— XIII
Postalisches. Fortfall des Tarzuschlages für die
Beförderung zwischen dem Ausschiffungöhafen und
dem Bestimmungsort bei Postfrachtstücken nach
allen am Packetdienst Weilnehmenden Postanstalten
des Schutzgebietes.
— — Einrichtung einer Postanstalt in Bethanien
—.— Theilnahme der Postagentur Neboboth am
Postanweisungsdienst .
*Rechtspflege. Rundverfügung des Aaiserlichen
Gouverneurs vom 29. September 1898, betreffend
Fristertheilung für Aufführung der Zäune und
Kraale für an öffentlichen Straßen liegende bestellte
oder bepflanzte Grundstücke
* —.— Uebersicht der gerichtlichen Geschäfte des
Kaiserlichen Gerichts für den Westbezirk des südwest-
afrikanischen Schutzgebieteo während des Geschäfts-
jahres 1897 .
* —.— Rundschreiben des Laiserlichen Gouverneurs
vom 31. Dezember 1898 betreffend einheitliche
Regelung des Verfahrens betreffs der Einklagung
alter Schulden gegen Eingeborene von Seiten
weißer Händler
* —.— Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs
vom 1. Januar 1899 betreffend die Gerichtsbar=
keit über die Eingeborenen des Schutzgebietes, ein-
schließlich der Bastardo, in burgerlichen Rechts-
streitigkeiten ..
—.— Uebersicht der gerichtlichen Geschäfte bei den
Kaiserlichen Gerichten des Schutzgebietes zu Wind-
hoek, während des Geschäftsjahres 1898
* —.— Ausführungsbestimmungen zu der Allerhöchsten
Verordnung vom 5. Oktober 1898 betresffend die
Rechtsverhältnisse an unbeweglichen Sachen im
Schutzgebiete
* —.— Uebersicht der gerichtlichen Geschäfte des
Kaiserlichen Gerichts zu Keetmanshoop während
des Geschäftsjahres 1898
* —.— Bekanntmachung des Kaiserlichen Gouverneurs
betreffs vorläufigen Außerkraftsetzens der Verordnung
vom 1. Januar 1899, betreffs Kreditgewährens
an Eingeborene .
»s-—Ueberstchtder gerichtlichen Geschäfte bei dem
Kaiserlichen Gericht zu Swakopmund im Schutz-
gebiete während des Geschäftsjahres 1898.
* —.— Ernennung von weiteren Beisitzern des Kaiser-
lichen Gerichts im Swakopmund
(Siehe auch Grundeigenthum, Wegeordnung.)
Regenfall in der Küstengegend des Schutzgebietes.
—.— zu ungewöhnlicher Zeit im Gebiete von Windhoek
Rinde rpest. Aufhebung der seitens der Kapkolonie
mit Rücksicht auf die ndewest verfügten Grenz-
sperre
* —.— Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs
vom 12. April 1899, betreffend die Nahregeln
gegen die Rinderpest. .
Rosinen. Gutachten über Traubenrosinen aus 5entsch-
Südwestafrika
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· Viehzucht. Einführung und Vertauf von Zuchwieh 401, 620
661
Schifffahrt.
Liniee .
—.— Dezember-Expedition der Woermann-Linie
—.— Fahrplan des deutschen Reichspostdampfers
„Leutwein“ von Kapstadt nach Deutsch-Südwest-
afrika für das Jahr 1899 .
*Schutztruppe. Anrechnung eines, bezw. zweier
Kriegsjahre für die am Patrouillengefecht bei Klein-
Aub am 4. Dezember 1897, an der Erstürmung
von Ehobib am 5. Dezember 1897, beim Wagen-
überfall bei Groß-Tsaub am 18. Dezember 1897,
am Gefecht bei Anabis am 20. Dezember 1897,
am Gefecht bei Klein-Tsaub am 4. Januar 1898,
am Ueberfall bei Khauas am 23. Januar 1898,
am Gesecht bei Hautamab am 7. Februar 1898,
am Gefecht am Grootberg am 26. Februar 1898
und am Erkundungsgefecht in der Grootberg-
schlucht am 27. Februar 1898 betheiligt gewesenen
Deutschen.
Schifföerpeditionen der Woermann-
Sendungen von Euphorbienkautschut aus dem Herero-
lande an die botanische Centralstelle in Berlin
durch Landwirth Dinter
* Statistik des Handels des deutschen Jolgebietes
mit dem Schutzgebiet in den Jahren 1896 und 1897
*—.— der Waaren-Ein= und Ausfuhr im Schutz-
gebiete vom 1. Januar bis 31. Dezember 1898
(Siehe auch Handel.)
*Steuerwesen. Verordnung des Kaiserlichen Gou-
verneurs vom 24. Dezember 1898 betreffend das
Halten von Hunden in Groß= und Klein-Wind-
hoek (einschl. Arvis und Lehmkule)
Verkehr. Erfahrungen des Oberleutnants Kroost mit
seiner Straßenlokomotive.
—.— Verkehrsstörung durch anhaltenden Negen in
der Küstengegend des Schutzgebietes
Verwaltung. Verordnung des Kaiserlichen Gou-
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l ..
Wegeordnung für das südwestafrikanische Schug-
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808
236
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55, 56
verneurs vom 16. Januar 1899, betreffs Zuständig-
keit der Bezirkshauptmannschaften zur Ueber-
wachung der Durchführung der Bestimmungen
des Reichsgesetzes gegen den verbrecherischen und
gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen
vom 9. Juni 1884 sowie zum Erlaß der erforder-
lichen polizeilichen Ausfuhrungsbestimmungen für
ihren Bezirk
Wasserstauanlagen bei Windhoek.
gebiet
Wein.
ersten selbstgekelterten Wein aus Deutsch-Südwest-
afrika I
* Zölle. Zusatz-Verordnung vom 20. Oktober 1898
zur Zollverordnung vom 10. Oktober 1896 und
1. Juni 1898 für Deutsch-Südwestafrika, betreffend
Erhebung von Zöllen für die Ausfuhr von Rind-
vieh und Kleinvieh
Chemische Analyse und Gutachten über den
25, 250, 450, 677
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413
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64
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194
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55, 56