Deutsches Kolonialblatt.
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs.
Deransgegeben in der Aeolenial · Ablheilung des Ausnãtligen Auls.
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3 Herlin, 15. Februar 1898.
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;Nummer 4.
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Din#e Zeincchrift erscheint in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Beihefte beigefügt die mindestens einmal vierteliährlich
Wienenben: „Mittheilungen von Forschungsreisenden und Gelebrten aus den deutschen Schutzgebieten“, herausgegeben von Dr. Freiherr
uDeb#keln o. Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Kolonialblatt mit den Beiheften beträgt beim Bezuge durch die Post und die
Hratondlungen Mk. 3.—, direkt unter Streifband durch die Verlagsbuchhandlung Mk 3,50 für Deuichland und Oesterreich Ungarn, Mk. 3,75 für
die Lander des Weltvostvereins. — Einsendungen und Anfragen sind an die Königliche Hofbuchhandlung von Ernst Siegfried Mittler
und Sohn, Berlin 8W 12, Kochstraße 68—71, zu richten. (Eingetragen in der Zeitungo-Preisliste für 1898 unter Nr. 2017.)
XILT Amtlicher Theil: Runderlaß des Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika, betreffend die Abschließung
von Arbeitsverträgen mit Farbigen S. 77. — Gouvernementsbefehl des Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch-
Lstafrika, betrefsend Sammlungen rc. S. 79. — Nachweisung der Brutto-Einnahmen bei der Zollverwaltung für
Deutsch-Ostafrika im Monat November 1897 S. 80. — Personalien S. 80.
Nichtamtlicher Theil: Personal-Nachrichten S. 80. — Deutsch-Ostafrika: Bericht des Bezirko-
amtmanns v. Elpons über seine Reise zum Rickwa-See S. 81. — Kamerun: Stand des Kaffees in Kamerun
ö. 82. — Togo: Ueber die Lage im Togohinterlande S. 82. — Aus dem Bereiche der Missionen und
der Antisklaverei-Bewegung S. 84. — Aus fremden Kolonien: Technischer Unterricht zur Vorbereitung
ziu den Aufenthalt in den Kolonien in England S. 87. — Jahresbericht von Lagos für 1896 S. 89. — Britisch=
Keu-Guinea S. 91. — Verschiedene Mittheilungen: Seminar für orientalische Sprachen in Berlin S. 92. —
Prüfung und Werthbestimmung einer Probe Sesamsaat aus Togo S. 92. — Ueber Kolakultur S. 93. —. West-
arü#anische Vflanzungsgesellschaft Victoria S. 96. — Schiffsverkehr der vom Reiche subventionirten Dampferlinien
im Jahre 1896 S. 96. — Thätigkeit der botanischen Centralstelle S. 98. — Litteratur S. 98. — Litteratur-
derzeichniß S. 98. — Schiffsbewegungen S. 99. — Verkehrs-Nachrichten S. 99. — Veränderter Fahrplan der
Soermann-Linie für das erste Vierteljahr 1898 S. 100. — Anzeigen.
Amtlicher Theil.
Berordnungen und Wittheilungen der Behörden in den Schuhgebieten.
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Nunderlaß des Kaiserlichen Gonverneurs von Deutsch-Ostafrika an die Bezirks-
und Bezirksnebenämter sowie die Stationen im Innern.
Nachfolgend lasse ich den 2c. die mit Runderlaß vom 9. August 1897 zur Publikation übersandte
Verordnung, betreffend die Abschließung von Arbeitsverträgen mit Farbigen, in etwas veränderter Fassung
an Tratum von heute zugehen. Die Verordnung vom 9. August d. Is. wird hiermit formell aufgehoben.
„ Der Passus über den Maximal-Arbeitslohn, früher § 6c, ist gestrichen worden, da in ihm ein
Eigrif in Privatrechte erblickt werden könnte, und der § 3 hat eine etwas andere Form erhalten. Die
unter Verücksichtigung dieser Punkte gedruckten Formulare werden in nächster Zeit übersendet werden.
Dar-es-Saläm, den 12. November 1897.
Der Kaiserliche Gouverneur.
In Vertretung:
(L. S.) (gez.) v. Bennigsen.
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verordnung des Naiserlichen Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika, betreffend die
Abschließzung von Arbeitsverträgen mit Farbigen.
1.
* All Verträge zwischen Europäern und Farbigen über ländliche und gewerbliche Arbeitsleistungen
alserben als einmonatiger Dauer — außer den Verträgen von Gesinde und Karawanenbegleitern —
ei bei Vermeidung der Nichtigkeit vor einer zur Abschließung von Verträgen zuständigen Kaiserlichen
dehĩtde schriftlich abgeschlossen werden. 9