —
von Kisnani bis Moschi 5=
14 R. — A. — P.
Poscho erhalten die Leute nicht.
2. Beim durchgehenden Transport Tanga— Moschi
durch Träger, die mit einem Monatslohn von 14 Rup.
engagirt sind (Tanga= oder Panganileute):
Marsch von Tanga bis Moschi 20 Tage
desgl. von Moschi bis Tanga 16 =
— -— — z=
36 Tage
— 16 RN. 12 A. 3 P.
Poscho für 36 Tage à 8 Pesa 4 3 —
Antheil am Aufseherloh — 8 —
21 R. 12 A. 3 P.