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fieber, erholte sich jedoch bald wieder. Als schlimmes
Gratulationsgeschenk erhielt er aus seiner Residenz
Mariahilf (Uschirombo) die Nachricht, daß ein Theil
des Wohnhauses der Patres und die Schreinerei
abgebrannt seien. (Kreuz und Schwert.)
Perschiedene Wittheilungen.
Pftanzensendungen nach den Rolonien.
Nach einer Mittheilung der botanischen Central-
stelle für die Kolonien am Königlich botanischen
Garten zu Berlin sind neuerdings sehr umfassende
Sendungen von Sämereien und lebenden Nutzpflanzen
an die nachstehend aufgeführten west= und ostafrika-
nischen Stationen expedirt worden. Die Sämereien
und Pflanzen stammen aus den hervorragenderen
botanischen Gärten Europas, insbesondere der Mittel-
meerländer, aus denen die Centralstelle das keim-
kröftigste Material erhalten zu haben hofft.
Es haben empfangen:
I. An Sämereien:
1. die Gärten von Victoria und Buca 89 Arten,
insbesondere Palmen, Nutzhölzer und Zierpflanzen;
2. Johann Albrechtshöhe 19 Arten von Bäumen,
Sträuchern und Baumwollsorten;
3. Kete-Kratji 36 Arten, insbesondere tropische Obst-
arten, Nutzhölzer, Zier= und Schattenpflanzen;
4. Kuirenga 20 Arten, Obstarten und Nutzhölzer;
5. Dar-es-Saläm 66 Arten, Palmen, Nutzhölzer,
Gerbakazien und Zierpflanzen;
6. Kwai 56 Arten, Palmen, Koniferen, Laubbäume
und Medizinalpflanzen;
7. Moschi 52 Arten, Citronen, Orangen, tropische
Obstarten, Koniferen, Nutzhölzer, Küchengewächse;
8. Kilema 20 Arten, Palmen, Obstarten und Laub-
bäume;
9. die Friedrich Hoffmann-Pflanzung 26 diverse
Nutzpflanzen.
II. An lebenden Pflanzen im Wardschen Kasten:
1. der Garten von Victoria etwa 30 von Herrn
Dr. Preuß brieflich erbetene Arten;
2. die Friedrich Hoffmann-Pflanzung 20 Arten,
insbesondere Nutzhölzer, Obstarten und Ge-
spinnstpflanzen.
Unm einen Austausch zwischen ost= und westafrika-
nischen Sämereien von Nutzgewächsen in die Wege
zu leiten, werden die Leiter der Versuchsgärten von
Victoria und Kwai der Centralstelle Aufstellungen
solcher wilden, technisch oder sonstwie zu verwenden-
den Pflanzen ihres Gebietes einsenden, von denen
lie frisches Saatgut zu beschaffen in der Lage sind.
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Tikkerakur.
Karte von Deutsch-Ostafrika im Maßstab von
1: 300 000. Konstruirt und gezeichnet unter
Leitung von Dr. Richard Kiepert im Auftrage
und mit Unterstützung der Kolonial-Abtheilung
des Auswärtigen Amts. Berlin. Dietrich Reimer
(Ernst Vohsen).
Zwei neu erschienene Blätter, das 14. und 15.
der ganzen Reihe D 3 (Kalula) und E4 (Iringa),
haben die Karte so weit gefördert, daß sie jetzt, nach
31¼ Jahren, zur Hälfte vorliegt. D 3, obwohl im
Süden noch ziemlich inhaltleer, bringt einige neue
Routen oder Routenstücke, so einen Theil der wich-
tigen Princeschen Reise nach dem bisher nie be-
tretenen Kiwere, welche uns auch das Land Itumba
kennen gelehrt hat, und ' ein Stück der Route des
Lieutenants Fonck II (1897) von Karema nach
Kilimatinde, welche Gegenden durchschneidet, die seit
Anfang der 80er Jahre nie wieder betreten worden
sind. Auch die Route des Steuermanns Blatt (1892)
sei genannt, weil sie die 18 Jahre ältere des unzu-
verlässigen Cameron genauer festlegt.
Fast durchweg Neues bietet aber das inhaltreiche
Blatt E 4 (Jringa); was es noch in Ermangelung
von besserem an älteren Routen enthält (Elton und
Cotterill, Thomson, Guyot) ist mehr als dürftig.
Aber von 1894 bis 1897 haben deutsche Offiziere
das ganze große und früher so schwer zugängliche
Wahehegebiet, Ubena und Ussangu so vielfach durch-
zogen und ausgenommen, daß es uns in seinen
Grundzügen jetzt gut bekannt ist. Der Dank dafür
gebührt den Hauptleuten Prince und Fromm, den
Lieutenants Maaß (gefallen beim Sturm auf Iringa),
Engelhardt, Glauning und Stadlbaur, dessen
vorzeitiger Tod auch für die Kartographie Deutsch-
Ostafrikas aufs Lebhafteste zu bedauern ist.
Die deutsche Kolonial-Gesetzgebung. Samm-
lung der auf die deutschen Schutzgebiete bezüglichen
Gesetze, Verordnungen, Erlasse und internationalen
Vereinbarungen, mit Anmerkungen und Sachregister.
Zweiter Theil. 1893 bis 1897. Auf Grund
amtlicher Quellen und zum dienstlichen Gebrauch
herausgegeben von Dr. Alfred Zimmermann.
Berlin 1898. E. S. Mittler & Sohn, Königliche
Hofbuchhandlung.
Die deutschen Schutzgebiete haben seit ihrem
jetzt vierzehnjährigen Bestehen eine gewaltige Ent-
wickelung gewonnen und bedeuten einen wichtigen
Faktor unseres Staatslebens. Zahlreich sind daher
die Bestimmungen und Erlasse, welche für die deut-
schen Kolonien besonders gegeben sind und die Ver-
waltung, die Rechtsverhältnisse der Beamten und
Militärpersonen, die Rechtspflege, Handel, Gewerbe
und Verkehr, Zoll= und Steuerwesen, die Rechts-
verhältnisse der Eingeborenen u. a. m. in den einzelnen
Schutzgebieten regeln. Nachdem bereits im Jahre
1893 im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung