Full text: Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)

— 80 — 
Joseph Klar, Samenhandlung, 
80 Linienstrasse BERLIN, Linienstrasse 80, 
— —-Molieferant Sr. Majest#c des Kaisers, — 
offerirt nebst tropischen Frucht- und Nutzpflanzen-Samen auch solchen von Gemtsen, soweit sich dieselben 
nach den der botanischen Centralstelle in Berlin gemachten Mittheilungen als für den Anbau In den Tropen 
geelgnet erwiesen haben. — Da die botanische Centralstelle nur für einmalige Versuche im Kleinen Gemöse- 
samen liefert, so offerire ich für grösseren Bedarf gegen fr. Einsendung von Mark 12,— franeo aller deutschen 
alrtkanisehen Kolonlen gut verpackt 1 Kollektion von Brutto 5 resp. 3 Klio incl. Emballage. 
Illustrirte Kataloge gratie. r 
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(Infusorienerde), Verlag der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, 
Unwwerbrenolich! Gewsicht nur ca. 200 # Berlin SW#r, Kochstraße 68—71. 
per Kubikmotor, .......»,.-« 
eiakkehteu als bestes und billigstes Die 
deutsche Kolonial-Gesetzgehung. 
Füllmaterial zur lsolirung gegen 
Sammlung 
Hitze und zum Schutze gegen Un- 
gezieser bei Bauten von Wohn- 
häusern, Eiskellern, Kühlräumen etc. 
Hannoveraz Kieselgubr-Werte 
G. m. b. H., Uelzen. (3) 
der auf die deutschen Schutzgebiete bezüglichen Gesetze, 
YVerordunngen, Erlasse und internationalen Pereinbarungen, 
mit Anmerbungen und Jachregister. 
Zweiter Theil. 
1893 bis 1897. 
JRKFPlaschen-Kapsein, 
FEEinnfolien-Staniol, 
Auf Grund amtlicher Quellen und zum dienstlichen Gebrauch 
herausgegeben von 
Kellereimaschinen 
liefern billigst (29.) 
Dr. Alfred Zimmermann. 
Geheftet Mk. 8,—, in Halblederbaud Mk. 9,50. 
  
  
  
  
  
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Muete . 
rn Ollenbach am Maln. 
Tüchtige Fertreter gestecht. 
  
Veriag des Kolonial-Wirtschaftilchen 
Komitees, Berlin NW., U. d. Linden 47. 
Die deutschen Schutzgebiete haben seit ihrem jetzt vierzehn- 
Der 
jährigen Bestehen eine gewaltige Entwickelung gewonnen und bedeuten 
Topenp Am#er. einen wichtigen Faktor unseres Staatslebens. Immer allgemeinere 
Beachtung wird daher der Gesetzgebung unserer Kolonien geschenkt. 
— — s. T — . .l-. I- . 
:»«- - — ahlreich sind die Bestimmungen und Erlasse, welche für die 
W si L Laniunttcial. Sahteibh Kolonien est gegben sind und die Verwaltung, die 
Organ des Rechtsverhältnisse der Beamten und Militärpersonen, die Rechtspflege, 
Koloninl-Wirtschaltlich. Komitees. Handel, Gewerbe und Verkehr, Zoll= und Steuerwesen, die Rechts- 
Herausgegeben verhältnisse der Eingeborenen u. a. m. in den einzelnen Schutzgebieten 
es regeln, so daß eine einheitlich bearbeitete Kalontalgesessammlang unent- 
von behrlich ist. Nachdem bereits im Jahre 1893 der erste, die Zeit bis 
O. Warburg, F. Wohltmann, zum Jahre 1892 umfassende Theil des obigen Werkes erschienen ist, 
Berlin. Bonn-Poppelsdorf. elangte nunmehr die obige Fortsetzung zur Ausgabe, die von dem durch 
Erscheint am 1. jed. Mts. eine wirthschafts= und Giokorthistorhen Arbeiten bekannten Konsul 
Gezugspreis Fähr l. 8 M., Im Ausland 9 M. Dr. Alfred Zimmermann, Mitglied der Kolonialabtheilung des Aus- 
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wärtigen Amtes, bearbeitet worden ist. Auch dieser zweite Theil 
enthält alle Bestimmungen auf Grund amtlicher Quellen gesammelt; 
1 t die Zeit 1893 bis 1897 mit allein 287 N rn, 
Kolonial · Haaåols " 4 wressbuch zuabsde 3 zum Jahre 1852 reichende erste Eheil 256 Numm ern 
« aufführt. Der bequemeren Handhabung wegen ist die chronologische 
  
1899. 1 Anordnung der Gesetze 2c. gewählt worden; ein nach sachlichen Ge- 
Herausgegeben sichtspunkten geordnetes Verzeichniß der wiedergegebenen Gesetze, 
Koloninl-Wirtschaftlichen Komitee ermoglichen schnellste Auffindung und leichtesten Gebrauch. Das Ge- 
sammtwerk ist zum Preise von Mk. 22,—, der zweite Theil allein für 
Berlin, Unter den Linden 47. Mk. 8,— zu beziehen. 
Mit fünf Karten in Buntdruck. 
Mark 1 50 ——.———————.— 
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von dem Erlasse und Bestimmungen, sowie ein alphabetisches Sachregister 
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