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In Betrieben, in denen Familienangehörige der Betriebsunternehmer an Stelle der Gesellen (Arbeiter) oder der Lehrlinge
(Arbeitsjungen) beschäsftigt werden, kommen die für diese angenommenen Einheitssätze in Anwendung.
Für Betriebe, in denen elementare Kraft Verwendung findet (Motorenbetriebe usw.), gilt das Doppelte der vorerwähnten
Einheitssätze.
Wieviel Prozent dieser Einheitssätze zur Erhebung kommen sollen, wird durch den Etat der Handwerkskammer festgesetzt.
B. (Uunterverteilung).
Als Maßstab für die Verteilung der auf die Gemeinden entfallenden Anteile durch die Gemeindevorstände auf die
einzelnen Handwerksbetriebe ist, falls die Gemeinden von ihrem Recht, die Kosten auf die Handwerksbetriebe umzulegen, Gebrauch
machen, derselbe Verteilungsmaßstab zur Anwendung zu bringen, wie er vorstehend unter A vorgeschrieben ist.
Beide Maßstäbe zu A und B sind für die Etatsjahre 1914 und 1915 gültig.
Stettin, den 18. Februar 1914. Der Regierungspräsident. J. V. von Seebach.
Nr. 294) Der Amtsvorsteher des Amtsbezirks Quatzow, Rittergutsbesitzer von Michaelis in Quatzow, hat die Amtzgeschäfte
wieder übernommen.
Schlawe, den 17. April 1914. Der Landrat als Vorsitzender des Kreisausschusses des Kreises Schlawe.
J. V.: von Baumbach, Regierungsassessor.
Nr. 295) Betrifft die Gewerbesteuer-An= und Abmeldungen.
Die Magistrate, sowie die Herrn Guts= und Gemeindevorsteher des Kreises mache ich auf meine Kreisblattverfügung
vom 23. September 1912 — Krrisblatt Stück 102 — betreffend die Gewerbesteuer An= und Abmeldungen ganz besonders
aufmerksam und ersuche, nach dieser Bekanntmachung bei etwa vorkommenden Neugründungen, Personenwechsel pp. zu verfahren.
Schlawe, den 18. April 1914.
Der Vorsitzende der Steuerausschüsse der Gewerbesteuerklasse III und IV.
J. V: von Baumbach, Regierungsassessor.
Nr. 296) Die Magistrate Pollnow, Rügenwalde und Schlawe,
die Herren Gemeindevorsteher in
Altschlawe, Bartlin, Friedensdorf, Kannin, Karwitz, Körlin, Krolow, Kuhtz, Neukuddezow, Neuzowen, Palzwitz, Peest a,
Schlawin, Sellen, Steglin, Sydow, Vellin und Wendisch Buckow
und die Herren Gutsvorsteher in
Adl. Suckow, Altzowen, Balenthin, Borkow, Bosens, Breitenberg, Egsow, Görshagen, Gutzmin, Karwitz, Kl. Ristow,
Krolow, Lantow, Marsow, Remitz, Neubewersdorf, Nitzlin, Palzwitz, Peest à, Petershagen, Reblin, Rötzenhagen A/D,
Rötzenhagen B, Schlakow, Schmarsow, Sydow, Symbow, Varbelow, Vettrin, Vietzke und Wendisch Buckomw
fordere ich unter Bezugnahme auf meine Kreisblattsverfügung vom 24. v. Mts. — Kreisblatt Nr. 28 — auf, das Verzeichnis
der Hunde fur die Zeit vom 1. April bis 1. Oltober d. Je. binnen bestimmt 8 Tagen
an den Kreisausschuß einzureichen.
Schlawe, den 18. April 1914.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses des Kreises Schlawe. J. Vr von Baumfbach, Regierungsasesessor.
Nr. 297) Der am 24. Mai 1880 in Neufra, Hohenzollern geborene und daselbst wohnhafte Fabrikant Josef Stern, sowie
der am 23. Mai 1885 in Tailfingen, Oberamt Reutlingen, geborene und in Neufra wohnhafte Kaufmann Reinhold Conzelmann
haben angezeigt, daß sie seit Ende Februar d. Is. ihren Führerschein für Krafträder mit Benzinmotor Klasse 1 sowie die
Zulassungsbescheinigung I L. 7 für ein 3 P 8 Neckarsulmer Motorrad, Fahrgestellnummer 273757, vermissen. Es wird angenommen,
daß die Papiere auf der Fahrt aus der Motorradtasche verloren gegangen oder gestohlen worden sind.
Da die Angaben der Genannten glaubwürdig erscheinen, werden die Herren Amts-, Guts= und Gemeindevorsteher
sowie Gendarmen des Kreises ersucht, nach dem Verbleib der beiden Führerscheine sowie der Zulassungsbescheinigung Nachforschungen
anzustellen und sie im Ermittelungsfalle dem Herrn Regierungspräsidenten in Sigmaringen zuzustellen.
Schlawe, den 17. April 1914. Der Landrat. J. V. von Baumbach, Regierungsassessor.
Nr. 298) Anstelle des Königlichen Baurats Lottermoser ist der Königliche Regierungsbaumeister Drescher in Köslin zum
Vorsitzenden der Meisterprüfungskommissionen
a) für das Maurer= und Zimmergewerbe in Köslin,
b) für das Maurer= und Zimmergewerbe in Stolp i. Pom.,
e) für das Schornsteinfegergewerbe in Köslin
ernannt worden.
Die Ernennungen sind für die Zeit bis zum 1. Oktober 1914 erfolgt.
Schlawe, den 16. April 1914. Der Landrat. J. Vr von Baumbach, Regierungsassessor.
Nr. 299) Nach den im Kreisblatt Stck. 42 für 1903 abgedruckten Beslimmungen über eine forklaufende Statistit
der Taubstummen ist jedes taubstumme oder der Taubstummheit verdächtige Kind bei seinem Eintritt in das schulpflichtige
Alter der Vollsinnigen durch Anlegung eines Fragebogens zu zählen.
Die Ortspolizeibehörden des Kreises ersuche ich, mir bis zum 5. Mai d. Js. mitzuteilen, ob und welche taubstummen
Kinder im oben genannten Alter in ihren Bezirken vorhanden sind.
Schlawe, den 17. April 1914. Der Landrat. J. V: von Baumbach, Regierungaassessor.
Nr. 300) Mit Bezug auf Ziffer 28 Absatz 3 der Anweisung für die Qutittungskartenausgabe vom 20. November 1911
ersuche ich die städtischen Polizei-Verwallungen sowie die Herren Amts-Vorsteher, die Listen über die grauen
Quiktungskarken — Muster B für freiwillige Versicherung — soweit dies noch nicht geschehen ist, abzuschließen und
umgehend dem Vorstande der Landesversicherungsanstalt „Pommern“ zu Stettin einzureichen.
Schl we, den 18. Awil 1014. Das Versicherungsamt. J. V. von Baumbach, Regierungaassessor.