Full text: Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

— 247 — 
fieber, erholte sich jedoch bald wieder. Als schlimmes 
Gratulationsgeschenk erhielt er aus seiner Residenz 
Mariahilf (Uschirombo) die Nachricht, daß ein Theil 
des Wohnhauses der Patres und die Schreinerei 
abgebrannt seien. (Kreuz und Schwert.) 
Perschiedene Wittheilungen. 
Pftanzensendungen nach den Rolonien. 
Nach einer Mittheilung der botanischen Central- 
stelle für die Kolonien am Königlich botanischen 
Garten zu Berlin sind neuerdings sehr umfassende 
Sendungen von Sämereien und lebenden Nutzpflanzen 
an die nachstehend aufgeführten west= und ostafrika- 
nischen Stationen expedirt worden. Die Sämereien 
und Pflanzen stammen aus den hervorragenderen 
botanischen Gärten Europas, insbesondere der Mittel- 
meerländer, aus denen die Centralstelle das keim- 
kröftigste Material erhalten zu haben hofft. 
Es haben empfangen: 
I. An Sämereien: 
1. die Gärten von Victoria und Buca 89 Arten, 
insbesondere Palmen, Nutzhölzer und Zierpflanzen; 
2. Johann Albrechtshöhe 19 Arten von Bäumen, 
Sträuchern und Baumwollsorten; 
3. Kete-Kratji 36 Arten, insbesondere tropische Obst- 
arten, Nutzhölzer, Zier= und Schattenpflanzen; 
4. Kuirenga 20 Arten, Obstarten und Nutzhölzer; 
5. Dar-es-Saläm 66 Arten, Palmen, Nutzhölzer, 
Gerbakazien und Zierpflanzen; 
6. Kwai 56 Arten, Palmen, Koniferen, Laubbäume 
und Medizinalpflanzen; 
7. Moschi 52 Arten, Citronen, Orangen, tropische 
Obstarten, Koniferen, Nutzhölzer, Küchengewächse; 
8. Kilema 20 Arten, Palmen, Obstarten und Laub- 
bäume; 
9. die Friedrich Hoffmann-Pflanzung 26 diverse 
Nutzpflanzen. 
II. An lebenden Pflanzen im Wardschen Kasten: 
1. der Garten von Victoria etwa 30 von Herrn 
Dr. Preuß brieflich erbetene Arten; 
2. die Friedrich Hoffmann-Pflanzung 20 Arten, 
insbesondere Nutzhölzer, Obstarten und Ge- 
spinnstpflanzen. 
Unm einen Austausch zwischen ost= und westafrika- 
nischen Sämereien von Nutzgewächsen in die Wege 
zu leiten, werden die Leiter der Versuchsgärten von 
Victoria und Kwai der Centralstelle Aufstellungen 
solcher wilden, technisch oder sonstwie zu verwenden- 
den Pflanzen ihres Gebietes einsenden, von denen 
lie frisches Saatgut zu beschaffen in der Lage sind. 
— 
  
Tikkerakur. 
Karte von Deutsch-Ostafrika im Maßstab von 
1: 300 000. Konstruirt und gezeichnet unter 
Leitung von Dr. Richard Kiepert im Auftrage 
und mit Unterstützung der Kolonial-Abtheilung 
des Auswärtigen Amts. Berlin. Dietrich Reimer 
(Ernst Vohsen). 
Zwei neu erschienene Blätter, das 14. und 15. 
der ganzen Reihe D 3 (Kalula) und E4 (Iringa), 
haben die Karte so weit gefördert, daß sie jetzt, nach 
31¼ Jahren, zur Hälfte vorliegt. D 3, obwohl im 
Süden noch ziemlich inhaltleer, bringt einige neue 
Routen oder Routenstücke, so einen Theil der wich- 
tigen Princeschen Reise nach dem bisher nie be- 
tretenen Kiwere, welche uns auch das Land Itumba 
kennen gelehrt hat, und ' ein Stück der Route des 
Lieutenants Fonck II (1897) von Karema nach 
Kilimatinde, welche Gegenden durchschneidet, die seit 
Anfang der 80er Jahre nie wieder betreten worden 
sind. Auch die Route des Steuermanns Blatt (1892) 
sei genannt, weil sie die 18 Jahre ältere des unzu- 
verlässigen Cameron genauer festlegt. 
Fast durchweg Neues bietet aber das inhaltreiche 
Blatt E 4 (Jringa); was es noch in Ermangelung 
von besserem an älteren Routen enthält (Elton und 
Cotterill, Thomson, Guyot) ist mehr als dürftig. 
Aber von 1894 bis 1897 haben deutsche Offiziere 
das ganze große und früher so schwer zugängliche 
Wahehegebiet, Ubena und Ussangu so vielfach durch- 
zogen und ausgenommen, daß es uns in seinen 
Grundzügen jetzt gut bekannt ist. Der Dank dafür 
gebührt den Hauptleuten Prince und Fromm, den 
Lieutenants Maaß (gefallen beim Sturm auf Iringa), 
Engelhardt, Glauning und Stadlbaur, dessen 
vorzeitiger Tod auch für die Kartographie Deutsch- 
Ostafrikas aufs Lebhafteste zu bedauern ist. 
Die deutsche Kolonial-Gesetzgebung. Samm- 
lung der auf die deutschen Schutzgebiete bezüglichen 
Gesetze, Verordnungen, Erlasse und internationalen 
Vereinbarungen, mit Anmerkungen und Sachregister. 
Zweiter Theil. 1893 bis 1897. Auf Grund 
amtlicher Quellen und zum dienstlichen Gebrauch 
herausgegeben von Dr. Alfred Zimmermann. 
Berlin 1898. E. S. Mittler & Sohn, Königliche 
Hofbuchhandlung. 
Die deutschen Schutzgebiete haben seit ihrem 
jetzt vierzehnjährigen Bestehen eine gewaltige Ent- 
wickelung gewonnen und bedeuten einen wichtigen 
Faktor unseres Staatslebens. Zahlreich sind daher 
die Bestimmungen und Erlasse, welche für die deut- 
schen Kolonien besonders gegeben sind und die Ver- 
waltung, die Rechtsverhältnisse der Beamten und 
Militärpersonen, die Rechtspflege, Handel, Gewerbe 
und Verkehr, Zoll= und Steuerwesen, die Rechts- 
verhältnisse der Eingeborenen u. a. m. in den einzelnen 
Schutzgebieten regeln. Nachdem bereits im Jahre 
1893 im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.