Full text: Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)

desselben zur englischen Kronkolonie im Jahre 1806 
und schließlich die Wirksamkeit der englischen Ver- 
waltung innerhalb der ersten drei Jahrzehnte ihres 
Bestehens geschildert. Das folgende 3. Kapitel be- 
handelt die Mitte der dreißiger Jahre beginnende 
Massenauswanderung der Boeren aus der Kapkolonie 
in ihrem ursächlichen Zusammenhang mit den Maß- 
nahmen der englischen Regierung. Im Anschluß 
hieran folgt in Kapitel 4 eine kurze Skizze der von 
den Boeren mit der eingeborenen Bevölkerung des 
neu besiedelten Landes geführten Kämpfe. Das 
solgende 5. Kapitel behandelt die Hungersnöthe in 
Ostindien und ihre Bekämpfung. Es enthält im 
Wesentlichen eine kurze Wiedergabe eines der von 
der englischen Regierung für jede indische Provinz 
je nach der Besonderheit ihrer örtlichen Verhältnisse 
erlassenen „Faminekodes“ zur Bekämpfung von 
Hungersnöthen. Kapitel 6 giebt einen kurzen Ueber- 
blick über die landwirthschaftlichen Verhällnisse 
Australiens und Neuseelands. Gedacht wird ins- 
besondere der künstlichen Bewässerung der regenarmen 
Landstriche Australiens mittelst Anlegung von Wasser- 
werken, Sammelbecken und Kanälen unter Bildung 
von Wassergenossenschaften. Kapitel 7 giebt einen 
Abriß der Entwickelung der Landgesetzgebung in 
Australien. In gedrängter Kürze kommen die ver- 
schiedenen im Laufe der Jahre nach= und nebenein- 
ander von der Regierung bei Veräußerung des Kron- 
landes besolgten Systeme der Konzessionirung, des 
freihändigen und des öffentlichen Verkaufs und der 
Verpachtung zur Darstellung. Der I. Theil schließt 
in Kapitel 8 mit einer kurzen Schilderung der ersten 
von der englischen Universitätsmission ausgegangenen 
Missionsprruche im Nyassalande. 
Der 11. Theil enthält Mittheilungen aus der 
Geschichte der französischen Kolonialpolitik. Das 
1. Kapitel — Grundzüge der älteren französischen 
Kolonialpolitik —, behandelt den Grundgedanken 
derselben: Kolonialerwerb durch staatlich privilegirte 
Privatgesellschaften. Daneben findet die Organisation 
der Auswanderung nach den Kolonien und die Land- 
frage Erwähnung. Kapitel 2 handelt von den 
Kolonisationsversuchen der Franzosen in Madagaskar 
seit den ersten Ansängen im Jahre 1664 bis zur 
Annahme des französischen Protektorats seitens der 
madagassischen Regierung im Jahre 1885. Das 
2. Kapitel behandelt die Anfänge der französischen 
Kolonisation in Senegambien in den Jahren 1664 
bis 1724. Das solgende 3. Kapitel — ein Napoleo= 
nischer Kolonisationsversuch — hat die Unabhängig- 
keitserklärung Argentiniens zu Anfang dieses Jahr- 
hunderts zum Gegenstande, bekanntlich eine Folge 
des mißglückten Unternehmens Napoleous I., sich in 
den Besiß der spanischen Kolonien in Südamerika zu 
setzen. Das Schlußkapitel des II. Theils bildet eine 
Darstellung des von dem Marquis de Rays in den 
Jahren 1879 bis 1882 unternommenen und misß- 
glückten Kolonisationsversuches auf Neu-Irland (jetzt 
Neu-Mecklenburg). 
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Der III. Theil giebt in kurzen Zügen ein Bild 
von der bisherigen Besiedelung Sibiriens durch 
russische Auswanderer und von der neuerdings seitens 
der Regierung zur näheren Regelung dieser Aus- 
wanderung eingeschlagenen Kolonialpolitik. 
Der IV. Theil endlich giebt einen Ueberblick 
über die wichtigsten Ereignisse aus der Geschichte 
der deutschen Kolonialpolitik vor Neubegründung des 
Reiches. Das 1. Kapitel behandelt die in der ersten 
Hälfte des 16. Jahrhunderts von dem Augsburger 
Handelshause Welser auf Grund eines Privilegs 
der spanischen Krone in Venezuela unternommenen 
Kolonisationsversuche, welche nach erheblichen Ver- 
lusten an Geld und Menschen infolge Verkettung 
mamnigsacher unglücklicher Umstände bekanntlich er- 
folglos verliefen. Den Gegenstand des 2. Kapitels 
bildet die brandenburgische Kolonialpolitik. Die 
Darstellung beginnt mit den ersten beiden nicht zur 
Ausführung gelangten Versuchen des Großen Kur- 
fürsten zur Gründung einer ostindischen Kompagnie, 
sowie weiter einer nicht auf Indien beschränkten, 
unter Betheiligung der Neichsstände zu bildenden 
deutschen überseeischen Kompagnie; die folgenden 
Abschnitte handeln von der Bildung des branden- 
burgischen Kriegsgeschwaders und der westafrikanischen 
Handelskompagnie durch den holländischen Rheder 
Raule, von der Anlegung des Fort Friedrichsburg an 
der Goldküste, der Ausdehnung des Unternehmens durch 
Betheiligung der Nordseehafenstadt Emden und der 
weiteren Gründung von Accada und Taccarary an 
der Goldküste und Arguin im Norden des fran- 
zösischen Senegalgebietes. Die Darstellung schließt 
mit dem allmählichen Niedergang des Unternehmens 
nach dem Tode des Großen Kurfürsten, der 
Annullirung des Gesellschaftsvertrages und dem 
Heimfall der afrikanischen Besitzungen an die Regie- 
rung im Jahre 1711 und dem schließlichen Verkauf 
derselben an die holländisch-westindische Kompagnic 
im Jahre 1717. Das Schlußkapitel — Kolonial-= 
versuche vormärzlicher Zeit — behandelt zunächst die 
mehrsachen erfolglos gebliebenen Versuche, den 
wachsenden Strom deutscher Auswanderer in zur 
Besiedelung vorzugsweise geeignete iberseeische 
Länder zu leiten und durch Unterstützung und 
Organisation dieser Ansiedelung das Deutschthum 
der Auswanderer im Auslande zu erhalten. Die 
verunglückten Besiedelungsversuche in Texas (1844. 
bis 1847) und an der Mosgquitoküste in Central- 
amerika (1846) bilden den wesentlichen Inhalt des 
Kapitels. Des Weiteren geschieht dann der auf 
staatliche Konzessionirung und Ueberwachung der 
Auswanderungsunternehmer und zagenten gerichteten 
Bestrebungen Erwähnung, welche nach langem Wider- 
streben der deutschen Regierungen schließlich zu einer 
entsprechenden Gesegebung der Einzelstaaten führteit 
und damit den Auswanderern die Wohlthat des 
staatlichen Schutzes gegen die Gefahren einer ge- 
wissenlosen Ausbentung verschafften.
	        
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