an Kräften geschwächt Natal verlassen und somit den
Fieberanfällen nicht die nöthige Kraft entgegenstellen
können. Daß wir vor Sonnenaufgang uns erheben,
ist richtig, aber es ist uns noch nicht eingefallen, wie
in Mariannhill um 2 Uhr ausfzustehen; an ge-
nügender Kost fehlt es uns jetzt, Gott Lob, auch nicht
mehr; die Arbeit aber lehrt sich auf einer Neu-
gründung von selbst, obschon wir uns auch hier
lange nicht jene Arbeitslast aufzubürden wagen, wie
wir es in Natal gewohnt waren. Von der Arbeit
an der Sonnenhitze sind wir schon vollständig ab-
gekommen, da eine Stunde Arbeit auf freiem Felde
regelmäßig ein oder zwei Tage Fieber im Gefolge hat.
Trotz alledem haben wir in der kurzen Frist
von kaum sieben Monaten schon viel erreicht. Fremde,
die hierher kommen, sprechen sich stets voll An-
erkennung über unsere Thätigkeit hier aus, ja, es
werden uns nicht selten Vorwürfe gemacht, daß wir
verhältnißmäßig zu viel gethan hätten. Allein Noth
bricht Eisen. Zuerst mußten wir unsere Wohnungen
einigermaßen bewohnbar machen, da es anfangs
weder Fenster noch Thüre darin gab; dann wurden
die Schreinerwerkstätte und die nöthigen Stallungen
für unsere verschiedenen Hausthiere hergestellt. Danach
ging es an die Küche nebst einer kleinen Vorraths-
kammer, nach deren Vollendung eine kleine Werk-
stätte für unseren Br. Spengler sowie eine Scheune
und ein Backofen 2c. gebaut wurden. Alle diese
Bauten waren eine bittere Nothwendigkeit und duldeten
keinen Ausschub.
Vom kaiserlichen Bezirksamte in Rusotto (Wil-
helmsthal) ist man uns, was wir hier mit Freuden
bezeugen, stets in jeder Beziehung in freundlichster
Weise entgegengekommen.
Pater Erasmus und Br. Dionys beschäftigen
sich eifrig mit dem Studium der Landessprachen
(Kisuaheli und Kischambara).
Aus fremden HKolonien.
verordnung über die Anpflan zung von Gummibäumen
und dlianen in den Staatsforsten des Rongostaats.
Das „Bulletin Officiel de 1Etat Indépendant
du Congo“ vom Januar 1899 bringt eine Ver-
ordnung über die Anpflanzung von Gummibäumen
und -lianen in den Staatsforsten, welche für die-
jenigen unserer Kolonien, welche Gummi produziren,
nicht ohne Interesse ist. Von den in sechs Artikeln
gefaßten Bestimmungen, die dem Raubbau in den
Gummiwaldungen ein Ziel setzen sollen, sind folgende
von Wichtigkeit:
Für jede in einem Jahre gewonnene Tonne
Gummi sollen 150 Quadratfuß im Laufe derselben
Zeit neu angeschont werden. Diese Bestimmung soll
sowohl auf den Domänen, die der Staat in eigener
Verwaltung behalten hat, als auch in den in Privat-
hände gegebenen Kronländereien innegehalten werden.
411 —
Von den Distriktskommissaren sollen die denselben
unterstellten Agronomen im Bedarfsfalle den Do-
mäneninhabern zur zeitweisen Verfügung gestellt
werden, denselben auch auf Verlangen eine praktische
Anweisung über den Anbau der Gummibäume ver-
abfolgt werden.
Um die Befolgung dieser Verordnung sowie der
früheren von 1892, welche die Gummigewinnung
nur mittelst Einschnitte in die Bäume gestattet, über-
wachen zu können, werden für den Staat 13 neue
Beamte geschaffen, ein Forstinspektor, sechs Ober= und
sechs Unterkontroleure, welche Uebertretungen der
Verordnung, die mit Geldstrase von 100 bis 10 000
Francs und Strasdienst von zehn Tagen bis sechs
Monaten geahndet werden, zu Protokoll nehmen sollen.
Der Generalgouverneur ist außerdem befugt, den
Domäneninhabern zeitweilig die Konzession zu
entziehen.
Der Dandel des Rongostaates im Jahre z80s.
Das „Bulletin Ofliciel de IEtat Independant
du Congo“ Nr. 3 vom März d. Is. bringt aus-
führliches statistisches Material über den Handel des
Kongostaates im Jahre 1898.
Danach sind erheblich höhere Ziffern erreicht
worden als in den vergangenen Jahren.
Der Gesammthandel betrug 50 581 845 Frcs.a,
wovon auf die Einfuhr. 25 185 18 =
und auf die Ausfuhr 25 396 707 „
entfielen.
Der Spezialhandel, d. h. der nur die im Staate
selbst gewonnenen Produkte und die in demselben
nur zum dortigen Verbrauche verbrachten Artikel
qumfassende Handel, stellte einen Gesammtwerth dar
v—ens 45 247 929 Frocs.,
davon kamen auf die Einfuhr 23 084 444
und auf die Aussuhr 22 163 483
die Ausfuhr hatte sich gegen das Jahr 1897 um
46 pCt. vermehrt und betrug 750 pCt. der des
Jahres 1888.
Die Ursache dieser außerordentlichen Steigerung
der Ausfuhr während der letzten zehn Jahre ist zum
großen Theile in der Entwickelung zu suchen, welche
der Kautschukhandel genommen hat. Im Jahre 1888
wurde nur für 260 000 Frcs. Kautschuk deklarirt,
während zehn Jahre später für 15 850 000 Frcs.
ausgeführt wurden.
Der Export geht in der Hauptsache nach Belgien,
wie auch Belgien mit zwei Dritttheilen am Import
betheiligt ist.
Deutschland importirt für nur 1 669 164 Frocs.
und zwar vor Allem Alkoholica, Tabake, Produkte
der Textilindustrie und Quincaillerien. Die un-
mittelbare Ausfuhr nach Deutschland beträgt
ungefähr 100 000 Fres. Exportartikel sind Palmöl,
Palmnüsse, Kolanüsse, Häute und Elfenbein.