Full text: Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)

— XIII 
Postalisches. Fortfall des Tarzuschlages für die 
Beförderung zwischen dem Ausschiffungöhafen und 
dem Bestimmungsort bei Postfrachtstücken nach 
allen am Packetdienst Weilnehmenden Postanstalten 
des Schutzgebietes. 
— — Einrichtung einer Postanstalt in Bethanien 
—.— Theilnahme der Postagentur Neboboth am 
Postanweisungsdienst . 
*Rechtspflege. Rundverfügung des Aaiserlichen 
Gouverneurs vom 29. September 1898, betreffend 
Fristertheilung für Aufführung der Zäune und 
Kraale für an öffentlichen Straßen liegende bestellte 
oder bepflanzte Grundstücke 
* —.— Uebersicht der gerichtlichen Geschäfte des 
Kaiserlichen Gerichts für den Westbezirk des südwest- 
afrikanischen Schutzgebieteo während des Geschäfts- 
jahres 1897 . 
* —.— Rundschreiben des Laiserlichen Gouverneurs 
vom 31. Dezember 1898 betreffend einheitliche 
Regelung des Verfahrens betreffs der Einklagung 
alter Schulden gegen Eingeborene von Seiten 
weißer Händler 
* —.— Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs 
vom 1. Januar 1899 betreffend die Gerichtsbar= 
keit über die Eingeborenen des Schutzgebietes, ein- 
schließlich der Bastardo, in burgerlichen Rechts- 
streitigkeiten .. 
—.— Uebersicht der gerichtlichen Geschäfte bei den 
Kaiserlichen Gerichten des Schutzgebietes zu Wind- 
hoek, während des Geschäftsjahres 1898 
* —.— Ausführungsbestimmungen zu der Allerhöchsten 
Verordnung vom 5. Oktober 1898 betresffend die 
Rechtsverhältnisse an unbeweglichen Sachen im 
Schutzgebiete 
* —.— Uebersicht der gerichtlichen Geschäfte des 
Kaiserlichen Gerichts zu Keetmanshoop während 
des Geschäftsjahres 1898 
* —.— Bekanntmachung des Kaiserlichen Gouverneurs 
betreffs vorläufigen Außerkraftsetzens der Verordnung 
vom 1. Januar 1899, betreffs Kreditgewährens 
an Eingeborene . 
»s-—Ueberstchtder gerichtlichen Geschäfte bei dem 
Kaiserlichen Gericht zu Swakopmund im Schutz- 
gebiete während des Geschäftsjahres 1898. 
* —.— Ernennung von weiteren Beisitzern des Kaiser- 
lichen Gerichts im Swakopmund 
(Siehe auch Grundeigenthum, Wegeordnung.) 
Regenfall in der Küstengegend des Schutzgebietes. 
—.— zu ungewöhnlicher Zeit im Gebiete von Windhoek 
Rinde rpest. Aufhebung der seitens der Kapkolonie 
mit Rücksicht auf die ndewest verfügten Grenz- 
sperre 
* —.— Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs 
vom 12. April 1899, betreffend die Nahregeln 
gegen die Rinderpest. . 
Rosinen. Gutachten über Traubenrosinen aus 5entsch- 
Südwestafrika 
492 
715 
231 
232 
267 
268 
264 
308 .. 
· Viehzucht. Einführung und Vertauf von Zuchwieh 401, 620 
661 
Schifffahrt. 
Liniee . 
—.— Dezember-Expedition der Woermann-Linie 
—.— Fahrplan des deutschen Reichspostdampfers 
„Leutwein“ von Kapstadt nach Deutsch-Südwest- 
afrika für das Jahr 1899 . 
*Schutztruppe. Anrechnung eines, bezw. zweier 
Kriegsjahre für die am Patrouillengefecht bei Klein- 
Aub am 4. Dezember 1897, an der Erstürmung 
von Ehobib am 5. Dezember 1897, beim Wagen- 
überfall bei Groß-Tsaub am 18. Dezember 1897, 
am Gefecht bei Anabis am 20. Dezember 1897, 
am Gefecht bei Klein-Tsaub am 4. Januar 1898, 
am Ueberfall bei Khauas am 23. Januar 1898, 
am Gesecht bei Hautamab am 7. Februar 1898, 
am Gefecht am Grootberg am 26. Februar 1898 
und am Erkundungsgefecht in der Grootberg- 
schlucht am 27. Februar 1898 betheiligt gewesenen 
Deutschen. 
Schifföerpeditionen der Woermann- 
Sendungen von Euphorbienkautschut aus dem Herero- 
lande an die botanische Centralstelle in Berlin 
durch Landwirth Dinter 
* Statistik des Handels des deutschen Jolgebietes 
mit dem Schutzgebiet in den Jahren 1896 und 1897 
*—.— der Waaren-Ein= und Ausfuhr im Schutz- 
gebiete vom 1. Januar bis 31. Dezember 1898 
(Siehe auch Handel.) 
*Steuerwesen. Verordnung des Kaiserlichen Gou- 
verneurs vom 24. Dezember 1898 betreffend das 
Halten von Hunden in Groß= und Klein-Wind- 
hoek (einschl. Arvis und Lehmkule) 
Verkehr. Erfahrungen des Oberleutnants Kroost mit 
seiner Straßenlokomotive. 
—.— Verkehrsstörung durch anhaltenden Negen in 
der Küstengegend des Schutzgebietes 
Verwaltung. Verordnung des Kaiserlichen Gou- 
653 
l .. 
Wegeordnung für das südwestafrikanische Schug- 
278 
808 
236 
398 
55, 56 
verneurs vom 16. Januar 1899, betreffs Zuständig- 
keit der Bezirkshauptmannschaften zur Ueber- 
wachung der Durchführung der Bestimmungen 
des Reichsgesetzes gegen den verbrecherischen und 
gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen 
vom 9. Juni 1884 sowie zum Erlaß der erforder- 
lichen polizeilichen Ausfuhrungsbestimmungen für 
ihren Bezirk 
Wasserstauanlagen bei Windhoek. 
gebiet 
Wein. 
ersten selbstgekelterten Wein aus Deutsch-Südwest- 
afrika I 
* Zölle. Zusatz-Verordnung vom 20. Oktober 1898 
zur Zollverordnung vom 10. Oktober 1896 und 
1. Juni 1898 für Deutsch-Südwestafrika, betreffend 
Erhebung von Zöllen für die Ausfuhr von Rind- 
vieh und Kleinvieh 
Chemische Analyse und Gutachten über den 
25, 250, 450, 677 
822 
32 
624 
413 
243 
653 
64 
278 
194 
1 
55, 56
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.