Full text: Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)

an Kräften geschwächt Natal verlassen und somit den 
Fieberanfällen nicht die nöthige Kraft entgegenstellen 
können. Daß wir vor Sonnenaufgang uns erheben, 
ist richtig, aber es ist uns noch nicht eingefallen, wie 
in Mariannhill um 2 Uhr ausfzustehen; an ge- 
nügender Kost fehlt es uns jetzt, Gott Lob, auch nicht 
mehr; die Arbeit aber lehrt sich auf einer Neu- 
gründung von selbst, obschon wir uns auch hier 
lange nicht jene Arbeitslast aufzubürden wagen, wie 
wir es in Natal gewohnt waren. Von der Arbeit 
an der Sonnenhitze sind wir schon vollständig ab- 
gekommen, da eine Stunde Arbeit auf freiem Felde 
regelmäßig ein oder zwei Tage Fieber im Gefolge hat. 
Trotz alledem haben wir in der kurzen Frist 
von kaum sieben Monaten schon viel erreicht. Fremde, 
die hierher kommen, sprechen sich stets voll An- 
erkennung über unsere Thätigkeit hier aus, ja, es 
werden uns nicht selten Vorwürfe gemacht, daß wir 
verhältnißmäßig zu viel gethan hätten. Allein Noth 
bricht Eisen. Zuerst mußten wir unsere Wohnungen 
einigermaßen bewohnbar machen, da es anfangs 
weder Fenster noch Thüre darin gab; dann wurden 
die Schreinerwerkstätte und die nöthigen Stallungen 
für unsere verschiedenen Hausthiere hergestellt. Danach 
ging es an die Küche nebst einer kleinen Vorraths- 
kammer, nach deren Vollendung eine kleine Werk- 
stätte für unseren Br. Spengler sowie eine Scheune 
und ein Backofen 2c. gebaut wurden. Alle diese 
Bauten waren eine bittere Nothwendigkeit und duldeten 
keinen Ausschub. 
Vom kaiserlichen Bezirksamte in Rusotto (Wil- 
helmsthal) ist man uns, was wir hier mit Freuden 
bezeugen, stets in jeder Beziehung in freundlichster 
Weise entgegengekommen. 
Pater Erasmus und Br. Dionys beschäftigen 
sich eifrig mit dem Studium der Landessprachen 
(Kisuaheli und Kischambara). 
  
Aus fremden HKolonien. 
verordnung über die Anpflan zung von Gummibäumen 
und dlianen in den Staatsforsten des Rongostaats. 
Das „Bulletin Officiel de 1Etat Indépendant 
du Congo“ vom Januar 1899 bringt eine Ver- 
ordnung über die Anpflanzung von Gummibäumen 
und -lianen in den Staatsforsten, welche für die- 
jenigen unserer Kolonien, welche Gummi produziren, 
nicht ohne Interesse ist. Von den in sechs Artikeln 
gefaßten Bestimmungen, die dem Raubbau in den 
Gummiwaldungen ein Ziel setzen sollen, sind folgende 
von Wichtigkeit: 
Für jede in einem Jahre gewonnene Tonne 
Gummi sollen 150 Quadratfuß im Laufe derselben 
Zeit neu angeschont werden. Diese Bestimmung soll 
sowohl auf den Domänen, die der Staat in eigener 
Verwaltung behalten hat, als auch in den in Privat- 
hände gegebenen Kronländereien innegehalten werden. 
  
411 — 
Von den Distriktskommissaren sollen die denselben 
unterstellten Agronomen im Bedarfsfalle den Do- 
mäneninhabern zur zeitweisen Verfügung gestellt 
werden, denselben auch auf Verlangen eine praktische 
Anweisung über den Anbau der Gummibäume ver- 
abfolgt werden. 
Um die Befolgung dieser Verordnung sowie der 
früheren von 1892, welche die Gummigewinnung 
nur mittelst Einschnitte in die Bäume gestattet, über- 
wachen zu können, werden für den Staat 13 neue 
Beamte geschaffen, ein Forstinspektor, sechs Ober= und 
sechs Unterkontroleure, welche Uebertretungen der 
Verordnung, die mit Geldstrase von 100 bis 10 000 
Francs und Strasdienst von zehn Tagen bis sechs 
Monaten geahndet werden, zu Protokoll nehmen sollen. 
Der Generalgouverneur ist außerdem befugt, den 
Domäneninhabern zeitweilig die Konzession zu 
entziehen. 
Der Dandel des Rongostaates im Jahre z80s. 
Das „Bulletin Ofliciel de IEtat Independant 
du Congo“ Nr. 3 vom März d. Is. bringt aus- 
führliches statistisches Material über den Handel des 
Kongostaates im Jahre 1898. 
Danach sind erheblich höhere Ziffern erreicht 
worden als in den vergangenen Jahren. 
Der Gesammthandel betrug 50 581 845 Frcs.a, 
wovon auf die Einfuhr. 25 185 18 = 
und auf die Ausfuhr 25 396 707 „ 
entfielen. 
Der Spezialhandel, d. h. der nur die im Staate 
selbst gewonnenen Produkte und die in demselben 
nur zum dortigen Verbrauche verbrachten Artikel 
qumfassende Handel, stellte einen Gesammtwerth dar 
v—ens 45 247 929 Frocs., 
davon kamen auf die Einfuhr 23 084 444 
und auf die Aussuhr 22 163 483 
die Ausfuhr hatte sich gegen das Jahr 1897 um 
46 pCt. vermehrt und betrug 750 pCt. der des 
Jahres 1888. 
Die Ursache dieser außerordentlichen Steigerung 
der Ausfuhr während der letzten zehn Jahre ist zum 
großen Theile in der Entwickelung zu suchen, welche 
der Kautschukhandel genommen hat. Im Jahre 1888 
wurde nur für 260 000 Frcs. Kautschuk deklarirt, 
während zehn Jahre später für 15 850 000 Frcs. 
ausgeführt wurden. 
Der Export geht in der Hauptsache nach Belgien, 
wie auch Belgien mit zwei Dritttheilen am Import 
betheiligt ist. 
Deutschland importirt für nur 1 669 164 Frocs. 
und zwar vor Allem Alkoholica, Tabake, Produkte 
der Textilindustrie und Quincaillerien. Die un- 
mittelbare Ausfuhr nach Deutschland beträgt 
ungefähr 100 000 Fres. Exportartikel sind Palmöl, 
Palmnüsse, Kolanüsse, Häute und Elfenbein. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.