Full text: Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)

Kautschuk liefernde Kickxia-Art, oder eine, 
einen guten Kautschuk liefernde, dem Klima 
angepaßte Landolphia-Art. Eine Mischkultur 
von Kautschuk mit anderen Kulturen ist gestattet. 
5. In einer Eingabe an den Reichskanzler ist die 
Errichtung eines Laboratoriums in Verbindung 
mit dem botanischen Garten zu Victoria (Ka- 
merun) behufs Ermöglichung wissenschaftlicher 
und praktischer Untersuchungen auf landwirth= 
schaftlichem, botanischem, chemischem, pharma- 
zeutischem und technischem Gebiete zu empfehlen. 
6. Der Ausschuß wird beauftragt, mit der General- 
direktion der deutschen Anatolischen Bahn in 
Konstantinopel und mit den in Kleinasien in- 
teressirten Gesellschaften in Verbindung zu treten, 
behufs Schaffung der Unterlagen für die Durch- 
führung einer deutschen Kolonisation größeren 
Stiles auf dem Anatolischen Hochlande. 
7. Eine Summe bis zu Mk. 1000 wird pro 
1899/1900 an Schulen als Beihülfe zur Be- 
schaffung von Kolonial-Sammlungen bewilligt. 
8. Die Wahl der satzungsgemäß zu wählenden 
drei Ausschußmitglieder ergab die Wiederwahl 
der Herren Fabrikbesitzer Supf, Berlin — 
Graf Eckbrecht v. Dürkheim, Hannover — 
Prof. Dr. Dove, Jena. 
Die Dandelsbochschule zu Leipzig 
verössentlicht folgenden Studienplan. Der Kursus 
der Studien auf der Leipziger Handelshochschule ist 
auf vier Semester bemessen. 
Die Studiengegenstände sind: 
I. Nationalökonomie. 
1. Allgemeine Volkswirthschaftslehre (theore- 
tische Nationalökonomie) und als Ergänzung dazu 
eine kurze Vorlesung über die Geschichte der 
Nationalökonomie. 
2. Spezielle Volkswirthschaftslehre und Wirth- 
schaftspolitik (praktische Nationalökonomic). 
3. Finanzwissenschaft. 
4. Wirthschaftsgeschichte, 
des Handels. 
5. Sozialpolitik, speziell die Arbeiterfrage. 
Die drei ersten Vorlesungen werden in jedem 
Semester an der Universität gelesen, während die 
übrigen meist nur in längeren Zwischenräumen wie- 
derkehren. 
Ihre gemeinsame Grundlage bildet die allgemeine 
Volkswirthschaftslehre. Diese ist daher unbedingt vor 
jeder anderen volkswirthschaftlichen Disziplin und 
darum zweckmäßig gleich im ersten Semester zu hören, 
worauf dann in dem folgenden Semester die praktische 
Nationalökonomie nachzufolgen hätte. Da das Gebiet 
der letzteren ein sehr umfassendes ist, so werden ein- 
zelne Theile, die für den Handel besonders wichtig 
sind, in Spezialvorlesungen behandelt, die, wie auch 
speziell Geschichte 
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die oben unter 3 bis 5 genannten Disziplinen, in 
beliebiger Reihenfolge während des zweiten bis vierten 
Semesters, aber jedenfalls erst nach der theoretischen 
Nationalökonomie, gehört werden können. Dahin 
gehören: Geld-, Kredit= und Bankwesen, Han- 
dels= und Verkehrspolitik, Kolonialpolitik. 
Als Ergänzung zu, den volkswirthschaftlichen 
Fächern ist eine kurze Einleitung in die Statistik 
zu empfehlen sowie die elementar= mathematischen 
Vorlesungen über Versicherungswesen und poli- 
tische Arithmetik. 
II. Von rechtswissenschaftlichen Vorlesungen 
kommen in Betracht: 
1. Handels-, Wechsel= und Seerecht und prak- 
tische Uebungen in diesen Disziplinen (Praktikum 
mit schriftlichen Arbeiten). 
Die theoretische Vorlesung wird jedes Semester 
an der Universität gelesen und wird am besten 
gleich beim Beginne der Studien gehört. Die 
Theilnahme an den nur im Wintersemester statt- 
findenden Uebungen setzt voraus, daß die theore- 
tische Vorlesung schon absolvirt sei. 
2. Völkerrecht, namentlich für diejenigen Studiren= 
den, welche dem Konsulatsdienste zustreben oder 
ins Ausland zu gehen gedenken. 
3. Konkursrecht. 
4. Allgemeine Grundlehren des Obligatio- 
nenrechts. 
5. Urheberrecht und das Recht des Buch- 
handels, namentlich für Buchhandlungsbeslissene. 
6. Gewerberecht. Arbeiterversicherung. 
7. Versicherungsrecht. 
Diese Vorlesungen können in beliebiger Reihen= 
folge gehört werden, doch ist das Konkursrecht erst 
nach dem Handels= bezw. auch dem Obligationenrecht 
zu hören. 
III. Geographische Vorlesungen. 
An der Universität werden regelmäßig Vorlesungen 
über allgemeine und physikalische Geographie, Anthropo- 
geographie, politische und Wirthschaftsgeographie und 
über die Geographie der verschiedenen Erdtheile und 
Länder gehalten. Damit stehen im Zusammenhange 
Vorlesungen über Völkerkunde, Soziologie und 
Anthropologie und in jedem Semester abgehaltene 
geographische Uebungen. 
Es ist zu empfehlen, vor den Beginn der geo- 
graphischen Studien die allgemeine Wirthschafts- 
geographie zu setzen und dann in den folgenden 
Semestern zu Spezialvorlesungen überzugchen. 
IV. Handelswissenschaftliche Uebungen. 
. Korrespondenz und Kontorarbeiten. 
Kaufmännische Arithmetik. 
Buchführung. 
.Zusammenfassende kaufmänn. Uebungen. 
Mechanische Technologie der Textil- 
in dustrie. 
Chemische Technologie. 
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