gebracht. Das stehende Gut ist aus verzinktem
Drahtiau, das laufende Gut aus Manillahauf her-
gestelt. Der Großmast trägt ein Gaffelsegel und
der Fockmast ein Gaffelsegel und Stagsegel. Zwei
Brandungsboote von je 6 m Länge und eine Jolle
von 3,8 m Länge häugen in Davits an beiden Seiten
des Schiffes. Ein Telegraph und eine Sprachrohr-
leitung vermitteln den Verkehr von der Kommando-
brücke nach der Maschine.
Die Moschinengulloge besteht aus zwei vertikalen
zweicylindrigen C schine
mit Oberflächenkondensation von 310 UII’ in er-
bindung mit zwei cylindrischen Röhrenkesseln, welche
auf einen Arbeitsdruck von 10 Atm. konstruirt sind.
Die beiden Maschinen arbeiten auf zwei Schrauben
und können unabhängig voneinander in Betrieb gesetzt
werden, ebenso die beiden Kessel, so daß im Falle
einer größeren Maschinenhavarie das Schiss trotzdem
noch möglichst gebrauchsfähig bleibt. Es kann danach
der Fall eintreten, daß eine Maschine oder ein Kessel
ganz außer Thätigkeit kommt; das Schifs wird als-
dann aber noch mit der zweiten Maschine und mit
halber Kesselanlage weiter gesahren werden können,
wobei sich allerdings die Geschwindigkeit vermindert.
Bei der achtstündigen Probefahrt bewährten sich
Schisf und Maschinenanlage auf das Beslte. Die
Maschinen indizirten über 440 IIU. Die Geschwin-
digleit betrug über 11 Meilen mit beiden Kesseln,
8½ Meilen mit einem Kessel. Die Manövorirsähig-
keit des Schisfes sowohl als auch der taschinen war
ausgezeichnet. Während der Fahrt wurde auch die
Schnellladekanone, welche auf der Back angebracht
ist, versucht. Die beiden anderen Geschütze, welche
auf den beiden Seitenhäusern angebracht werden
sollen, werden erst nach der Anlunft in Kamerun
montirt werden.
„Nachtigal“ hat inzwischen die Neise nach Kamerun
angetreten und wird hoffentlich recht bald an ihrem
Bestimmungsorte eintreffen.
Der Dampfer ist am 12. Mai vormiltags in
Cuxhaven in See gegangen.
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Tikterarische Besprechungen.
Karl Mauch, Lebensbild einés Afrikareisenden von
E. Mager. Mit einem Vorwort von Professor
Dr. A. Leuze. tuttgart 1895. Kohlhammer.
441 S. 80.
Zwanzig Jahre nach seinem Tode wird dem
ersten schon halbvergessenen utdecker der Goldselder
im Samlesigebiete im obigen Buche öurch einen.
Freund ein Denlmal errichtet. Mauch hat seine
Laufbahn als Vollsschullehrer begonnen. Beseelt
von einem glühenden Wissens= und Reisedrange eig-
nete er sich in seinen freien Stunden in mühseligster
Weise umfassende naturwissenschaftliche, geographische
und sprachliche Kenntnisse an und suchte nach einer
Gelegenheit, um an einer Afrikaexpedition theilnehmen
zu können. Als eine solche Gelegenheit ausblieb,
entschloß er sich, als einfacher Matrose nach Süd-
afrika zu gehen und sich dort als Arbeiter durch-
zuschlagen. Im Jannar 1865 betrat er in Durban
afrikanischen Boden. Einige Empfehlungsbriese ver-
schafften ihm hier freundliche Aufnahme. Er fand
Mittel, sich vor der äußersten Noth zu schützen, und
drang bald in Begleitung von Elefantenjägern ins
unbekannte Innere vor. Der bekannte Geograph
Dr. Petermann, der seiner Thätigkeit regen Antheil
schenkte, sammelte nun nach Mauchs ersten Erfolgen
für ihn in Eurova Mittel im Betrage von einigen
Tausend Mark. Mit ihrer Hülfe begann er dann
eine Neihe von Forschungsreisen auszuführen, deren
siebente und letzte ihn im Sommer 1871 bis zu
den merkwürdigen, erst in letzter Zeit näher gewür-
digten Ruinen von Simbabye führte. Durch Fieber
und Strapazen starl geschwächt, kehrte der Reisende
1872 mittellos nach Deutschland zurück. Schon
zwei Jahre später begleitete er einen Leipziger Natur-
forscher auf einer wissenschaftlichen Reise nach Mittel-
amerila. Nach der Rückkehr fand er eine Stellung
an einer Cementfabrik, die ihm ein sorgenfreies Leben
sicherte. Doch hat er diese uhe nicht lange genossen.
Bei einem Ausflug im Frühling 1875 verunglückte
Mauch durch einen Sturz aus einem Fenster.
Die vorliegende Schrift schildert seine wechsel-
reichen Schicksale meist an der Hand seiner Auf-
zeichnungen in volksthümlicher Weise. Es ist zu
wünschen, daß die Aufmerksamkeit besonders der her-
anwachsenden Generation auf das Buch gerichtet wird
und daß das unermidliche, selbstlose, tüchtige Schaffen
Mauchs recht viele Nacheiserung findet.
Die gesetzliche Regelung des Grunderwerbs
in den englischen, frauzösischen und hollän
dischen Kolonien von .Dr. Alfred Zimmer-=
mann. Abdruck aus den Jahrbüchern für National
ökonomie und Statistil. 1894, S. 885 bis 906.
1895, S. 229 bis 246.
Die Arbeit ist der ergänzte und etwas erweiterte
Abdruck einer Denkschrift, welche dem Kolonialrath bei
seiner letzten Tagung zugegangen ist. Es fehlte
bisher an jeder auch nur einigermaßen erschöpfenden
Behandlung dieser für die Kolonisationspolitik wich-
tigsten Angelegenheit. Nur für die französischen
Kolonien liegt neuerdings eine Zusommenstellung der
Landgesetzgebung in dem Werke von G. Petit vor.
Gerade die interessantesten Erfahrungen Frankreichs
auf diesem Gebietc, die in Algier gemachten, fehlen
aber darin, da Algier staatsrechtlich nicht mehr als
Kolonie angesehen wird. Die lehrreiche Gesezgebung
der englischen Kolonien ist in vielen, theilweise schwer
zugänglichen Werken verstreut. Der Verfasser der
obigen Arbeit ist vor der Hand nicht in der Lage
gewesen, das gesammte Material für die englischen
und holländischen Kolonien zur Stelle zu schafsen,