Full text: Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

Falls von dem im ersten Absatz dieses Artikels 
vorbehaltenen Recht Gebrauch gemacht wird, ist keine 
Entschädigung dafür verschuldet.“ 
Art. 2. 
Diese Verordnung tritt am Tage der Veröffent- 
lichung in Kraft. 
Gegeben zu Paramaribo, den 29. April 1897. 
Tonckens. 
  
Dandel Gabuns im Jahre 1896.“) 
Die Handelsverhältnisse sind in Gabun im letzten 
Jahre recht schwierige gewesen, was auf starken 
Wettbewerb der Kaufleute unter sich zurückzuführen 
ist. Sämmtliche Verkaufspreise von Waaren sind 
gesunken, theilweise um 50 pCt. Trot dieser großen 
Preisermäßigungen sind aber die Preise für Löhne, 
Lebensmittel und Aehnliches dieselben geblieben und 
fallen demnach doppelt ins Gewicht. Es ist auch 
keine Aussicht vorhanden, daß das laufende Jahr in 
dieser Hinsicht einen Wandel schaffen wird. 
Rothholz ist in nennenswerthen Mengen in 
Gabun zu haben, hat aber sehr unter den niedrigen 
Preisen in Europa gelitten. Schließlich deckte Roth- 
holz kaum noch die Fracht. Infolgedessen wurde 
versucht, von Gabun Mahagoni auszuführen, das 
einen guten Markt fand. 
Im Ogowe hatte sich zu Anfang des Jahres 
das Geschäft recht gut angelassen. Indeß wurde 
durch einige Firmen Vorschuß (trust) an die Ein- 
geborenen in größeren Summen gegeben und so für 
die nicht Vorschuß gebenden Firmen das Geschäft 
lahm gelegt. 
Das vom Ogowe kommende Gummi elastikum 
bielt sich fest im Preise. 
Ebenholz erlitt dagegen einen Abschlag von 
etwa 2 Mark für 50 kg und zog erst gegen Ende 
des Jahres etwas an. 
Elfenbein erfuhr gegen Mitte des Jahres eine 
kleine Besserung, doch ist an diesem Artikel nichts zu 
verdienen, weil der Einkauf sich sehr hochstellt und 
außerdem noch, ebenso wie für Gummi elastikum, 
ein Ausfuhrzoll von 7 pCt. erhoben wird. Als Ein- 
heitspreise für die Berechnung der Ausfuhrzölle 
wurden angesetzt 
vom 1. Januar bis Ende Juni 1896: 
Lmmi crlastikum .... 3, ranlen für 1 K 
Elfenbein von o bis 3gr * - für 1 s 
1 
–—— 
i-s 
1 OD% 
. 68 18 und mehr 19 - - 
vom 1. Jull bis Ende Dezember 1896: 
Gummi elastiium 3,50 Franken für 1 
Elfenbein. . von gti bis z1 kg. 9.50 - - 18 
.8Sug u. mehr 11225 1 
*) Aus dem D. Handels-Archiv 1897 II, S. 485. 
614 
  
Für den Zeitraum vom 1. Januar bis Ende 
Juni 1897 gelten folgende Preise: 
Lummi glastiium 38 Franken für 1 kg 
Ellen nbe 
.. von 4 u - : 1. 
.. - r*— m- 17,00 * 1.5 
3 Mayumba wurde hauptsächlich Mahagoni 
ausgeführt. In Ngowe, Sette Cama und Loango 
befinden sich deutsche Firmen nicht. Von Ngowe und 
Sette Cama kommt hauptsächlich Gummi elastikum 
einer geringeren Qualität, sogenannter Flake rubber, 
welcher in Europa nicht beliebt ist und siets sehr 
niedrige Preise erzielt. 
Loango, welcher Platz ein Ausgangspunkt für 
Karawanen nach dem Ubang war, hat durch die 
Eröffnung der Kongoeisenbahn von Matadi nach 
Leopoldville an Verkehr verloren. Die für die 
französischen Stationen am Ubang bestimmten Waaren 
werden durch die Chargeurs Réeunis-Dampsschiffe 
direkt bis Matadi befördert, gehen von dort mit der 
Eisenbahn nach Leopoldville und weiter per Dampf- 
schiff nach Brazzaville. 
Durch diese Transportweise werden nicht unbe- 
deutende Ersparnisse erzielt, ganz abgesehen davon, 
daß die Waaren im Innern auch in besserem Zu- 
stande eintreffen. 
Als neue Verkehrsverbesserung ist jetzt eine Tele- 
graphenlinie von Maynmba nach Loango gelegt 
worden. Die Taxe beträgt 5 Centimes für das Wort, 
mindestens aber einen Franken. Diese Linie soll bis 
Gabun fortgesetzt werden. 
Ein erwähnenswerther Punkt ist noch das Ein- 
senden von Mustern und Preislisten seitens europkischer 
Häuser an schwarze Händler. In der Kolonie giebt 
es keine bedeutenden, selbständigen schwarzen Händler, 
wie z. B. an der Goldküste. Es sind einige selb- 
ständige schwarze Händler vorhanden, von denen aber 
keiner kreditfähig ist. Im Falle einer Bestellung 
durch diese ist unbedingt auf Einsendung des Rech- 
nungsbetrages zu bestehen, wenn man keine Verluste 
erleiden will. Bedeutendere Geschäfte sind überhaupt 
mit diesen Leuten nicht zu machen. 
Eine Aufforderung zur Einsendung von Produkten 
gegen dafür versprochene Waarenlieferung ist ganz 
zu verwerfen. Häufig sind derartige Briefe an 
schwarze Angestellte von europäischen Häusern ge- 
kommen; hierdurch werden solche Leute oft in Ver- 
suchung geführt, die nöthigen Produkte ihren Herren 
zu stehlen, was Verwickelungen hervorruft. 
Die Ausfuhr von Gabun in den Jahren 1895 
und 1896 betrug: 
1895 1896 
kg kg 
Rothholz 77 472 812 206 
Ebenholz u. 2w zus 1 633 326 — 
Ebenholz allein — 1 875 323 
Mahagoni allen — 991 516 
Piassawa 1758 1 346 
Palmkerne 878 117 778254
	        
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