Deutsch-Meu-Gninea.
vereinigung der verwaltungen der Neu--Guinea- und
Astrolabe-Rompagnie.
Die Direktionen der Neu-Guinea-Kompagnie und
der Astrolabe-Kompagnie haben sich den „Nachrichten
aus Kaiser Wilhelmsland“ zufolge im August v. Is.
dahin verständigt, daß die gesammte überseeische Ver-
waltung der letzteren für deren Rechnung von der
Neu-Guinea-Kompagnie derart übernommen werden
sollte, daß der obere Leiter der Neu-Guinea-Kom-
pagnie im Schutzgebiete auch die Hauptadministration
der Astrolabe-Kompagnie zu führen hätte und deren
Verwaltung einschließlich der Büreau-, Kassen= und
Rechnungsgeschäfte sowie der Lagerverwaltung mit
derjenigen der Neu-Guinea-Kompagnie vereinigt
würde. Die obere Leitung der vereinigten Verwal-
tung sollte einem Oberbeamten als „Generaldirektor“
der Neu-Guinea-Kompagnie übertragen werden.
Dieses Abkommen ist mit dem 1. November 1896
in Kraft getreten. Inzwischen ist eine weitere Ueber-
einkunft zu Stande gekommen, nach welcher auch eine
Vereinigung der Gesellschaften in ihrem gesammten
Rechtsbestande vorgenommen werden soll, so daß das
gesammte Vermögen der Astrolabe-Kompagnie und
deren Schulden mit Wirkung vom 1. Oktober 1895
ab auf die Neu-Guinea-Kompagnie übergehen. Die
Neu-Guinea-Kompagnie gewährt dagegen den bis-
herigen Antheilseignern der Astrolabe-Kompagnie für
je 10 000 Mark Antheile der Astrolabe-Kompagnie
je einen Freiantheil (zweiter Emission) der Neu-
Guinea--Kompagnie mit den in einem Nachtrag
zu dem Statut der Neu-Guinea-Kompagnie au-
gegebenen besonderen Rechten. Auf die im
Besitz der Neu-Guinea-Kompagnie selbst stehenden
900 000 Mark Antheile werden keine Freiantheile
gewährt, die letzteren werden vielmehr vernichtet und
es gelangen hiernach nur für die übrigen 1 500 000
Mark Antheile der Astrolabe-Kompagnie im Ganzen
150 Freiantheile der Neu-Guinea-Kompagnie zur
Ausgabe. Dieselben werden auf den Namen
ausgefertigt. Die Antheile der Astrolabe-Kompagnie
berechtigen in Zukunft nur noch zum Empfang der
auf sie entfallenden Freiantheile oder des entsprechen-
den Theils von Interimsscheinen für dieselben. Im
Uebrigen werden dieselben für kraftlos erklärt.
Die auf die Verschmelzung beider Gesellschaften
gerichtete Uebereinkunft ist in zwei am 28. Novem-
ber 1896 abgehaltenen außerordentlichen General-
versammlungen der Antheilseigner der Astrolabe=
Kompagnie und der Neu-Guinea-Kompagnie einstimmig
genehmigt worden, von denen der Neu-Guinea-
Kompagnie ebenso der Nachtrag zu ihrem Statut.
Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den
gefaßten Beschlüssen, soweit sie nach den Satungen
erforderlich, ist nachgesucht.
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tachrichten von den einzelnen Statlonen.
Friedrich Wilhelmshafen.
Nachdem die Verwaltung der Astrolabe-Kompagnie
mit der der Neu-Guinea-Kompagnie vereinigt worden
ist, hat der Generaldirektor der Neu-Guinea-Kom-
pagnie seinen Siß in Stephansort, wo er bisher
seines Amtes als Hauptadministrakor der Astrolabe-
Kompagnie waltele, genommen und ist dorthin auch
die Leitung der Landesverwaltung, welche der Gene-
raldirektor kommissarisch führt, übertragen worden.
Infolgedessen ist das Beamtenpersonal erheblich ver-
mindert worden. Es besteht nur noch aus einem
Vorsteher, der zugleich Polizeiverwalter ist, einem
Rechnungsbeamten, der zugleich Lagerverwalter ist,
einem Büreaubeamten, der zugleich als Gerichts-
schreiber, Hafenmeister und Vorsteher der Arbeiter-
depots fungirt, dem Arzte mit cinem Heilgehülfen
und zwei Maschinisten, welche der Werkstätte und
dem Sägewerk vorstehen. Von den farbigen Arbei-
tern, deren früher 200 bis 240 regelmäßig auf der
Station gehalten wurden, ist die größere Zahl nach
Stephansort übernommen worden und sind nur so
vielc zurückgelassen, als zur Erhaltung der Station
und zur Besorgung des Schiffsdienstes der Post-
dampfer erforderlich sind. Es sind ihrer etwa 100
einschließlich 24 Mann der Polizeitruppe. Insolge
dieser Einschränkung des Stationsumfanges empfahl
es sich, das baufällig gewordene Europäerhospital
auf der Insel Beliao nach der Schering-Halbinsel
zu verlegen, wo das ehemals von dem Landeshaupt-
mann Schmiele bewohnte, demnächst dem Arzt ein-
geräumte Haus mit Hospitaleinrichtung dem Bedürfniß
entsprechend versehen wurde. Das Haupthospital
wurde in Stephansort eingerichtet, woselbst auch die
von dem „Deutschen Frauenverein für Krankenpflege
in den Kolonjen“ entsendete Pflegeschwester Auguste
Hertzer, die nach einem in Deutschland verbrachten
fünfmonatlichen Urlaub auf das Feld ihrer gesegneten
Thätigkeit zurückgekehrt ist, ihren Wohnsitz genommen
hat. Um die Gefahr einer Uebertragung der Pocken
zu mindern, hat der stellvertretende Landeshauptmann
auch die Eingeborenen, welche noch auf der Insel
Beliao sich aufhlelten, und durch ihren lebhaften
Verkehr mit den Eingeborenen des Festlandes und
den Inseln des Friedrich Wilhelmshafens die Träger
der Ansteckung werden konnten, im Wege gütlichen
Vergleiches bewogen, auszuwandern, so daß die Jusel
Beliao vollständig in den Besitz der Neu-Guinca-
Kompagnie übergegangen ist. Auf ihr soll nunmehr
eine dem Bedürfniß besser geeignete Quarantäne-
station eingerichtet werden. s
Verlegt wurde ebenfalls von dort der Viehpark,
aus dem der Bestand — 34 Stück Rindvieh und
21 Schweine — in den neuen Viehpark auf der
Halbinsel Yap übergeführt wurde.
Auf der Station wurden in sämmtlichen Gebäuden,
welche dessen bedürftig waren, Erneuerungen des
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