Full text : Schlawer Kreisblatt. 72. Jahrgang 1914. (72)

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In  Betrieben,  in  denen  Familienangehörige  der  Betriebsunternehmer  an  Stelle  der  Gesellen  (Arbeiter)  oder  der  Lehrlinge
  (Arbeitsjungen)  beschäsftigt  werden,  kommen  die  für  diese  angenommenen  Einheitssätze  in  Anwendung.

Für  Betriebe,  in  denen  elementare  Kraft  Verwendung  findet  (Motorenbetriebe  usw.),  gilt  das  Doppelte  der  vorerwähnten
  Einheitssätze.

Wieviel  Prozent  dieser  Einheitssätze  zur  Erhebung  kommen  sollen,  wird  durch  den  Etat  der  Handwerkskammer  festgesetzt.

B.  (Uunterverteilung).

Als  Maßstab  für  die  Verteilung  der  auf  die  Gemeinden  entfallenden  Anteile  durch  die  Gemeindevorstände  auf  die
einzelnen  Handwerksbetriebe  ist,  falls  die  Gemeinden  von  ihrem  Recht,  die  Kosten  auf  die  Handwerksbetriebe  umzulegen,  Gebrauch
machen,  derselbe  Verteilungsmaßstab  zur  Anwendung  zu  bringen,  wie  er  vorstehend  unter  A  vorgeschrieben  ist.

Beide  Maßstäbe  zu  A  und  B  sind  für  die  Etatsjahre  1914  und  1915  gültig.

Stettin,  den  18.  Februar  1914.  Der  Regierungspräsident.  J.  V.  von  Seebach.

Nr.  294)  Der  Amtsvorsteher  des  Amtsbezirks  Quatzow,  Rittergutsbesitzer  von  Michaelis  in  Quatzow,  hat  die  Amtzgeschäfte
wieder  übernommen.

Schlawe,  den  17.  April  1914.  Der  Landrat  als  Vorsitzender  des  Kreisausschusses  des  Kreises  Schlawe.
J.  V.:  von  Baumbach,  Regierungsassessor.
Nr.  295)  Betrifft  die  Gewerbesteuer-An=  und  Abmeldungen.

Die  Magistrate,  sowie  die  Herrn  Guts=  und  Gemeindevorsteher  des  Kreises  mache  ich  auf  meine  Kreisblattverfügung
vom  23.  September  1912  —  Krrisblatt  Stück  102  —  betreffend  die  Gewerbesteuer  An=  und  Abmeldungen  ganz  besonders
aufmerksam  und  ersuche,  nach  dieser  Bekanntmachung  bei  etwa  vorkommenden  Neugründungen,  Personenwechsel  pp.  zu  verfahren.

Schlawe,  den  18.  April  1914.
Der  Vorsitzende  der  Steuerausschüsse  der  Gewerbesteuerklasse  III  und  IV.
J.  V:  von  Baumbach,  Regierungsassessor.

Nr.  296)  Die  Magistrate  Pollnow,  Rügenwalde  und  Schlawe,

die  Herren  Gemeindevorsteher  in
Altschlawe,  Bartlin,  Friedensdorf,  Kannin,  Karwitz,  Körlin,  Krolow,  Kuhtz,  Neukuddezow,  Neuzowen,  Palzwitz,  Peest  a,
Schlawin,  Sellen,  Steglin,  Sydow,  Vellin  und  Wendisch  Buckow

und  die  Herren  Gutsvorsteher  in
Adl.  Suckow,  Altzowen,  Balenthin,  Borkow,  Bosens,  Breitenberg,  Egsow,  Görshagen,  Gutzmin,  Karwitz,  Kl.  Ristow,
Krolow,  Lantow,  Marsow,  Remitz,  Neubewersdorf,  Nitzlin,  Palzwitz,  Peest  à,  Petershagen,  Reblin,  Rötzenhagen  A/D,
Rötzenhagen  B,  Schlakow,  Schmarsow,  Sydow,  Symbow,  Varbelow,  Vettrin,  Vietzke  und  Wendisch  Buckomw

fordere  ich  unter  Bezugnahme  auf  meine  Kreisblattsverfügung  vom  24.  v.  Mts.  —  Kreisblatt  Nr.  28  —  auf,  das  Verzeichnis
  der  Hunde  fur  die  Zeit  vom  1.  April  bis  1.  Oltober  d.  Je.  binnen  bestimmt  8  Tagen

an  den  Kreisausschuß  einzureichen.
Schlawe,  den  18.  April  1914.
Der  Vorsitzende  des  Kreisausschusses  des  Kreises  Schlawe.  J.  Vr  von  Baumfbach,  Regierungsasesessor.

