Deutsches Kolonialblatt.
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs.
Herausgegeben in der Kolszial-Abiheilung des Auswärligen Ints.
VIII. Jahrgang. Berlin, 1. Juli 1697. Nummer 13.
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Sohn, Berlin 8W 12, Kochs#r. 68—71, zu richten. (Eingetragen 1½. iche Zeilungs · Powusste für 1897 unter Nr.
debeitn n amtlicher Theil: Runderlaß des Kaserlichen Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika an sämmtli 6 ODienkk
stellen in Dar-es-Salam, an die Bezirks= und Bezirksnebenämter sowie d die Hauptzollämter 1. und 2. Klasse S. 399;
besgue be0n- betreffend Gethütung der Einschleppung der Pest S. 404. Nachweisun g der Brutto-Einnahmen bei
der Zollverwaltung für Deutsch-Ostafrika für die Monate März und April 1897 54 —1 Ernemmg von Bei-
sitz en, ür die Kaiserlichen Gerichte des Schutzgebietes Deutsch-Südwestafrika für das er S. 406. — Ueber-
sicht der richtichen Geschäfte bei den Kaiserlichen Gerichten des Schutzgebietes Deutsch W. während des
Geschäftsjahres 1896 S. 406; desgleichen für das Schutzgebiet der Marshall-Inseln S. 408. — Personalien S. 408.
stemlen Theil: Personal-Nachrichten S. 4. — Deutsch-Ostafrika: Bericht des Kaiserlichen
Gouverneurs über eine Scheunn S. 409. — Ueber einen Marsch nach Iringa S. 412. — Verbot der Vieh h-
einfuhr nach Sansibar S nerun: Bericht den Denanh Dominik über 406 Dutegehiet
Strafexpedition nach der #4 4. — S. 11S. — augn in Kamerun im Jahre 1896 S. 418. 5
in 58 im Jahre 1896 S. 419. — Mar Schiffsverkehr in Jaluit im De 155 8 419. —
Uebersicht über die im Schutzgebiete der Mor 4 **“ Deutschen und Fremden S. 419. — Deutsch-
Neu-Guinea: Neue Karten des Schutzgebie . Hereiche der Missionen und der
Antisxlaverei= Bewegun 9 S. 420. —.. WMen- # dem Handel im Kongostaat im Jahre 1896
S. 4 erschiedene Mittheiln ngen: h%rn für Wantensssele in den deutschen Kolonien S. 422.—
Litteratur S. 423. — Litteratur-Verzeichniß . 423. Schisfbewogungen S. 423. — Verkehrs-Nachrichten
S. 424. — Fahrplan der Woermann-Linie für das dritte Vierte jahr 1897 S. 425. — Anzeigen.
Amtlicher Theil.
Bervrdnungen und Mittheilungen der Behörden in den Schuhgebieten.
Nunderlaß des Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika an sämmtliche
Dienststellen in Dar-es-Salm, an die Bezirks= und Bezirksnebenämter sowie die
Hauptzollämter und Zollämter 1. und 2. Klasse.
Das Auftreten und die weite Verbreitung der Pest in Indien hat es nothwendig erscheinen lassen,
die durch Runderlaß vom 15. Juni v. Js.-) mitgetheilten „Vorschriften, betreffend die gesundheitspolizeiliche
Kontrole der einen Hafen des deutsch-ostafrikanischen Schutzgebietes anlaufenden Seeschiffe“ sowie die zu-
gehörige „Desinfektionsanweisung“ abzuändern bezw. zu ergänzen. Indem ich hierdurch in den Anlagen
diese Abänderungen bezw. Ergänzungen zur Kenntuiß bringe, ordne ich gleichzeitig an, daß der gesund-
heitlichen Kontrole nicht nur die von Bombay kommenden Dampfer, sondern sämmtliche aus Persien,
Vorderindien, Formosa, Hongkong, Makao und China südlich des 30. Breitengrades kommenden Seeschiffe,
einschlieblih der Eingeborenen- Fahrzeuge (Dhaus), zu unterwerfen sind.
Um diese Kontrole auch bei den Dhaus zu ermöglichen, wird es nöthig seln, daß die Zollbehörden,
sobald sie festgestellt haben, daß eine Dhau aus einem der genannten Länder eingetroffen ist, dieser sofort
den einstweiligen Verkehr mit dem Lande verbieten und der Polizeibchörde von dem Eintreffen des Fahr-
zeuges beschteunigte Mittheilung machen.
Dar-es-Saläm, den 3. April 1897.
Der Kalserliche Gouverneur.
In Vertretung:
(L. 8S.) (gez.) v. Bennigsen.
*) Vergl. Deutsches Kolonialblatt 1896, S. 526 ff.