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die merkwürdigsten Ereignisse, und die
Urfachen und Folgen der wichtigsten Veranderungen
in ibrer inneren und qusseren
Berfassung anzugeben wisse; besonders
auch die Entstehung und Auebildung
des protestantischen tebrbegriffes, und
die Geschichte der vornehmsten anderen
Religionsparteien kenne:
7. daß er Einsicht in die philosopbischen
Wissenschaften zeige, und überhaupt in
pbilosophischer Ansicht und Behandlung
wissenschaftlicher Gegenstände nicht unersabren
sey;
8. daß er sich mit der theologischen titeratur,
auch mit der neueren und neuesten bekannt
gemacht habe, und die Hilssmittel
kenne, deren Gebrauch zur. ferneren
Erweiterung seiner Kenntniß dient;
9. daß er theoretische und praktische Kenntniß
der Unterrichts; und Erziehungskunst,
nach ihren Hauptgrundszen und Methoden,
sich in dem Grade erworben habe,
als sie ihm zur Führung der Schulaussicht,
und zur praktischen Theilnahme am Schulunterrichte
nöthig ist;
10. daß er die Regeln der Katechisirkunst
vollständig kenne, ausgebildete Fertigkeit
im Katechistren beweise, besonders auch
die Gabe besize, sowohl die gehkrige
Auswahl dessen zu treffen, was für den
Religions-Unterricht der Jugend geböre,
als auch das Nachdenken derselben zu erwecken,
ihr sittliches Gefühl anzuregen,
and ihren Religienssinn zu beleben;
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11. daß er die Vorschriften der Homiletik
und titurgik kenne, und in seiner Predigt
Bestimmtheit und logische Ordnung der
Begriffe, Klarbeit und Faßlichkelt des
Ausdruckes, stäte Rücksicht auf das praktische
Moment der vorgetragenen Wahrbeiten,
Würde und Wärme in ihrer
Darstellung, an den Tag lege;
12. daß auch sein Anstand auf der Kanzel,
seine Stimme, Deklamation und Aktien
ungezwungen und Beifallswertb,
und sein Vortrag vernehmlich genug sey,
um auch in einer grösseren Kirche übere
all verstanden zu werden; biezu gebört
auch, daß er die Predint so aut memorirt
habe, um sie ohne Beihuͤlfe des Coucepts
zu halten; «
13. daß er von der Pastoral-Wissenschaft,
den tandesgesezen, dem Kirchenrechte,
und der Kirchenverfassung und Kirchenordnung
der protestantischen Gesamtgemeinde,
die zur Pfarramtsführung erfoderlichen
Keuntnisse sich erworben babe.
..) Die Note sehr gut erhält ein Kandidat,
der zwar nicht in allen oben genannten
Stücken, aber doch in den meisten und
wichtigsten derselben, besonders in No. 1,
2, 3, 5, 7, 9, 10, IT7, 12, 13, auf den
Beifall der Examinatortn gercchten Anspruch
machen kann, in den übrigen Stücken nicht
ohne Kenntniß ist, auch gute Anlagen und
rraktische Fertigkeiten besizt, dann vortheilbasce
Zeugnisse seines Fleisses und Wohlrerbaltens,
und ein günstiges Urtheil über
seinen Sinn für Wahrheit, Tugend und