Nr.  297)  Der  am  24.  Mai  1880  in  Neufra,  Hohenzollern  geborene  und  daselbst  wohnhafte  Fabrikant  Josef  Stern,  sowie
der  am  23.  Mai  1885  in  Tailfingen,  Oberamt  Reutlingen,  geborene  und  in  Neufra  wohnhafte  Kaufmann  Reinhold  Conzelmann
haben  angezeigt,  daß  sie  seit  Ende  Februar  d.  Is.  ihren  Führerschein  für  Krafträder  mit  Benzinmotor  Klasse  1  sowie  die
Zulassungsbescheinigung  I  L.  7  für  ein  3  P  8  Neckarsulmer  Motorrad,  Fahrgestellnummer  273757,  vermissen.  Es  wird  angenommen,
  daß  die  Papiere  auf  der  Fahrt  aus  der  Motorradtasche  verloren  gegangen  oder  gestohlen  worden  sind.

Da  die  Angaben  der  Genannten  glaubwürdig  erscheinen,  werden  die  Herren  Amts-,  Guts=  und  Gemeindevorsteher
sowie  Gendarmen  des  Kreises  ersucht,  nach  dem  Verbleib  der  beiden  Führerscheine  sowie  der  Zulassungsbescheinigung  Nachforschungen
  anzustellen  und  sie  im  Ermittelungsfalle  dem  Herrn  Regierungspräsidenten  in  Sigmaringen  zuzustellen.

Schlawe,  den  17.  April  1914.  Der  Landrat.  J.  V.  von  Baumbach,  Regierungsassessor.

Nr.  298)  Anstelle  des  Königlichen  Baurats  Lottermoser  ist  der  Königliche  Regierungsbaumeister  Drescher  in  Köslin  zum
Vorsitzenden  der  Meisterprüfungskommissionen

a)  für  das  Maurer=  und  Zimmergewerbe  in  Köslin,

b)  für  das  Maurer=  und  Zimmergewerbe  in  Stolp  i.  Pom.,

e)  für  das  Schornsteinfegergewerbe  in  Köslin
ernannt  worden.

Die  Ernennungen  sind  für  die  Zeit  bis  zum  1.  Oktober  1914  erfolgt.
Schlawe,  den  16.  April  1914.  Der  Landrat.  J.  Vr  von  Baumbach,  Regierungsassessor.

Nr.  299)  Nach  den  im  Kreisblatt  Stck.  42  für  1903  abgedruckten  Beslimmungen  über  eine  forklaufende  Statistit
  der  Taubstummen  ist  jedes  taubstumme  oder  der  Taubstummheit  verdächtige  Kind  bei  seinem  Eintritt  in  das  schulpflichtige
  Alter  der  Vollsinnigen  durch  Anlegung  eines  Fragebogens  zu  zählen.
Die  Ortspolizeibehörden  des  Kreises  ersuche  ich,  mir  bis  zum  5.  Mai  d.  Js.  mitzuteilen,  ob  und  welche  taubstummen
  Kinder  im  oben  genannten  Alter  in  ihren  Bezirken  vorhanden  sind.
Schlawe,  den  17.  April  1914.  Der  Landrat.  J.  V:  von  Baumbach,  Regierungaassessor.

Nr.  300)  Mit  Bezug  auf  Ziffer  28  Absatz  3  der  Anweisung  für  die  Qutittungskartenausgabe  vom  20.  November  1911
ersuche  ich  die  städtischen  Polizei-Verwallungen  sowie  die  Herren  Amts-Vorsteher,  die  Listen  über  die  grauen
Quiktungskarken  —  Muster  B  für  freiwillige  Versicherung  —  soweit  dies  noch  nicht  geschehen  ist,  abzuschließen  und
umgehend  dem  Vorstande  der  Landesversicherungsanstalt  „Pommern“  zu  Stettin  einzureichen.

Schl  we,  den  18.  Awil  1014.  Das  Versicherungsamt.  J.  V.  von  Baumbach,  Regierungaassessor.